Standesamt Aufgebot einsehen: Öffentliche Bekanntmachungen von Eheschließungen und häufige Fragen
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Früher wurde die Anmeldung zur Eheschließung als Aufgebot bestellen bezeichnet. Nach der Anmeldung wurde dies per Aushang mitgeteilt. Mit dem Aushang vom Aufgebot konnte jeder nachsehen, wer heiratet und wann die standesamtliche Trauung stattfindet. In der heutigen Zeit wird auf einen solchen Aushang beim Standesamt verzichtet. Viele vermissen diese Art der Bekanntmachung, die bis zum 30.06.1998 auf diese Art gehandhabt wurde. Damals konnten Sie 14 Tage lang öffentlich von dieser Ankündigung erfahren und jeder konnte davon erfahren.
In Deutschland gibt es seit dem Jahr 1998 kein Aufgebot mehr. Folglich gibt es auch keine Aushangsfrist mehr. Das Aufgebot bestellen wurde zwar abgeschafft und durch die Anmeldung zur Eheschließung abgelöst. Ohne Anmeldung können Sie deshalb nicht heiraten.
Der Begriff Aufgebot stammt aus dem Kirchenrecht und wurde verwendet, um eine beabsichtigte Eheschließung öffentlich bekannt zu machen. Allerdings kam später noch das zivile Aufgebot dazu. Dies wurde durch die Einführung der Zivilehe notwendig.
Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung wird bei einer kirchlichen Trauung noch das Aufgebot bestellt. Innerhalb der Kirchengemeinde erfolgt dann der öffentliche Aushang.
Was ist ein Aufgebot?
Das Wort Aufgebot ist ein alter Begriff, der heute so nicht mehr verwendet wird, wenn es um eine standesamtliche Trauung geht. Früher musste vor einer Heirat offiziell das Aufgebot bestellt werden. Dieses wurde dann mit einer Aufgebotsfrist von 14 Tagen ausgehängt. In dieser Zeit wurde geprüft, ob es mögliche Ehehindernisse gibt. Abgelöst wurde das Standesamt Aufgebot von der Anmeldung zur Eheschließung. Bevor die Frist für den Aushang nicht abgelaufen war, konnten Sie auch nicht heiraten. In der Regel fand die standesamtliche Trauung meistens einen Monat nach dem Aushängen vom Aufgebot statt.
Wird das Aufgebot noch öffentlich ausgehängt?
Seit der Abschaffung vom Aufgebot bestellen im Jahre 1998 besteht keine Pflicht mehr, dass ein Aufgebot öffentlich ausgehängt wird. Es gibt aber durchaus noch kleine Gemeinden, die diese alte Tradition noch immer durchführen. Sie können dies aber als Brautpaar untersagen.
Wo muss man das Aufgebot bestellen?
Das Aufgebot bestellen, also die Eheschließung anmelden, muss immer beim Standesamt erfolgen. Beim Standesamt Aufgebot bestellen müssen Sie auch darauf achten, dass dies immer bei dem Amt erfolgt, in dem mindestens einer der beiden Partner seinen Wohnsitz hat und dort auch gemeldet ist. Die eigentliche standesamtliche Trauung, also die Zeremonie selbst, kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden. Sie müssen dort nur einen Termin reservieren und können dann bei einem Wunschstandesamt heiraten. Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung ist von Ihnen frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich. Eine längere Vorreservierung ist nicht möglich. Auch wenn es etwa penibel klingen mag, aber die Standesämter achten hier in der Regel sehr genau auf die Einhaltung von dieser Frist.
Wie lange hängt ein Aufgebot aus?
Zu Zeiten, in denen das Aufgebot noch öffentlich ausgehängt werden musste, wurde eine Frist von 14 Tagen eingehalten. Das bedeutet, ein Aufgebot konnte jeder 14 Tage lang öffentlich einsehen und jeder konnte so ein Heiratsdatum herausfinden. Er musste dazu nur zum Standesamt gehen und die Veröffentlichungen einsehen. Das bedeutete aber auch, dass Sie als Brautpaar mindestens 14 Tage lang mit Ihrer Hochzeit warten mussten.
In dieser Zeit der öffentlichen Bekanntmachung wurde geprüft, ob es Ehehindernisse gibt und Sie konnten nicht heiraten. Heute ist es mit der Frist etwas anders. Wenn Sie heute Lust haben und spontan heiraten wollen, dann gehen Sie morgens zum Standesamt und nehmen dort die Anmeldung zur Eheschließung vor. Sollte am Nachmittag des gleichen Tages noch ein Termin frei sein, können Sie spontan am selben Tag heiraten.
Wo kann man Eheschließungen nachlesen?
Mit dem Aushang vom Aufgebot war es früher möglich nachzulesen, wer heiratet. Allerdings gab es schon damals keine genaue Angabe von Zeit und Tag. Auch aus Gründen des Datenschutzes wird auf den Aushang vom Aufgebot komplett verzichtet. Das bedeutet, dass es auch keine Veröffentlichungen mehr gibt, außer Sie als Brautpaar setzen beispielsweise eine Heiratsanzeige in die Zeitung oder ins Internet. Es gibt aber Standesämter in Deutschland, welche eine vollzogene standesamtliche Trauung nachträglich veröffentlichen. Aber dies geschieht nur dann, wenn das Brautpaar dazu seine schriftliche Einwilligung gegeben haben.
Gibt es ein kirchliches Aufgebot?
Im Gegensatz zum Aufgebot für die standesamtliche Trauung, welches nicht mehr in seiner ursprünglichen Form existiert, gibt es bei der kirchlichen Trauung dieses Aufgebot noch. Dies ist vor allem innerhalb der katholischen Kirche noch immer üblich und sehr weit verbreitet. In der katholischen Kirche ist es deshalb üblich, dass die bevorstehende Eheschließung nicht nur durch einen Aushang in der Kirche und im Schaukasten der Kirchengemeinde veröffentlicht wird, sondern auch mündlich beim Gottesdienst seine Bekanntmachung erfährt.
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