Versorgungsausgleich: Voraussetzungen, Verzicht, Höhe und Dauer bei Trennung, Rente oder Tod

Versorgungsausgleich – ab wann ist er fällig? Wenn Sie sich mit der Scheidung beschäftigen, dann kommt früher oder später auch die Frage auf, inwieweit Sie der Ausgleich beeinträchtigt. Haben Sie oder der Ehepartner während der Ehe einen höheren Rentenanspruch erarbeitet, erfolgt im Rahmen der Scheidung ein Versorgungsausgleich für die Rentenversicherung. Der Versorgungsausgleich für die Rentenversicherung bezieht sich dabei auf verschiedene Versorgungsträger. Mit dem Ausgleich möchte der Staat dafür sorgen, dass beide Eheleute mit ähnlichen Rentenansprüchen aus der Ehe gehen, da die Ehe als eine Versorgungsbeziehung gesehen wird. Durchgeführt wird der Versorgungsausgleich nicht nur bei Rentnern. Auch dann, wenn Sie noch weit von der Rente entfernt sind, erfolgt die Berechnung. Die Auszahlung wird aber erst zum Renteneintritt monatlich durchgeführt.


Für wen gilt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird für beide Partner einer Ehe durchgeführt. Sobald Sie die Scheidung eingereicht haben, wird der Ausgleich automatisch berechnet.


Was muss angegeben werden?

Sie erhalten Unterlagen und Formulare durch das Gericht. Hier finden Sie alle relevanten Nachfragen für den Versorgungsausgleich. Bei Rentnern in Scheidung wird er ebenfalls durchgeführt.


Wer führt den Versorgungsausgleich durch?

Die Berechnung erfolgt durch das zuständige Familiengericht. Nachdem das Familiengericht Ihren Antrag auf Scheidung erhalten hat, wird der Versorgungsausgleich ein Teil der Durchführung.


Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Versorgungsausgleich: Voraussetzungen, Verzicht, Höhe und Dauer bei Trennung, Rente oder Tod
Der Versorgungsausgleich stellt die Aufteilung der Rentenanwartschaften sicher.

Der Versorgungsausgleich beschäftigt sich mit der Regelung der Rentenanwartschaften in Bezug auf Ehepartner, die sich in einer Scheidung befinden. Dabei bezieht sich der Versorgungsausgleich auf alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe von den Ehepartnern erworben wurden. Ziel ist es, dass ein in der Ehe nicht oder teilweise nicht arbeitender Partner einen Versorgungsausgleich erhält.

So ist es in vielen Ehen so, dass ein Ehepartner über einige Jahre hinweg die Kinder betreut oder den Haushalt geführt hat, während der andere Partner arbeiten gegangen ist. Der arbeitende Partner hat Rentenanwartschaften erworben. Sind Sie für die Zeit zu Hause geblieben, dann haben Sie diese nicht oder nur in einer geringen Höhe erhalten.

Ziel ist es, dass beide Ehegatten mit ähnlichen Anwartschaften aus der Ehe gehen. So macht der Gesetzgeber in Deutschland deutlich, dass für ihn die Ehe eine Form der Versorgungsgemeinschaft ist.

Erhalten Sie einen Ausgleich, bedeutet dies, dass Sie einen originären Anspruch in Bezug auf die Rentenversicherung zugesprochen bekommen. Sie sind so nicht darauf angewiesen, dass Sie in der Rente Geld durch den Ex-Partner erhalten.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird immer berechnet:
Der Versorgungsausgleich greift auch dann, wenn beide Ehegatten die gesamte Zeit der Ehe berufstätig sind. Hier ist es möglich, dass Sie unterschiedlich hohe Rentenansprüche erworben haben. Diese sollen ausgeglichen werden.

Zum 01.09.2009 wurde eine Neuregelung im Versorgungsausgleichgesetz (Versausgl) durchgeführt. Entschieden wurde, dass es zu einem einzelrechtsbezogenen Ausgleich kommt. Sie haben verschiedene Rentenanwartschaften in der Ehe erhalten. Damit der Ausgleich durch das Gericht auch gerecht erfolgen kann, wird nun jede einzelne dieser Anwartschaften durchgegangen und zur Hälfte geteilt. Dadurch bekommen beide Ehepartner bei den jeweiligen Versorgungsträgern dieselbe Höhe der Ansprüche. Auch Verrechnungen sind möglich, wenn bei den Versorgungsträgern schon Anrechte bestehen.

