Unterhaltsanspruch: Was Kindern, Ehepartnern, Eltern und Verwandten an Unterhaltszahlungen zusteht
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf Unterhalt?
- Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind in der Ausbildung?
- Wie lange besteht Anspruch auf Unterhalt bei Kindern, Ehepartnern oder Verwandten?
- Wie lange müssen Eltern für Studenten Unterhalt zahlen?
- Wie viel Unterhalt bekommt die Ehefrau nach Trennung?
- Darf der Vater den Unterhalt kürzen?
- Was hat es mit dem Unterhaltsvorschuss auf sich?
- Was passiert mit der Unterhaltsvereinbarung nach Tod des Unterhaltspflichtigen?
- Kann der Unterhalt für die Kinder auch so geregelt werden?
Der Staat sieht eine Familie in der Pflicht, füreinander aufzukommen. Das gilt, wenn Sie ein Kind bekommen, aber auch, wenn Sie heiraten. Gehen Sie eine Ehe ein, dann haben Sie und Ihr Ehepartner Unterhaltspflichten dem jeweils anderen gegenüber. Geht es dann an die Trennung, komm die Frage auf, wer jetzt eigentlich wem Unterhalt zahlen muss. Unterhalt berechnen ist daher ein Thema, mit dem sich Gerichte und Jugendämter täglich beschäftigen. Grundsätzlich hat die Person Anspruch auf Unterhalt, die nicht in der Lage ist, den Unterhalt selbst ganz oder in Teilen zu bestreiten. Über einen Unterhaltsrechner können Sie schon einmal herausfinden, wie hoch der mögliche Betrag wäre. Die genauen Berechnungen erfolgen jedoch, je nach Form des Unterhalts, durch öffentliche Stellen.
Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen Trennungsunterhalt oder einen Ehegattenunterhalt handelt. Anders ist es beim Kindesunterhalt. Kinder erhalten Unterhalt durch die Person, bei der sie nicht ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Einen Rechner für den Unterhalt im Internet zu finden, ist nicht schwer. Dennoch gibt es klare Unterschiede zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Die Höhe basiert dabei entweder auf der Düsseldorfer Tabelle oder dem Gesamteinkommen während der Ehe.
Für den Kindesunterhalt gibt es klare Regeln, wie lange dieser gezahlt werden muss. Auch beim Trennungsunterhalt ist der letzte Termin der Tag der Scheidung. Beim Geschiedenenunterhalt dagegen muss von Situation zu Situation entschieden werden.
Wer hat Anspruch auf Unterhalt?
Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, der hat grundsätzlich Recht auf Unterhalt durch Familienangehörige. Diese Regel stellt die Basis für alle Berechnungen und Entscheidungen in Bezug auf den Unterhalt dar. Nun muss jedoch zwischen den folgenden Punkten unterschieden werden:
Kindesunterhalt
Als Eltern haben Sie die Unterhaltspflicht Ihrem Kind oder Ihren Kindern gegenüber. Durch den Staat erhalten Sie als Unterstützung Kindergeld. Dieses wird auch zu Teilen bei der Berechnung von Kindesunterhalt angerechnet. Kommt es nun zu einer Trennung der Eltern, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch ist. Das Elternteil, bei dem die Kinder nicht dauerhaft nach der Trennung oder Scheidung wohnen, hat eine Unterhaltspflicht. Die Berechnung der Unterhaltszahlungen erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Das Elternteil ist verpflichtet, sein Einkommen genau anzugeben und auch Änderungen mitzuteilen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes kann sich dann verändern.
Trennungsunterhalt
Nach der Trennung, aber vor der Scheidung, kann ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt bestehen. Wie hoch der Unterhaltsanspruch nach Trennung ist und ob überhaupt eine Zahlungspflicht vorliegt, wird individuell durch das Familiengericht festgelegt.
Wichtig: Sie müssen den Unterhaltsanspruch nach Trennung schriftlich geltend machen. Er kann nicht rückwirkend eingefordert werden.
Gezahlt wird der Unterhalt für Ehefrau oder Ehemann normalerweise bis zur vollzogenen Scheidung. Die Höhe ist beim Trennungsunterhalt abhängig von Ihrem gemeinsamen Einkommen während der Ehe.
Nachehelicher Unterhalt
Der Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung wird auch als nachehelicher Unterhalt bezeichnet. Ob Sie sich nach 30 Jahren Ehe, nach 40 Jahren Ehe oder schon nach 10 Jahren Ehe trennen, spielt dabei erst einmal keine Rolle. Lediglich nach einer sehr kurzen Ehe kann es sein, dass ein nachehelicher Unterhalt für Ehefrau oder Ehemann abgelehnt wird.
Den Unterhalt nach Scheidung berechnen wird das Gericht. Auch hier müssen Sie einen Antrag auf die Zahlung stellen und auch hier ist eine Nachzahlung nicht möglich. Zudem kann es zu einer Verwirkung kommen, wenn Sie beispielsweise erneut eine Ehe eingehen oder Ihnen eine längere Lebenspartnerschaft nachgewiesen werden kann.
Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt wird oft mit dem Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung in Verbindung gebracht. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch eher um die Unterhaltspflicht, die während der Ehe besteht. Dieser Unterhalt ist nicht die klassische finanzielle Form. Natürlich wird davon ausgegangen, dass Sie als Ehepartner gemeinsam finanziell die Kosten tragen. Der Unterhalt kann aber auch in Form von Haushalt, Kinderbetreuung und anderweitig erfolgen.
Elternunterhalt
Der Elternunterhalt ist für Kinder vor allem dann ein Thema, wenn die Eltern nur eine kleine Rente bekommen und Pflegekosten oder Kosten für das Pflegeheim anfallen. An den Pflegekosten in Form von Unterhalt müssen Sie als Kinder sich dann beteiligen, wenn Sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder mehr haben. Rückzahlungen für die Vergangenheit können nicht gefordert werden. Bei dieser Thematik ist es ganz besonders wichtig, sich gut durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind in der Ausbildung?
Der Unterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind in Ausbildung besteht laut dem BGB. Für Kinder über 18 müssen Sie dann Barunterhalt zahlen, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet. Nach abgeschlossener Ausbildung entfällt die Unterhaltspflicht dann.
Es wird aber unterschieden zwischen volljährig privilegierten und nicht privilegierten Kindern. Nicht privilegierte volljährige Kinder erhalten erst dann Unterhalt, wenn die minderjährigen Kinder und die volljährigen privilegierten Kinder eine Zahlung erhalten haben.
Privilegiert ist Ihr Kind dann, wenn:
- es noch jünger als 21 Jahre ist
- es noch bei den Eltern lebt
- es noch in der Schule ist
Wie lange besteht Anspruch auf Unterhalt bei Kindern, Ehepartnern oder Verwandten?
Wie lange der Unterhaltsanspruch nach Scheidung durch den ehemaligen Ehegatten geltend gemacht werden kann, ist unterschiedlich. Normalerweise kann nach einiger Zeit vom Unterhaltsempfänger gefordert werden, dass dieser sich selbst um Einnahmen kümmert. Dies ist dann nicht der Fall, wenn noch Kinder unter drei Jahren oder Kinder mit einer Behinderung betreut werden oder der ehemalige Ehegatte nicht aufgefordert werden kann, beispielsweise weil er krank oder schon sehr alt ist.
Anders als beim Unterhaltsanspruch nach Scheidung, ist es beim Kindesunterhalt klar geregelt. Sie sind unterhaltspflichtig, bis Ihr Kind Ausbildung oder Studium abgeschlossen hat. Aber auch hier gibt es noch einmal Abstufungen.
Wie lange müssen Eltern für Studenten Unterhalt zahlen?
Eltern haben grundsätzlich die Aufgabe, ihre Kinder bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums zu unterstützen. Eine dieser Unterstützungen ist der Kindesunterhalt. Dieser wird daher bis zum Ende des Studiums gezahlt.
Allerdings müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Kind nun über Jahre hinweg immer wieder die Studienrichtung wechselt oder das Studium ganz entspannt angeht. Stattdessen darf es die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschreiten. Wenn es dies doch macht, dann können Sie die Unterhaltszahlungen auch einstellen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die durchschnittliche Studiendauer nicht mit der Regelstudienzeit zu vergleichen ist.
Bis zum dritten Semester kann ein Fachstudienwechsel durchgeführt werden. Daher muss die Dauer des Unterhaltsanspruches im Notfall durch ein Gericht geklärt werden. Möchten Sie die Unterhaltszahlungen einstellen, können Sie sich an die zuständige Stelle für die Berechnung wenden und prüfen lassen, ob die durchschnittliche Studiendauer noch eingehalten wird.
Achtung: Nimmt Ihr Kind einen Minijob oder einen Job für Studenten an, wird das Einkommen beim Unterhalt und der Berechnung nicht berücksichtigt.
Ein schwieriger Punkt ist die Frage, wie es nach Studienabbruch aussieht. Hier gibt es keine allgemeine Regel. Unter Umständen kann der Anspruch weiterhin bestehen, wenn sich Ihr Kind direkt um eine Lehrstelle bemüht. Auch die Bedürfnisse und Begabungen des Kindes müssen berücksichtigt werden.
Wie viel Unterhalt bekommt die Ehefrau nach Trennung?
Nach der Trennung greift der Trennungsunterhalt. Dieser soll dafür sorgen, dass der Ehemann oder die Ehefrau durch eine Trennung finanziell nicht schlechter gestellt sind. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen während der Ehe ab. Dieses wird daher zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Hier fließt das gesamte Einkommen hinein. Zudem gibt es abzugsfähige Kosten, die berücksichtigt werden müssen.
Der Trennungsunterhalt hat daher eine individuelle Höhe. Hier gibt es keine Unterhaltstabelle, die für die Berechnung herangezogen werden kann. Grundsätzlich kann nicht gefordert werden, dass der Ehepartner, der bisher den Haushalt geführt hat, direkt nach der Trennung einer Arbeit nachgehen muss.
Darf der Vater den Unterhalt kürzen?
