Namensänderung nach Scheidung: mit diesen Unterlagen nach der Trennung alles online erledigen
Inhaltsverzeichnis
- Welche Unterlagen sind für eine Namensänderung nach Scheidung nötig?
- Wie lange dauert die Namensänderung nach Scheidung?
- Wie teuer ist die Namensänderung nach Scheidung?
- Nach erfolgreicher Namensänderung: Welche Dokumente muss man alles ändern und wo melden?
- Name des Kindes nach Scheidung – ist eine Änderung möglich?
- Nach Scheidung Namen ändern lassen – welche Möglichkeiten gibt es?
- Kann man eine Namensänderung erzwingen?
- Gibt es eine Frist für die Namensänderung nach der Scheidung?
- Wie kann die Namensänderung online beantragt werden?
Möchten Sie eine Namensänderung nach Scheidung durchführen, um Ihren Geburtsnamen wieder zu erhalten, ist dies über einen Antrag möglich. Hier gibt es keine rechtlichen Stolpersteine, auf die Sie achten müssen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen zur Hand haben.
Eine Namensänderung nach Scheidung ist normalerweise problemlos möglich, solange diese nicht auch Kinder betrifft.
Eine Namensänderung nach Trennung ist nicht unbedingt notwendig. Möchten Sie den Namen des Ehegatten oder der Ehegattin auch weiterhin führen, ist dies möglich.
Ein Doppelname kann wieder in Ihren Geburtsnamen geändert werden, wenn Sie dies wünschen. Ein Antrag beim Standesamt ist notwendig.
Welche Unterlagen sind für eine Namensänderung nach Scheidung nötig?
Möchten Sie nicht den Ehenamen nach der Scheidung behalten, sondern wieder Ihren früheren Nachnamen annehmen, ist dies beim Standesamt möglich. Dafür benötigen Sie jedoch bestimmte Unterlagen. Sie brauchen:
- den Personalausweis oder
- den Reisepass.
Zudem müssen Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mitbringen, wenn Sie eine Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt beantragen, dort aber nicht geheiratet haben. Die Hochzeit fand in Berlin oder Hamburg statt, jetzt wohnen Sie aber in München? Beantragen Sie die Abschrift einfach online.
Wie lange dauert die Namensänderung nach Scheidung?
Wie lange die Namensänderung nach Trennung dauert, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Antrag ist nur dann möglich, wenn der Scheidungsbeschluss vorliegt. Dann kann der Antrag beim Standesamt eingereicht werden. Wie lange der Verwaltungsakt selbst dann dauert, hängt davon ab, wie hoch das Arbeitsaufkommen beim Standesamt ist.
Von wenigen Wochen bis hin zu einigen Monaten ist alles möglich. Bedenken Sie auch, dass Sie mit der Änderung von Ihrem Nachnamen auch weitere Stellen informieren und einen neuen Ausweis beantragen müssen.
Wie teuer ist die Namensänderung nach Scheidung?
Was kann eine Namensänderung nach Scheidung kosten? Die Kosten für die Namensänderung nach Scheidung sind nicht hoch. Sobald Sie geschieden sind, stellen Sie den Antrag und zahlen die Gebühren, die sich zwischen 20 und 100 Euro bewegen. Weitere Kosten können auf Sie zukommen, wenn Sie rechtliche Dokumente ändern lassen, um hier Ihren Namen wieder korrigieren.
Nach erfolgreicher Namensänderung: Welche Dokumente muss man alles ändern und wo melden?
Sie haben nach der Scheidung Ihren Namen ändern lassen? Dann ist es notwendig, noch einige Dokumente anzupassen und den neuen Namen Vertragspartnern mitzuteilen. Wichtig ist die Anpassung von Reisepass und Ausweis. Wenn Sie nach der Scheidung den Ehenamen ändern, ist dies auch der Bank, dem Vermieter, dem Strom- und dem Mobilfunkanbieter mitzuteilen. Hier können Sie einen Musterbrief verfassen. Teilen Sie in dem Musterbrief den neuen Namen mit und bitten Sie um eine Anpassung.
Name des Kindes nach Scheidung – ist eine Änderung möglich?
Sie möchten den Ehenamen nach Scheidung ablegen, doch wie sieht es mit der Namensänderung beim Kind nach der Scheidung aus? Grundsätzlich hat die Scheidung auf den Nachnamen der Kinder keinen Einfluss. Diese behalten den Ehenamen. Eine Änderung ist nur dann möglich, wenn die Mutter oder der Vater neu heiraten und eine Angleichung durchgeführt wird.
Dies geht nur dann, wenn ein alleiniges Sorgerecht vorliegt oder der andere Elternteil der Namensänderung zustimmt. Einen Einfluss auf den Unterhalt hat dies nicht. Ist das Kind volljährig, kann es selbst entscheiden.
Nach Scheidung Namen ändern lassen – welche Möglichkeiten gibt es?
Nach § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie den Nachnamen nach Scheidung ändern lassen:
- Sie können den Geburtsname wieder annehmen.
- Sie können nach Scheidung Ehenamen ändern und den Namen tragen, den Sie vor der Ehe geführt haben. Dies gilt auch dann, wenn dieser aus der letzten Ehe stammt.
- Sie können einen Doppelnamen annehmen und Ihren Geburtsnamen oder den vorherigen Nachnamen anfügen oder voranstellen.
- Sie können den Begleitnamen widerrufen, der Ihrem Nachnamen nach der Hochzeit hinzugefügt wurde.
Kann man eine Namensänderung erzwingen?
Die Namensänderung nach der Scheidung verlangen, passiert vor allem dann, wenn die Scheidung strittig gewesen ist. Es ist nicht möglich, den ehemaligen Ehepartner zu einer Änderung des Nachnamens zu zwingen oder für diesen die Namensänderung zu beantragen.
Gibt es eine Frist für die Namensänderung nach der Scheidung?
Für die Namensänderung nach der Scheidung eine Frist einhalten ist nicht notwendig. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, können Sie jederzeit die Namensänderung beantragen. Wichtig zu beachten ist, dass eine Änderung nach Trennung aber vor Scheidung generell nicht möglich ist.
Wie kann die Namensänderung online beantragt werden?
Sie möchten die Namensänderung nach der Scheidung online beantragen? Dies ist relativ einfach möglich. Beachten Sie: hierbei gilt nur deutsches Recht. Türkisches Recht oder auch die Vorgaben in Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land, können variieren. Auch dann, wenn Sie in Deutschland leben, ist die Namensänderung nach deutschem Recht nur möglich, wenn auch hier die Ehe geschlossen wurde.
Füllen Sie dafür einfach den Antrag online auf und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein. Der Antrag geht dann beim zuständigen Standesamt ein und wird hier bearbeitet. Sie erhalten alle Informationen per Post.
Auch andere Unterlagen können Sie online einfach beantragen. Dies gilt beispielsweise für:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Internationale Geburts- oder Sterbeurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
Sie benötigen keinen Termin beim zuständigen Amt, können die Anträge einfach von zu Hause aus stellen und werden darüber informiert, wie der aktuelle Stand ist.
Bildnachweise: © Andrey Popov – stock.adobe.com, © Marina Andrejchenko – stock.adobe.com