Namenserklärung nach der Geburt des Kindes, bei Eheschließung oder Scheidung – Tipps und Formulare

Für die Namenserklärung bei der Geburt eines Kindes müssen Eltern zum Standesamt. Wenn sie dort die Erklärung zum Namen und Geburtsnamen, den ihr Kind tragen soll, abgegeben haben, wird dieser mit der Unterschrift auf der Geburtsurkunde bindend. Eine Namensänderung ist dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Eltern geben aber nicht nur eine Namenserklärung für ihre Kinder ab, sondern können auch einen Ehenamen wählen, wenn sie verheiratet sind. Wir klären Sie darüber auf, was Sie rund um das Thema Namenserklärungen wissen müssen.


Was sind die häufigsten Fälle für eine Namenserklärung?

Am häufigsten werden Namenserklärungen bei der Geburt eines Kindes oder bei der Namenswahl nach Eingehen der Ehe vorgenommen.


Wer ist für die Annahme einer Namenserklärung zuständig?

Zuständig für Namenserklärungen aller Art sind die örtlich zuständigen Standesämter.


Was ist eine Namenserklärung und wofür wird sie benötigt?

Namenserklärung nach der Geburt des Kindes, bei Eheschließung oder Scheidung - Tipps und Formulare
Sinn und Zweck der Namenserklärung ist die verbindliche Festlegung auf eine der rechtlich in Frage kommenden Namensmöglichkeiten.

Mit einer Namenserklärung wird das Namensbestimmungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeübt. Sie gibt den sorgeberechtigten Eltern bei der Geburt des Kindes die Berechtigung, den Vor- und Nachnamen des Kindes innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten festzulegen. Nach der Geburt werden Namenserklärungen relevant, wenn es um die Bestimmung des Ehenamens geht oder wenn der bestehende Nachname bei Erwachsenen oder Kindern geändert werden soll.

Wie sieht eine Namenserklärung aus?

Wie eine Namenserklärung aussieht, können Sie sich leicht anhand eines Musters aus dem Internet vor Augen führen. Zusätzlich zum Formular für die Namenserklärung müssen Sie gegebenenfalls auch andere Unterlagen bereithalten. Zusätzlich zu den Gebühren der Namenserklärung müssen Sie in diesem Fall die Kosten für die Beantragung der benötigten Dokumente einplanen, wenn Sie sie nicht bereits zu Hause oder verloren haben.

Wer muss eine Namenserklärung abgeben?

Eine Namenserklärung muss immer dann abgegeben werden, wenn das Namensrecht ausgeübt werden muss. Dies ist bei der Geburt eines Kindes für die Eltern der Fall und bei der Wahl eines Ehenamens oder dem Verzicht darauf für die Eheleute in spe. Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine Namenserklärung abgegeben werden, wenn eine rechtliche Möglichkeit besteht, den Namen zu ändern und Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen.

Tipp!
In vielen Fällen können Sie die benötigten Unterlagen ganz bequem online neu beantragen.

Namenserklärung: Ehenamen und Nachnamen?

Wenn Sie die Namenserklärung zum Ehenamen vornehmen, müssen Sie beim Standesamt das Formular dazu ausfüllen. Diese Namenserklärung vor dem Standesamt ist bindend, Sie können also die Namenserklärung des Ehenamens während der Ehe nicht mehr revidieren. Wenn Sie eine Namenserklärung nach der Scheidung von Ihrem Ehepartner abgeben, haben Sie im Rahmen dieser Namenserklärung vor dem Standesamt mehrere Möglichkeiten. Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder einen anderen Namen, den Sie zu einem früheren Zeitpunkt getragen haben. Dies kann etwa Ihr Ehename aus einer früheren Ehe sein. Ebenfalls möglich ist es, dem Ehenamen einen der früher geführten Nachnamen anzufügen oder voranzustellen. In diesem Fall entsteht ein Doppelname.