Ein Problem, das vor allem Alleinerziehende oft haben, ist die Frage, ob der Vater des oder der Kinder möglicherweise einfach den Unterhalt kürzen kann. Bei wem die Kinder keinen Lebensmittelpunkt haben, der muss Unterhalt für den Nachwuchs zahlen. Viele Eltern einigen sich ohne das Gericht oder das Jugendamt. In dem Fall sollte generell immer eine gute Kommunikation bestehen. Wenn der Vater dann finanzielle Probleme hat, kann er sich an Sie wenden und mit Ihnen kommunizieren.
Anders sieht es aus, wenn der Unterhalt vom Gericht festgelegt wurde. In diesem Fall besteht ein Titel und es gibt einen festen Unterhaltsanspruch. Das heißt, der Vater kann nicht einfach von sich aus den Unterhalt kürzen. Wenn er dies tut, dann macht er sich strafbar. Es gibt jedoch einige Punkte, die eine Kürzung rechtens machen können.
- Anpassung des Urteils: Der Elternteil, der unterhaltspflichtig ist, kann eine Anpassung des Unterhaltes fordern. Hierfür ist es aber notwendig, Klage auf Abänderung direkt beim zuständigen Gericht einzureichen. Der Unterhaltstitel wird dann angepasst. Auf diese Weise kann es sein, dass der Kindesunterhalt auch gekürzt wird.
- Umgangsrecht: Auch das genutzte Umgangsrecht kann eine Auswirkung auf den Unterhalt haben. In dem Fall kann das Gericht den Unterhalt ebenfalls anpassen und ihn um verschiedene Stufen in der Düsseldorfer Tabelle herabsetzen. Hierfür muss aber klar nachgewiesen werden, dass der Umgang wirklich über das vereinbarte Maß hinausgeht und auch Kosten übernommen werden. Wichtig: Bei diesem Punkt ist zu berücksichtigen, dass das Einkommen noch immer eine Rolle spielt. Wenn es nach Abzug der angerechneten Kosten noch immer hoch genug ist, wird dennoch der ursprünglich berechnete Unterhalt fällig.
- Unterhalt in anderer Form: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Unterhalt noch in anderer Form nachkommt, beispielsweise durch den Kauf von Kleidung oder die Zahlung von bestimmten Kursen und Hobbys, kann der Unterhalt ebenfalls gekürzt werden.
- Betreuung: Ein weiterer Grund ist, dass das Kind für einen längeren Zeitraum beim Unterhaltspflichtigen wohnt. Haben Sie beispielsweise eine Kur, eine Reha oder können sich durch Krankheit nicht kümmern und das Kind lebt für eine Weile beim Unterhaltspflichtigen, kann für diese Zeit der Unterhalt angepasst werden.
Was hat es mit dem Unterhaltsvorschuss auf sich?
Als Mutter oder Vater eines unterhaltsberechtigten Kindes, können Sie unter Umständen Unterhaltsvorschuss durch den Staat beziehen. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, erhalten Sie monatlich eine bestimmte Summe. Der Unterhaltspflichtige muss diese Summe dann wieder an den Staat zurückzahlen und Ihnen teilweise noch rückwirkend einen Ausgleich zukommen lassen. Dies wird dann durch das Gericht festgelegt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Sie nicht, wenn Sie wieder heiraten.
Was passiert mit der Unterhaltsvereinbarung nach Tod des Unterhaltspflichtigen?
Beziehen Sie Trennungsunterhalt und sind noch nicht geschieden und kommt es zum Tod des Unterhaltspflichtigen, erlischt Ihr Anspruch auf Unterhalt. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Sie ein Erbe erhalten und damit abgesichert sind. Können Sie trotz Erbe den Lebensunterhalt nicht bestreiten, erhalten Sie Sozialleistungen.
Verstirbt der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung, erlischt Ihr Anspruch nicht. Stattdessen geht er auf die Erben über. Lediglich dann, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, sind diese Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Wenn Sie Unterhalt für ein Kind erhalten und der Unterhaltspflichtige verstirbt, dann greift hier die Halbwaisenrente, die an Ihr Kind ausgezahlt wird.
Kann der Unterhalt für die Kinder auch so geregelt werden?
Sie als Eltern sind sich einig darüber, wer in welcher Höhe Unterhalt zahlt? Dann wird von einer Unterhaltseinigung gesprochen. Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Unterhalt für die Kinder beim Jugendamt berechnen oder sich einen Titel geben zu lassen. Sie können sich auch selbst einigen. Bedenken Sie dann jedoch, dass Sie erst einmal keine Handhabe haben, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt kürzt oder nicht zahlt. Sie können sich aber jederzeit nachträglich einen Titel holen und den Unterhalt dann über das Jugendamt berechnen lassen.
Wenn Sie einen Titel und einen Ansprechpartner beim Jugendamt haben, muss der Unterhaltspflichtige den Unterhalt direkt an das Jugendamt überweisen und Sie erhalten die Zahlung dann durch das Jugendamt auf Ihr Konto. In regelmäßigen Abständen wird zudem eine Einkommensprüfung durchgeführt. So kann es sein, dass auch Anpassungen am Unterhalt vorgenommen werden.
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