Hierbei wird von einem internen Versorgungsausgleich gesprochen. Es kann auch sein, dass der externe Versorgungsausgleich für Sie in Frage kommt. Die Bedeutung dahinter ist, dass beispielsweise ein Ausgleich bei einer Betriebsrente für das Unternehmen mit viel Aufwand verbunden ist. Hier können Ihre Ansprüche auch auf einen anderen Versorgungsträger angerechnet und dann mit den Ansprüchen an die Betriebsrente verrechnet werden.

Welche Versicherungen gehören zum Versorgungsausgleich?

Nicht alle Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich auch berücksichtigt. Ausnahmen bilden die Ansprüche, die eine fehlende Ausgleichsreife haben. Dies ist im § 19 VersAusglG festgehalten.

Sie erhalten Ansprüche aus den Bereichen:

  • Beamtenversorgung
  • Private Altersversorgung
  • Private Invaliditätsversorgung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgung
Definition: berufsständische Versorgung
Unter der berufsständischen Versorgung sind Absicherungen für bestimmte Berufe zu versehen, wie für Anwälte, Apotheker oder auch Ärzte.

Verzichtet wird auf die Durchführung dagegen bei den gesetzlich geregelten nicht anzurechnenden Ansprüchen. Eine Versorgung ausgleichen ist hier aus verschiedenen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn einer oder mehrere der folgenden Aspekte eintreten:

  • Die Anrechte haben noch keine feste Basis, es besteht die Möglichkeit, dass sie wieder verfallen.
  • Der Versorgungsausgleich bei Trennung wäre nicht wirtschaftlich.
  • Die Anrechte bestehen bei einem überstaatlichen Versorgungsträger.
  • Die Anrechte bestehen bei einem ausländischen Versorgungsträger.
  • Die Anrechte bestehen bei einem zwischenstaatlichen Versorgungsträger.
  • Es handelt sich um private Lebensversicherungen.

Wichtig zu wissen: Eine private Lebensversicherung ist in der Regel so ausgelegt, dass auf eine Einmalzahlung gespart wird. Hier findet kein Versorgungsausgleich statt. Der Betrag fließt aber in den Zugewinn ein.

Wie lange ist der Versorgungsausgleich zu zahlen?

Der Versorgungsausgleich nach Trennung ist endgültig. Das heißt, der Ehepartner bekommt die Rentenanwartschaften zugeschrieben und hat nun sein Leben lang Anspruch darauf. Doch was ist mit dem Versorgungsausgleich bei Tod? Es kann natürlich sein, dass der frühere Ehepartner vor Ihnen stirbt. Der Versorgungsausgleich bei Tod geht dann wieder auf Sie über. Sie können sich vom Recht her den Versorgungsausgleich zurückholen. Die Höhe Ihrer Rente wird dann wieder angepasst.

Wie hoch ist der Versorgungsausgleich?

Ein Versorgungsausgleich Rechner wäre natürlich ein besonders einfacher Weg, um die Höhe berechnen zu können. Grundsätzlich macht dieser jedoch wenig Sinn, da in jeder Ehe andere Rentenanwartschaften erarbeitet wurden. Daher lässt sich auch keine genaue Höhe festlegen. Wie hoch die Rente nach Scheidung für Sie ist, nachdem der Ausgleich stattgefunden hat, wird sich daher individuell zeigen. Die Höhe wird Ihnen nach Abschluss der Berechnungen mitgeteilt.

Wann wird der Versorgungsausgleich gezahlt?

Durchgeführt wird der Ausgleich automatisch durch das Familiengericht, wenn die Scheidung eingereicht wurde. Sie müssen kein separates Formular für den Antrag nutzen. Grundsätzlich gezahlt wird der ausgeglichene Betrag an Sie aber nicht direkt nach der Scheidung. Leicht erklärt bedeutet dies, dass Sie die Höhe erst dann feststellen, wenn Sie in Rente gehen. Natürlich wird Ihnen die Höhe durch das Familiengericht mitgeteilt. Sie werden darüber informiert, wie die Höhe ist. Durchgeführt wird der Ausgleich auch direkt im Rahmen der Scheidung.