Verpflichtend ist außerdem eine Namenserklärung nach einer Heirat im Ausland. Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten, ändert sich Ihr Nachname für den deutschen Rechtsbereich nicht automatisch, weil dies im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen ist. Aus diesem Grund behalten Sie den Namen, den Sie vor der Eheschließung getragen haben. Sie können dann mit der Namenserklärung nach einer Eheschließung im Ausland beispielsweise einen gemeinsamen Ehenamen auswählen oder einen Doppelnamen im Rahmen der durch das deutsche Namensrecht vorgegebenen Möglichkeiten auswählen.

Namenserklärung Kind

Achtung: Namenserklärung verpflichtend
Sie behalten Ihren Namen auch dann, wenn Sie im Alltag beispielsweise bereits den Namen Ihres Ehegatten benutzen. Ohne die Namenserklärung ist keine für den deutschen Rechtsbereich gültige Entscheidung zur Namensführung möglich.

Die Namenserteilung für ein Kind ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Vornamen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Nicht geändert hat sich, dass Sie für die Namenserklärung des Kindes ein Formular ausfüllen müssen. Von Ingeborg und Ingrid über Silke, Renate, Hendrik und Guido zu eher zeitgemäßen Namen wie Aaron, Florian, Fiona und Leon – während der Vorname eher mit dem persönlichen Geschmack der Eltern zu tun hat und das Kind sein Leben lang begleitet, gibt es bei der Namenserklärung des Nachnamens im deutschen Familienrecht weniger Auswahlmöglichkeiten.

Sind die Eltern des Kindes verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, wird dieser auch automatisch zum Familiennamen. Besteht keine Ehe, können die Eltern bei gemeinsamer Sorge einen ihrer Nachnamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Hat die Mutter oder der Vater das alleinige Sorgerecht, wird ihr Nachname automatisch auch zum Nachnamen des Kindes.

Diese Namenserklärungen sind in der Regel bindend. Nur unter gesetzlich definierten Umständen kann eine neue Namenserklärung den Nachnamen ändern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Einbenennung eines Stiefkindes der neue Familienname des wieder verheirateten Elternteils auf das Kind übertragen wird. Auch hierzu muss neben dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen ein Formular für die Namenserklärung ausgefüllt werden. Ab einem bestimmten Alter muss für die Namenserklärung des Kindes das Formular vom Kind selbst ausgefüllt werden.

Die Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind ist nicht grundsätzlich notwendig, wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde, sondern nur dann, wenn der Nachname des Kindes nicht eindeutig feststeht.

Namenserklärung nach der Geburt des Kindes, bei Eheschließung oder Scheidung - Tipps und Formulare
Eine Namenserklärung ist bindend und sollte daher wohl überlegt sein. Eine nachträgliche Änderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In diesen Fällen müssen Sie keine Namenserklärung abgeben:

  • Sie haben in Deutschland geheiratet und führen einen gemeinsamen Familiennamen
  • Sie haben das alleinige Sorgerecht
  • Es wurde bereits ein Name für ein älteres Geschwisterkind gewählt, der sich automatisch auf die nachfolgend geborenen Kinder erstreckt.

Die Namenserklärung für den Nachnamen nimmt die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen, sie wird aber erst dann wirksam, wenn das deutsche Standesamt das Formular erhält.

Namenserklärung Spätaussiedler

Die Namenserklärung nach § 94 BVFG bestimmt die Rechte von Spätaussiedlern bezüglich der Namenswahl.

Erlaubt sind:

  • Das Ablegen von Namensbestandteilen, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind
  • Die Annahme der ursprünglichen Form des Nachnamens ohne den Teil, der Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis anzeigt
  • Die Annahme der deutschsprachigen Form des Familiennamens
  • Die Annahme der deutschsprachigen Form des Vornamens und die Wahl eines neuen Vornamens, wenn es keine deutsche Form des Vornamens gibt
  • Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Die Annahme des Familiennamens in der deutschen Übersetzung, soweit eine solche existiert

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