Unterhaltsvereinbarung: Regelung des Unterhalts mit freien privatschriftlichem Vertrag – Muster und Vorlagen

Im Falle einer anstehenden Scheidung haben Sie als Ehegatten die Möglichkeit, statt der gesetzlich festgeschriebenen Normen ihre Unterhaltsansprüche individuell zu gestalten. So können Sie spätere Streitigkeiten vermeiden und in der Regel von einer schnelleren Abwicklung Ihrer gegenseitigen Forderungen ausgehen. Ganz frei sind Sie allerdings nicht in der Abfassung ihrer Vereinbarung – abhängig vom Vertragsgegenstand haben Sie gesetzlich normierte Auflagen zu beachten. Dabei kann es sich um eine Unterhaltsvereinbarung für Ihr Trennungsjahr, die Zeit nach Ihrer Scheidung oder für gemeinsame Kinder handeln. Im Folgenden beleuchten wir die Details zur Ausgestaltung der einzelnen Optionen und geben Ihnen kostenlose Vorlagen und Muster als Gerüst für Ihren Bedarf mit an die Hand.


Wer kann eine Unterhaltsvereinbarung schließen?

Eine Unterhaltsvereinbarung wird immer durch Ehegatten geschlossen. Sie kann sich auf den Trennungsunterhalt, einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung oder den Unterhalt für gemeinsame Kinder beziehen.


Wozu dient eine Unterhaltsvereinbarung?

Mit einer privaten Unterhaltsregelung können die gesetzlichen Normen zu den genannten Unterhaltsansprüchen individuell ausgestaltet werden. Diese außergerichtliche Einigung ist vor allem vor einer anstehenden Scheidung sinnvoll, um andernfalls möglicherweise langwierige Streitigkeiten zu umgehen.


Was darf alles geregelt werden?

Das Gesetz schreibt auch der privaten Ausgestaltung einer Unterhaltsregelung Grenzen vor. So sind unter anderem vertragliche Verzichtserklärungen auf Trennungs- und Kindesunterhalt ebenso unwirksam wie Abmachungen unter Verstößen gegen Formvorschriften.


Was ist eine Unterhaltsvereinbarung?

Unterhaltsvereinbarung: Regelung des Unterhalts mit freien privatschriftlichem Vertrag - Muster und Vorlagen
In einer Unterhaltsvereinbarung werden Aspekte wie der Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt geregelt.

Mit einer privatschriftlichen Unterhaltsvereinbarung können Sie mit Ihrem Ehepartner innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens durch eigene Vereinbarungen Änderungen am andernfalls einschlägigen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vornehmen. Das materielle Familienrecht ist in den §§ 1297 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, die Unterhaltspflicht beginnt bei § 1601 BGB. Danach sind Verwandte zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet. Aufgrund der verschiedenen Anspruchsgrundlagen gibt es keine einheitlichen Regeln zum Unterhaltsrecht. Stattdessen wurden unterschiedliche Voraussetzungen für die folgenden Konstellationen geschaffen:

  • Ehegatten/eingetragene Lebenspartner untereinander
  • Verwandte in gerader Linie untereinander (Eltern gegenüber ihren Kindern sowie Kinder gegenüber ihren Eltern)
  • Partner aufgelöster Ehen/aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander

Mit einer privaten Unterhaltsvereinbarung schließen Sie demnach mit Ihrem Ehegatten außergerichtlich einen privaten Vertrag. Abhängig von der Art des Unterhalts müssen Sie bei der Gestaltung Ihrer Unterhaltseinigung gesetzliche Vorgaben einhalten. Nur so wird Ihre freie Unterhaltsvereinbarung am Ende auch als rechtsgültig anerkannt.

Was wird in einer privaten Unterhaltsvereinbarung geregelt?

In einer privatschriftlichen Unterhaltsvereinbarung vereinbaren Sie individuelle Regeln bezüglich des Unterhalts und seiner Höhe. Betreffen kann dies Ihren

  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt

Unterhaltsvereinbarung Trennungsjahr

Anspruch umgehend anmelden
Es ist nicht möglich, einen Anspruch auf Trennungsunterhalt rückwirkend geltend zu machen. Nur eine sofortige Einforderung mit Beginn des Trennungsjahres garantiert Ihnen den vollen Anspruch.

