So beantragen Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde richtig
Unser Ratgebertext befasst sich mit der Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde. Zunächst möchten wir Ihnen erläutern, um welches Dokument es sich bei der Lebenspartnerschaftsurkunde handelt. Des Weiteren erklären wir Ihnen, wie Sie am besten eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen können. Außerdem widmen wir uns den häufigst gestellten Fragen rund um das Thema Lebenspartnerschaftsurkunde.
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde: das sollten Sie wissen
Eine Lebenspartnerschaft gehört zu den Personenstandsurkunden und belegt eine Lebenspartnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts amtlich. Als Basis der Partnerschaftsurkunde dienen die Einträge des Lebenspartnerschaftsregister. Die Urkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, welches die Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Diese sogenannte Verpartnerung ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 eine begründete Lebenspartnerschaft zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts. Folgende Informationen werden laut § 58 des Personenstandsgesetz (PStG) in Form einer Lebenspartnerschaftsurkunde festgehalten:
- Vor- und Familienname der Lebenspartner
- Geburtsort der Lebenspartner
- Geburtstag der Lebenspartnerschaft
- Konfession
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Lebensparnerschaft vs. Ehe
Eine Lebenspartnerschaft konnte nur bis zum September 2017 eingetragen werden, heute ist dies nicht mehr möglich. Am 30. Juni 2017 wurde das sogenannte Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen, welches am 1.10. 2017 in Kraft trat. Von diesem Zeitpunkt an ist es nun in Deutschland möglich, dass Personen gleichen Geschlechts eine Eheschließung eingehen. Auch können Paare ihre bereits eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Jedoch ist dies nicht zwingend notwendig. Falls die Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt wird, bleibt diese einfach bestehen.
Merke: Die Umwandlung von einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt nicht automatisch. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird zwar noch ausgefertigt, jedoch ist heutzutage ausschließlich eine Eheschließung möglich bei welcher eine sogenannte Eheurkunde oder Heiratsurkunde ausgestellt wird.
Die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: Ohne Ausweisdokument geht nichts
Auch wenn es nicht mehr möglich ist eine Lebenspartnerschaft zu bekunden, kann die Urkunde einer bestehenden Lebenspartnerschaft nach wie vor bei dem jeweiligen Standesamt ausgefertigt werden. In dem nachfolgenden Abschnitt erklären wir Ihnen, wie Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde neu beantragen können. Die Partnerschaftsurkunde können Sie in dem Standesamt beantragen, in welchem Sie verpartnert wurden. Die Beantragung gestaltet sich hierbei als recht unkompliziert: Sie benötigen lediglich ein Ausweisdokument, wie einen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein sollte, können Sie sich auch von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Jedoch müssen Sie dann darauf achten, dass Ihre Vertretung eine von Ihnen schriftlich angefertigte Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments dem Standesamt vorlegen kann.
Merke: Eine Lebenspartnerschaftsurkunde muss bei dem Standesamt beantragt werden, bei welchem die Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.
Wer eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen kann
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kann auch von Leuten beantragt werden, die kein Teil der Lebenspartnerschaft darstellen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Personen aufgelistet, welche ebenfalls berechtigt sind die Lebenspartnerschaftsurkunde zu beantragen:
- Vorfahren und Abkömmlinge
- Geschwister, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (wie z.B. Nachlassschein)
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde auf verschiedenen Wegen beantragen
Zuvor haben wir Ihnen bereits geschildert, wie Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen können. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen unter anderem Alternativmöglichkeiten auf, falls Sie nicht im Ort des Standesamtes wohnen. Des Weiteren klären wir Sie über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Beantragungsart auf:
Die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: Häufig gestellte Fragen
Der letzte Teil unseres Ratgebers greift nochmals die wichtigsten Fragen auf, welche meist im Kontext der Beantragung der Lebenspartnerschaftsurkunde aufkommen.
Wo kann eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragt werden?
Meist ist man verunsichert, welches Standesamt nun zuständig ist, wenn eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragt werden soll. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt, bei welchem Sie die Lebenspartnerschafts geschlossen wurde auch die Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Lebenspartnerschaftsurkunde und einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Im Gegensatz zur Lebenspartnerschaftsurkunde stellt die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister eine exakte Kopie des Lebenspartnerschaftsregister dar. Das heißt, dass diese auch alle Änderungen, welche sich im Rahmen der Lebenspartnerschaft ereignen, auch in der beglaubigten Abschrift ersichtlich sind.
Was kostet eine Lebenspartnerschaftsurkunde?
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kann zwischen 10 und 12 Euro kosten. Wenn Sie mehrere Exemplare Ihrer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, kostet jede weitere Ausfertigung lediglich um die 5 Euro.
Kann man auch eine internationale Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen?
Eine internationale Lebenspartnerschaftsurkunde kann leider nicht beantragt werden. Somit ist eine mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunde nicht verfügbar und muss übersetzt werden.