Können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Sie möchten gerne auf den Versorgungsausgleich verzichten und keine Teilung durch das Familiengericht in Anspruch nehmen? Der Versorgungsausgleich bei Trennung ist gesetzlich geregelt. Hier geht es um die Absicherung der Rente und diese gilt für Angestellte, Beamte, Selbstständige und auch Hausfrauen oder Hausmänner. Allerdings ist ein Verzicht in einigen Fällen ebenfalls möglich:

  1. Sie haben den Versorgungsausgleich in der Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch im Ehevertrag bereits ausgeschlossen.
  2. Beim Scheidungstermin wird der Verzicht vereinbart.
  3. Sie haben nur eine kurze Ehe geführt.
  4. Es liegt eine Geringfügigkeit vor.
  5. Es liegt eine unbillige Härte vor.

War Ihre Ehezeit kurz, kann dies dazu führen, dass es zu einem Verzicht kommt. Dies gilt dann, wenn die Ehe nicht mehr als drei Jahre angedauert hat. In dem Fall müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Sie den Ausgleich möchten.

In einigen Fällen kann es sein, dass der Versorgungsausgleich eine unbillige Härte darstellt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn gegen Sie durch Ihren Ehepartner Straftaten begangen wurden. Hier werden jedoch hohe Anforderungen an die Nachweise und Unterlagen gestellt.

Was sind die Versorgungsausgleich Kosten?

Um die Anteile der Rente nach Scheidung berechnen zu lassen, fallen natürlich auch Kosten an. Wie hoch diese sind hängt allerdings davon ab, wie viele Posten anfallen, wenn die Gerichte den Versorgungsausgleich berechnen. Anfallende Kosten sind:

  • Verwaltungsgebühren
  • Erhöhung des Verfahrenswertes der Scheidung
  • Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten steigt an

In einigen Fällen kann es günstiger sein, wenn Sie einen Ehevertrag abschließen oder anderweitig eine Einigung finden und so den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erklären.

Was ist, wenn Ihre Scheidung vor dem Jahr 2009 war?

Versorgungsausgleich: Voraussetzungen, Verzicht, Höhe und Dauer bei Trennung, Rente oder Tod
Wenn Sie sich vor 2009 scheiden lassen haben, kann der Versorgungsausgleich auf Antrag neu berechnet werden.

Bis zum Jahr 2009 galten andere Gesetze in Bezug auf den Ausgleich. Können Sie sich jetzt den Versorgungsausgleich zurückholen? Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, dass so eine deutliche Erhöhung Ihrer eigenen Rente erfolgt. Vor 2009 gab es die Barwert Verordnung, bei der fiktive Werte, neben dem Anspruch an die Deutsche Rentenversicherung, angesetzt wurden. Grundsätzlich kann es sich also lohnen, erst einmal eine Beratung in Anspruch zu nehmen und dann einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

Was wird berücksichtigt beim Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?

Wenn der Ehepartner erneut eine Ehe eingeht, hat diese keinen Einfluss auf die festgelegten Ansprüche. Die Rente nach Scheidung bleibt gleich. Der Versorgungsausgleich wird nicht angepasst. Grund dafür ist, dass die neue Ehe nichts mit der alten Ehe zu tun hat. Eine Neuberechnung wird daher ohne Ergebnis bleiben. Natürlich können Sie diese dennoch beantragen.

Wie sieht es bei Rentnern aus?

Sie sind bereits in Rente und möchten sich jetzt scheiden lassen? Auch dann wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Haben Sie erst nach dem Eintritt in die Rente geheiratet und während der Ehe keine zusätzlichen Anrechte für die Rente bekommen, wird auf den Ausgleich jedoch verzichtet.

Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit für eine Beratung nehmen. Oft wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass in der Rente kein Ausgleich der Versorgung bei einer Scheidung mehr erfolgt. Dies ist aber der Fall. So können auch während der Rente sogar noch weitere Anrechte erworben werden, die für eine höhere Rentenauszahlung nach Ausgleich sorgen.

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