Die gesetzlichen Regelungen zum Trennungsunterhalt betreffen das Trennungsjahr der Ehegatten bis zur geplanten Scheidung. So können Sie als unterhaltsbedürftiger Partner von Ihrem Ehegatten Unterhalt einfordern, sind Sie andernfalls wirtschaftlich benachteiligt. Haben Sie sich in der Zeit bis zur Trennung Kind und Haushalt gewidmet und waren nicht erwerbstätig, sind Sie nicht verpflichtet, sich während der Zeit Ihrer Trennung eine Arbeitsstelle zu suchen. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen für Ihren Anspruch vorliegen:

  • Ihr Ehepartner ist leistungsfähig. Dies ist der Fall, unterschreitet er nicht sein eigenes Existenzminimum in Höhe von aktuell 1.280 Euro.
  • Sie leben während des Trennungsjahres nicht in einer neuen festen Partnerschaft.
  • Ihre Ehe war von längerer Dauer (Ihr Zusammenleben muss entscheidenden Einfluss auf Ihre jeweiligen Lebensverhältnisse genommen haben).

Möchten Sie für Ihr Trennungsjahr Unterhalt einfordern, müssen Sie Ihrem Ehepartner eine Zahlungsaufforderung zustellen und sich diese bestätigen lassen.

Unterhaltsvereinbarung Ehegatte

Ein Vertrag für zwei Unterhaltsansprüche
Sie können eine gemeinsame Unterhaltseinigung für das Trennungsjahr und den Unterhalt nach der Scheidung in einer sogenannten Trennungsfolgenvereinbarung ausarbeiten. Für deren Rechtskraft ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Der Trennungsunterhalt endet automatisch am Tag der Scheidung. Ab diesem  Zeitpunkt können Sie unter gegebenen Umständen mit dem sogenannten Geschiedenenunterhalt einen nachehelichen Unterhalt von Ihrem Ex-Partner verlangen. Grundsätzlich muss nach dem Gesetz nach einer Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie allerdings ein Unterhaltsanspruch geltend machen:

  • Sie betreuen ein gemeinsames Kind, das jünger ist als vier Jahre
  • Sie können wegen Ihres Alters oder aufgrund einer Krankheit keine Erwerbstätigkeit ausüben
  • Sie finden trotz aller Bemühungen keine Arbeitsstelle
  • Sie haben im Zuge Ihrer Heirat Ihre Ausbildung abgebrochen und möchten diese jetzt weiterführen
  • Ihnen steht aus Gründen der Billigkeit oder aus Bedürftigkeit Unterhalt zu

Sie können eine freie Unterhaltsvereinbarung mit Ihrem Ehegatten bereits während Ihrer Ehe schließen – in diesem Fall treffen Sie Ihre Regelungen in einem Ehevertrag – oder nach der Scheidung. Hinsichtlich des Inhalts der Vereinbarungen sind Sie in beiden Fällen frei in der Gestaltung. 

Vereinbarungen Kindesunterhalt

Als Eltern sind Sie Ihren minderjährigen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Verbleibt das Kind im Falle einer Scheidung bei Ihnen, muss Ihr Ex-Partner Unterhaltszahlungen leisten. Die Höhe der Zahlungen berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Es steht Ihnen frei, mit Ihrem Partner höhere oder anderweitige Unterhaltsvereinbarungen wie Naturalleistungen im Rahmen eines Ehevertrages vor der Scheidung oder im Anschluss an die Scheidung selbstständig zu regeln. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Unterhaltsvereinbarung für Ihr Kind einen Anwalt hinzuzuziehen. Dennoch ist es sinnvoll, bei Fragen und zur Absicherung rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Befindet sich Ihr Expartner mit den Zahlungen für das Kind im Rückstand, können Sie beim Jugendamt oder einen gerichtlichen Unterhaltstitel gegen ihn beantragen. Damit erwerben Sie das Recht, offene Forderungen einzuklagen.

