Wichtige Informationen zur Beantragung einer Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung eines Todesfalles dar. Die Sterbeurkunde dokumentiert neben dem Tod eines Menschen auch den Ort und Zeitpunkt des Todes. Die Sterbeurkunde wird von dem jeweiligen Standesamt, welches den Bezirk des Sterbeortes betreut, ausgestellt. Zusammenfassend lassen sich folgende Daten aus einer Sterbeurkunde entnehmen:
- Vollständiger Name des Verstorbenen
- Geburtstag
- Geburtsort
- Konfession
- Letzte Wohnsitz des Verstorbenen
- Familienstand des Verstorbenen
- Sterbeort
- Zeitpunkt des Todes
Dafür benötigen Sie eine Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde wird zur Beantragung eines Erbscheins bei der Nachlassverwaltung benötigt. Außerdem muss eine Sterbeurkunde für die Sozialversicherung oder die Lebensversicherung beim Todesfall vorgelegt werden. Um Verträge des Verstorbenen aufzulösen, benötigen Sie meist nur eine Kopie der Sterbeurkunde.
Merke: So lassen Sie eine Sterbeurkunde beglaubigen: Wenn Sie die Kopie einer Sterbeurkunde beglaubigen lassen möchten, können Sie dies beim Standesamt des Sterbeortes tun.
Die verschiedenen Ausführungen der Sterbeurkunde
In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die wichtigsten Versionen einer Sterbeurkunde aufgelistet, sodass Sie entscheiden können welche Art von Sterbeurkunde Sie benötigen:
Merke: Sterbefälle die über 30 Jahre zurückliegen, werden meist nicht mehr in dem Register des jeweiligen Standesamtes geführt. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Stadtarchiv
Die Sterbeurkunde nachträglich beantragen- das müssen Sie beachten
Benötigen Sie mehrere Exemplare einer Sterbeurkunde und möchten diese nun beantragen? In dem nachfolgenden Abschnitt informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen können. Generell können wir Ihnen verraten, dass sich die Anforderung einer Sterbeurkunde als unkompliziert gestaltet. Um die Urkunde beim Standesamt zu beantragen, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, wie einen Personalausweis oder Reisepass. Mit diesem können Sie dann einfach das Standesamt des Sterbeortes aufsuchen und die Sterbeurkunde beantragen. Falls Ihnen ein persönlicher Besuch beim Standesamt nicht möglich ist, können Sie auch eine von Ihnen beauftragte Person bitten, die Sterbeurkunde beim jeweiligen Standesamt zu beantragen. Diesbezüglich müssen Sie bedenken, dass der Beauftragte eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorlegen muss. Des Weiteren müssen Sie dem Standesamt einen sogenannten Verwandtschaftsnachweis vorlegen wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden oder einen Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Auf einen Blick: Diese Unterlagen benötigen Sie, um eine Sterbeurkunde anzufordern:
- Ausweisdokument: Personalausweis/Reisepass
- Wenn Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen können: Eine von Ihnen verfasst Vollmacht
- Verwandtschaftsnachweis
- Ein sogenannter Nachweis des berechtigten Interesses
Wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen können
Wenn Sie eine Sterbeurkunde neu beantragen möchten, gibt es heutzutage verschiedene Arten diese anzufordern. Die verschiedenen Vorgehensweisen der Beantragung einer Sterbeurkunde haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle aufgelistet sowie deren Vor- und Nachteile erörtert.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sterbeurkunde im Überblick
Der folgende Abschnitt beantwortet Ihnen Fragen rund um das Thema Sterbeurkunde.
Wo beantragt man eine Sterbeurkunde?
Eine Sterbeurkunde kann ausschließlich in dem Standesamt ausgestellt werden, welches für den Bezirksbereich verantwortlich ist, indem die Person verstorben ist.
Wie viel soll eine Sterbeurkunde kosten
Eine Sterbeurkunde kostet national sowie international 10 Euro. Wünschen Sie mehrere Exemplare der Sterbeurkunde kostet jede weitere Ausfertigung 5 Euro.
Wie schnell erhält man die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde kann, sofern Sie die Urkunde persönlich beantragen, umgehend ausgestellt werden. Bei einer postalischen Beantragung bzw. per Fax richtet sich die Bearbeitungszeit an der Auslastung des jeweiligen Standesamtes.