Die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk beantragen: Das müssen Sie wissen
Gerade wenn Sie erneut heiraten möchten, verlangt das Standesamt eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk Ihrer Vorehe. In dem folgenden Ratgebertext informieren wir Sie darüber, wie Sie den Scheidungsvermerk in die Eheurkunden eintragen lassen. Des Weiteren befassen wir uns mit der Beantragung einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk und klären am Ende dieses Ratgebertexts die wichtigen Fragen, die sich vielleicht schon einmal im Kontext, Beantragung einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk, ergeben haben.
Die Eheurkunde als offizielle Beurkundung einer Ehe
Allgemein ist die Eheurkunde eine Personenstandsurkunde und beweist die amtliche Schließung einer Ehe. Nach der standesamtlichen Trauung wird die Eheurkunde das erste Mal von dem jeweiligen Standesamt auf Basis der eingetragenen Informationen des Eheregisters ausgefertigt. Die deutsche Eheurkunde gibt Aufschluss über folgende Informationen:
- Vollständiger Name der Ehepartner vor der Eheschließung
- Geburtstag der Ehepartner Geburtsort der Ehepartner
- Datum der Eheschließung Ort der Eheschließung
- Vollständiger Name der Ehepartner nach der Eheschließung
Falls Sie ausländische Heiratsurkunde benötigen bzw. diese mehrsprachig sein soll, ist eine Übersetzung der deutschen Eheurkunde nicht nötig. Sie können bei dem Standesamt in Deutschland, wo Sie geheiratet haben, eine internationale Eheurkunde beantragen.
Der Unterschied: Eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beantragen
Eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk informiert über die Auflösung einer Ehe. Gerade bei einer Neuheirat verlangen die Standesämter zusätzlich eine aktualisierte Ausfertigung Ihrer Heiratsurkunde auf der die Scheidung der frühere Ehe vermerkt ist. Wenn Sie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beantragen möchten, gestaltet sich dies als recht unkompliziert: Diesbezüglich müssen Sie dem Standesamt, welches die Ehe geschlossen hat, lediglich die Scheidungsurkunde vorlegen. Anschließend wird die Änderung im Eheregister vorgenommen.
Merke: Ihre Scheidung dem Standesamt melden: Die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk kann ausschließlich in dem Standesamt beantragt werden, welches die Ehe beurkundete.
Eheurkunde mit Scheidungsvermerk beantragen - so geht’s
Sie haben Ihre Eheurkunde verloren und wissen nicht wie Sie die Urkunde neu beantragen können? Dieser Teil des Ratgebertexts befasst sich mit der Beantragung einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk. Außerdem geben wir Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie die Urkunde beantragen können, wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich beim Standesamt der Eheschließung vorzusprechen. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, müssen Sie bei der Erstbeantragung der Eheurkunde mit Scheidungsvermerk die Scheidungsurkunde vorlegen. Bei der Ausfertigung der bereits geänderten Eheurkunde benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass. Oftmals heiratet man nicht in dem Standesamt des Wohnortes sodass sich eine Beantragung als schwierig und zeitaufwendig gestaltet. In diesem Fall können Sie auch einen Vertreter beauftragen, der in Ihrem Auftrag die Urkunde bei dem jeweiligen Standesamt beantragt. Der Vertreter muss dem Standesbeamten nicht nur sein gültiges Ausweisdokument vorlegen, sondern auch eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht, in der Sie Ihren Vertreter bevollmächtigen Ihre Urkunde zu beantragen. Des Weiteren benötigt Ihr Vertreter Ihren Ausweis oder eine Kopie des Dokuments.
Diese Personen dürfen auch ohne Vollmacht Ihr Dokument beantragen
Abgesehen von Ihrem Ehepartner sind laut Gesetz folgende Personen dazu berechtigt Ihre Eheurkunde mit Scheidungsvermerk ohne Vollmacht zu beantragen:
- Familie: Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen Geradlinige Verwandtschaft, wie Abkömmlinge
Verschiedene Wege eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk zu beantragen
Wir haben Ihnen bereits geschildert, wie Sie eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk persönlich beantragen können. In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen noch andere Formen der Beantragung aufgelistet und deren Vor- und Nachteile beleuchtet.
Tipp: Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde mit Scheidungsvermerk? Diese können Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Ehe beurkundete, ausfertigen lassen.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
Der letzte Teil unseres Ratgebers gibt Ihnen noch einmal einen Einblick in die wichtigsten Frage rund um das Thema Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk.
Wo kann eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk beantragt werden?
Eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk kann in dem Standesamt beantragt werden, welches die Ehe beurkundet hat. Beachten Sie jedoch, dass Sie, sobald Ihnen die Scheidungsurkunde vorliegt, diese dem Standesamt vorlegen müssen, sodass die Scheidung im Eheregister vermerkt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Scheidung nur dem Standesamt gemeldet werden kann, welches die Ehe beurkundet hat.
Was kostet eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk?
Eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk kostet ca. 10 Euro. Wenn Sie mehrere Exemplare auf einmal beantragen, kostet jedes weitere Exemplar lediglich 5 Euro.
Wie lange benötigt das Standesamt für die Ausfertigung einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk?
Das hängt stark von dem jeweiligen Standesamt ab. Meistens handelt es sich bei der Bearbeitungszeit Ihres Antrages um wenige Werktage. Jedoch müssen Sie beachten, dass vor allem Standesämter in Großstädten meist überlastet sind und sich die Bearbeitungszeit somit verzögert.