Überbrückungsleistung vom Staat beantragen: Zur Gewährleistung des Lebensunterhalts für Ihre Kinder können Sie bei ausbleibenden Zahlungen durch den Unterhaltspflichtigen vom Staat einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser Vorschuss muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil im Nachhinein an den Staat zurückgezahlt werden.

Darf man die Höhe des Unterhalts privat regeln?

Grundsätzlich dürfen Sie die Höhe des Unterhalts in privaten Vereinbarungen regeln, solange er in seiner Summe oder Dauer den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt übertrifft. Eine Reduzierung der Zahlungsdauer oder Kürzung der Höhe des Unterhalts ist nicht einfach möglich.

  1. Unterhaltsverzicht bei Trennungsunterhalt: Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist grundsätzlich unzulässig. Selbst ein teilweiser Verzicht widerspricht der Rechtsnorm des § 1614 BGB.
  2. Unterhaltsverzicht der Ehegatten untereinander: Während eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung beim Trennungsunterhalt niemals rechtskräftig sein kann, steht es Ihnen frei, auf Ihren nachehelichen Unterhalt vollständig zu verzichten. Dies gilt auch dann, arbeiten Sie in einem Minijob oder beziehen Sie Hartz 4, solange die Unterhaltslast nicht grundlos auf das Jobcenter oder Sozialamt übertragen wird.
  3. Verzicht auf Kindesunterhalt: Eine Unterhaltsvereinbarung für Ihr gemeinsames Kind darf diesem in keinem Fall finanzielle Schäden zufügen. So ist eine Regelung für das Kind niemals rechtswirksam, möchten Sie sich gemeinsam auf einen geringeren Unterhalt als den in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen einigen. Sollten Sie sich mit Ihrem Partner auf einen festgelegten Unterhalt geeinigt haben, der unter dem Ihres gesetzlichen Anspruches liegt, können Sie diese Vereinbarung jederzeit einseitig kündigen. Auch hier ist eine Unterhaltsvereinbarung zulasten des Jobcenters rechtswidrig. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen, geht Ihr Anspruch für den Kindesunterhalt während dieser Zeit an den Träger des Jobcenters über.

Unter welchen Voraussetzungen kann man auf Unterhalt verzichten?

Abhängig vom Unterhalt gestalten sich auch die Möglichkeiten, auf Unterhalt zu verzichten.

Trennungsunterhalt

Mit der gesetzlich festgelegten Unmöglichkeit eines Unterhaltsverzichts soll primär verhindert werden, dass Sie als Unterhaltsberechtigter bei Ausbleiben der Zahlungen durch Ihren Ehepartner auf eine Unterstützung durch den Staat mittels Hartz 4 oder anderen Sozialhilfen angewiesen sind. Als Ausnahme ist ein teilweiser Verzicht nur dann möglich, wenn

  • eine geringere Unterhaltssumme in einer notariellen Beglaubigung vereinbart wird
  • kein Ausgleich durch staatliche Unterstützung anhängig ist.

Vereinbaren Sie untereinander eine einmalige Abfindung statt einer künftig regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlung, gilt auch diese im Rahmen des Trennungsunterhaltes als Verzicht und ist insofern unwirksam. 

Nachehelicher Unterhalt

Im Gegensatz zu einer Regelung über den Kindesunterhalt oder den Trennungsunterhalt können Sie noch während Ihrer Ehe für die Zeit nach der Scheidung einen teilweisen Unterhaltsverzicht in einer Unterhaltsvereinbarung schriftlich festhalten. Allerdings ist eine außergerichtliche Unterhaltseinigung in einem formlosen Schreiben nicht wirksam. Damit Ihre Vereinbarung Rechtskraft erlangt, muss sie durch einen Notar beglaubigt oder während des Scheidungstermins vor Gericht protokolliert werden. Sind Sie bereits geschieden, bedarf ein Unterhaltsverzicht keiner besonderen Form.

