Geburtsurkunde beantragen: Die wichtigen Informationen im Überblick
Eine Geburtsurkunde bescheinigt amtlich die Geburt einer Person und wird von dem Standesamt des Geburtsortes, aus dem jeweiligen Geburtenregister, ausgestellt. Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument und wird in den verschiedensten Fällen benötigt: Unter anderem bei der Ausstellung des Reisepasses, des Personalausweises oder bei der Beantragung von Elterngeld ist die Geburtsurkunde unerlässlich.
Nach §59 des Personenstandsgesetzes beinhaltet die Geburtsurkunde folgende Angaben:
- die Vornamen und der Geburtsname des Kindes
- das Geschlecht des Kindes
- Ort und Tag der Geburt
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes
- die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Die Geburtsurkunde und ihre Ausführungen
Merke: Ohne Beglaubigung ist die Kopie der Urkunde nicht offiziell anerkannt und kann nicht als amtliches Dokument verwendet werden. Sie können in Ihrem Standesamt die Kopie der Geburtsurkunde beglaubigen lassen.
Geburtsurkunde beantragen: Diese Dokumente benötigen Sie
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Geburtsurkunde Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen.
Sie haben Ihre Geburtsurkunde verloren oder diese ist nicht mehr auffindbar: Was nun? Die Beantragung der Geburtsurkunde gestaltet sich als recht unkompliziert: Wenn Sie die Geburtsurkunde für sich persönlich beantragen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie eine Geburtsurkunde neu beantragen möchten und Ihnen eine persönliche Vorsprache beim Standesamt nicht möglich ist, können Sie sich auch von Personen Ihres Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall sind folgende Personen antragsberechtigt:
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Außerdem benötigt das Standesamt, bei nicht persönlichem Erscheinen, neben des Personalausweises oder Reisepasses Ihres Vertreters, eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht sowie Ihr Ausweisdokument im Original oder eine beglaubigte Kopie.
Die Geburtsurkunde neu beantragen: Nach der Geburt
Bei der Beantragung der Geburtsurkunde für Ihr neugeborenes Baby sollten Sie folgende Unterlagen dem zuständigen Standesamt vorlegen, sodass dieses die Geburt Ihres Kindes beurkunden kann:
1. Die Bescheinigung über die Geburt: Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wurde, handelt es sich dabei um die ärztliche Bescheinigung. Im Falle einer Hausgeburt oder einer Entbindung im Geburtshaus benötigt das Standesamt das Bescheinigungsschreiben einer Hebamme.
2. Personalausweis oder Reisepass: Die gültigen Ausweisdokumente beider Elternteile müssen, wenn die Geburtsurkunde neu beantragt wird, beim Standesamt vorgelegt werden.
3. Familienbuch oder Heiratsurkunde: Diese Dokumente können Sie nur vorlegen, wenn Sie bereits verheiratet sind.
4. Geburtsurkunden beider Elternteile: Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie die Abstammungsurkunde aus dem Stammbuch bzw. die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters.
Die verschiedenen Arten eine Geburtsurkunde zu beantragen
Wenn Sie eine Geburtsurkunde anfordern möchten, gibt es verschiedene Wege dies zu tun (z.B. können Sie die Geburtsurkunde online beantragen). Die verschiedenen Vorgehensweisen haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle aufgelistet sowie deren Vor- und Nachteile.
Deshalb benötigen Sie eine Geburtsurkunde
In der folgenden Tabelle haben wir einige Anlässe aufgelistet, welche das Vorliegen der Geburtsurkunde unverzichtbar machen.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Geburtsurkunde im Überblick
In dem folgenden Abschnitt haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Geburtsurkunde zusammenfassend dargestellt.
1. Wo beantragt man die Geburtsurkunde?
Sie können die Geburtsurkunde persönlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes anfordern. Des Weiteren kann über den Standesamt Online Service, welchen einzelne Standesämter anbieten die Geburtsurkunde online beantragt werden. Außerdem gibt es unabhängige online Dienstleister, die eine schnelle und einfache Beantragung der Geburtsurkunde anbieten.
2. Wo kann man eine Geburtsurkunde beglaubigen lassen?
Die Kopie einer Geburtsurkunde können Sie ausschließlich in dem Amt beglaubigen lassen, das die Urkunde ausgestellt hat (Standesamt Ihres Geburtsortes).
3. Wie viel kostet eine Geburtsurkunde?
Eine Geburtsurkunde kostet zwischen 10 und 12 Euro. Eine Internationale Geburtsurkunde kostet ebenfalls zwischen 10 und 12 Euro.
4. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Geburtsurkunde?
Wenn Sie eine Geburtsurkunde anfordern, variiert die Bearbeitungszeit der jeweiligen Standesämter erheblich: Gewöhnlich erhält man die Urkunde bei persönlicher Vorsprache umgehend, ansonsten um die 3-5 Werktage. Bei stark frequentierten Standesämtern kann sich die Wartezeit schon mal auf einige Wochen ausdehnen.
5. Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?
Die Abstammungsurkunde trägt seit 2009 die Bezeichnung "Abschrift aus dem Geburtenregister". Diese unterscheidet sich insofern, dass die Geburtsurkunde nicht die leibliche Abstammung der Person wiedergibt. So kann in der Geburtsurkunde z.B. im Falle einer Adoption der Name der Eltern geändert werden. Bei der Abschrift aus dem Geburtenregister ist dies nicht möglich.