Kindesunterhalt

Unterhaltsvereinbarung: Regelung des Unterhalts mit freien privatschriftlichem Vertrag - Muster und Vorlagen
Die Höhe des Unterhaltsanspruches für Ihr Kind ist der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Grundsätzlich dürfen Sie laut Gesetz auch nicht teilweise auf den Kindesunterhalt verzichten, geht dieser Verzicht zu Lasten des Kindes. Unter einem Teilverzicht versteht der Gesetzgeber eine um über 30 Prozent geringere Zahlung als die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegte Unterhaltssumme. Sie können allerdings als unterhaltsberechtigter Elternteil im Innenverhältnis den anderen von seinen Zahlungen freistellen, verpflichten Sie sich gleichzeitig dazu, ab dem entsprechenden Vertragsschluss alleine für den Lebensunterhalt der Kinder aufzukommen.

Ein Grund für solche Freistellungsvereinbarungen sind beispielsweise ein Anspruchsausgleich durch Miteigentumsanteile an dem Gebäudes, in dem auch die Kinder wohnen oder andere finanzielle Entsprechungen und Naturalleistungen wie die

  • Bezahlung der Unterkunft des Kindermädchens, Klassenfahrten oder des Schulgeldes
  • Übernahme vereinbarter Sachleistungen

In all diesen genannten Fällen bedarf die Formwirksamkeit solcher vertraglichen, vom Gesetz abweichenden Vereinbarungen der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes. In keinem Fall besitzen Sie als Eltern das Recht, mit Ihrem Vertrag den Unterhalt des Kindes zu reduzieren. Die Vereinbarung wird ausschließlich zwischen Ihnen als Elternteilen getroffen und entfaltet keine Wirkung gegenüber den Kindern. Die Kinder haben unter jeglichen Umständen Anspruch auf die volle Höhe ihres Unterhalts gegenüber beiden Elternteilen. Werden die Kinder durch Ihren Unterhaltsvertrag nicht benachteiligt, kann auf die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung verzichtet werden.

Welchen Formvorschriften muss die Unterhaltsvereinbarung genügen?

Welche Form für die Ausgestaltung Ihres Unterhaltsvertrages eingehalten werden muss, richtet sich erneut nach der Art des Unterhalts.

  1. Trennungsunterhalt: Während der Trennungsunterhalt als solcher nicht zur Disposition steht, können Sie eine Vereinbarung über folgende Aspektre treffen:
    • höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltszahlung
    • die Art des Unterhalts (Wohnberechtigung oder Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs statt finanzieller Zuwendungen)
    • den Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit
  2. Ehegattenunterhalt: Vereinbaren Sie mit Ihrem Ehepartner noch während Ihrer Ehe individuelle Details zu Ihrer nachehelichen Unterhaltspflicht, bedarf der Vertrag zu seiner Rechtswirksamkeit einer notariellen Beurkundung nach § 1585c BGB. Werden die Unterhaltsvereinbarungen nach der Scheidung von Ihnen getroffen, bedarf es für die Wirksamkeit keiner Schriftform.
  3. Kindesunterhalt: Mit einem Vertrag zum Kindesunterhalt legen Sie als Eltern die Art und Höhe des Unterhalts für Ihr minderjähriges Kind fest. Dies betrifft mögliche finanzielle Ausgleiche durch Naturalleistungen, die Bemessungsgrundlage für Barzahlungen oder Absprachen zum Mehrbedarf. Derartige Verträge unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, bedürfen jedoch keiner festgelegten schriftlichen Form. Dies gilt auch, haben Sie als nichteheliches Elternteil Anspruch auf Kindesunterhalt.

Kann man schriftlich auf Unterhalt verzichten?

Treffen Sie Ihre Unterhaltsvereinbarung im Zuge Ihrer Scheidung, bedarf diese für ihre Rechtskraft der notariellen Beurkundung. Alternativ ist eine Protokollierung in einem gerichtlichen Verfahren möglich. Möchten Sie eine private Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt schließen, muss diese vom Jugendamt beurkundet werden.

Wie kann man den Unterhaltsverzicht rechtsverbindlich vereinbaren?

Für eine verbindliche und rechtskräftige private Unterhaltsvereinbarung können Sie

  1. die Unterhaltsverzichtserklärung als Teil des Ehevertrags oder als Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigen oder
  2. Ihre Verzichtserklärung am Scheidungstermin vom Gericht protokollieren lassen.

Darf man eine mündliche Unterhaltsvereinbarung treffen?

Schriftliches erleichtert die Beweisführung
Möchten Sie mit Ihrem Partner eine individuelle Unterhaltsvereinbarung treffen, erleichtert die Schriftform im späteren Streitfall die Beweisführung. Bei einer rein mündlichen Vereinbarung ist eine Vollstreckung ohne ein gemeinschaftliches Einvernehmen nicht möglich.

Ein Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt in der Form einer rein mündlichen Absprache ist nicht möglich. Selbst ein einfaches Schreiben über eine entsprechende außergerichtliche Unterhaltseinigung entfaltet unabhängig vom Text keine Rechtswirksamkeit. Für Unterhaltsvereinbarungen von Ehegatten hingegen bestehen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Vorschriften. Eine rein mündlich getroffene Vereinbarung ist insofern für eine Wirksamkeit des Vertrags ausreichend. 

Kann man eine Unterhaltsvereinbarung rückwirkend widerrufen?

Treten nach dem Abschluss einer privaten Unterhaltsvereinbarung zum Ehegatten- oder Kindesunterhalt Umstände ein, die die Grundlage des Vertrags bedeutend beeinflussen, ist auch im Nachhinein noch eine jederzeitige Änderung der ursprünglichen Ausgestaltung

  • nach § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Form der Abänderungsklage
  • nach § 256 ZPO mit Erhebung einer Feststellungsklage
  • nach § 767 ZPO mit einer Vollstreckungsklage gegen bestehende Titel

möglich. Zwingende Voraussetzung für eine Abänderbarkeit ist die zeitliche Nachfolge des lebensverändernden Einschnittes nach Abschluss der Vereinbarung oder Gerichtsurteils. Schließlich müssen die eingetretenen Umstände eine Anpassung der Unterhaltsverpflichtung um mindestens zehn Prozent bedingen. Der Beweis obliegt dem Anspruchsteller.

Wann sind Unterhaltsvereinbarungen unwirksam?

Trotz eines schriftlich und im gegenseitigen Einverständnis geschlossenen Vertrages kann eine private Unterhaltsvereinbarung unwirksam sein, wird einer von Ihnen von seinem Partner objektiv übervorteilt. Gleichzeitig muss der Vertrag sittenwidrig zustande gekommen sein. Dies ist unter anderem der Fall,

  • bestand für den benachteiligten Ehegatten nicht genug Zeit, den vorgelegten Unterhaltsentwurf zu überprüfen (ein Minimum von 14 Tagen wurde unterschritten)
  • hatte er keine Möglichkeit, einen Anwalt um Rat zu fragen
  • wurde Druck auf ihn ausgeübt
  • war er wirtschaftlich abhängig
  • konnte er aufgrund seiner Deutschkenntnisse den Vertragsinhalt nicht nachvollziehen
  • droht der Ehegatte seiner schwangeren Verlobten mit der Rücknahme des Heiratsversprechens

Existiert für den nachehelichen Unterhaltsverzicht ein Muster?

Möchten Sie Ihren nachehelichen Unterhaltsverzicht erklären, sind Sie an keine Formalitäten gebunden. Insofern existiert auch kein Muster für eine entsprechende Unterhaltsvereinbarung. Normalerweise wird der Verzicht im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag als Unterpunkt mit aufgenommen. Dennoch ist in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung aus Beweisgründen im Streitfall empfehlenswert.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt Ihnen im Internet eine Vorlage zur eigenen Unterhaltsvereinbarung wie auch bezüglich Ihrer Kinder ein Muster zur Einigung über den Unterhalt ohne Jugendamt zur Verfügung. Auch bei uns erhalten Sie einen möglichen Vordruck sowie Muster für ihre privatschriftliche Unterhaltsvereinbarungen als PDF. Sie müssen allerdings keiner bestimmten Vorgehensweise folgen. Wichtig sind allein die Kernpunkte Ihrer Vereinbarungen.

Bildnachweise: © sebra – stock.adobe.com, © Alena Ozerova – stock.adobe.com

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