Namensänderung des Kindes: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick

Eltern entscheiden sich in der Regel vor oder nach der Geburt ihrer Kinder, welchen Namen das Kind tragen soll und ob es einen gemeinsamen Familiennamen geben soll. Bei aller Sorgfalt, die Mutter und Vater in diese wichtige Entscheidung einfließen lassen, kann es später dazu kommen, dass die gemeinsame Entscheidung sich als Fehler entpuppt und eine Namensänderung des Geburtsnamens erfolgen soll. Wir informieren Sie hier über die Wichtigsten Fakten, die Sie in puncto Namensänderung bei Kindern wissen müssen.


Kann eine Namensänderung des Kindes in Form der Einbenennung auch nach dem Tod des Mannes erfolgen?

Die Namensänderung des Kindes nach dem Tod des Vaters ist nach überwiegender Auffassung der Gerichte problemlos möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.


Kann man die Reihenfolge der Namen des Kindes ändern lassen?

Trägt das Kind zwei Vornamen, kann der Rufname frei gewählt werden.


Wann ist eine Namensänderung des Kindes erlaubt?

Namensänderung des Kindes: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick
Eine Namensänderung ist normalerweise im Falle einer Hochzeit oder Scheidung möglich.

Die Namensänderung beim Kind ist gemäß § 3 Namensänderungsgesetz nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Anders als in Deutschland, sind die Regelungen zu Namensänderungen beispielsweise in der Schweiz und in Österreich offener. Wenn Sie den Namen des Kindes ändern lassen wollen, müssen Sie die Gründe dafür entsprechend darlegen. In diesen Fällen ist eine Namensänderung des Kindes vorgesehen:

  • Ein uneheliches Kind kann nach der Hochzeit seiner Eltern dem gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen führen.
  • Durch eine Einbenennung kann sich auch der Nachname ändern beim Kind. Es ist möglich, dass das Kind einen Doppelnamen führt.
  • Wird die gemeinsame Sorge für ein leibliches Kind bei unverheirateten Eltern erst nach der Geburt erklärt, haben sie innerhalb von drei Monaten beantragen, den Nachnamen zu ändern und dem Kind den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen zu geben.
  • Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter kann diese dem Kind den Geburtsnamen des leiblichen Vaters geben. Dies ist allerdings nicht ohne Zustimmung des Vaters möglich.

Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit

Für die Namensänderung eines Kindes nach einer Hochzeit gibt es zwei mögliche Fälle. Waren die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht verheiratet und haben erst später die Ehe geschlossen, erhält das Kind nach der Heirat bis zu seinem fünften Lebensjahr automatisch auch den neuen Familiennamen. War das Kind bei der Hochzeit bereits älter als fünf Jahre, muss für die Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit eine Anschlusserklärung aller Beteiligten abgegeben werden, in der der neue Familienname auch für das Kind festgelegt wird. Bestimmen die Eltern bei der Hochzeit keinen gemeinsamen Familiennamen, bleibt der Name des Kindes unverändert.

Tipp: Zustimmung des Familiengerichts
Auch wenn die Mutter kein alleiniges Sorgerecht für die Kinder hat, kann in Einzelfällen die Namensänderung des Kindes ohne die Zustimmung des Vaters erfolgen. Seine Zustimmung ist dann durch eine Entscheidung des Familiengerichts zu ersetzen.

Nach einer Heirat der Mutter mit einem Mann, der nicht der Vater des Kindes ist, kann eine sogenannte Einbenennung des Kindes erfolgen. Wenn die Mutter nach neuer Heirat einen anderen Familiennamen führt, kann dieser auch von ihren Kindern angenommen werden. Grundsätzlich kann die Einbenennung nur mit der Zustimmung des Vaters erfolgen, wenn ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile besteht. Hat die Mutter ein alleiniges Sorgerecht, ist auch ohne die Zustimmung des Vaters eine Einbenennung möglich.

Für eine Einbenennung müssen zusätzlich diese Voraussetzungen gegeben sein:

  • Mutter, neuer Ehemann und Kind leben in einem Haushalt
  • das Kind ist minderjährig und nicht verheiratet
  • Mutter und neuer Ehemann geben eine entsprechende Erklärung ab

Namensänderung des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung

Mit dem Gedanken einer Namensänderung des Kindes nach der Scheidung oder der Namensänderung des Kindes nach der Trennung, spielen vor allem Eltern, bei denen es zu Streit über Unterhalt und das Sorgerecht kommt. Wenn bei Trennung oder Scheidung die Gefühle hochkochen, ist das Bedürfnis groß, größtmögliche Distanz zu schaffen. Insbesondere, wenn die Mutter den Ehenamen ablegt, um ihren eigenen Geburtsnamen wieder anzunehmen, ist der Wunsch groß, dass auch die Kinder den Familiennamen ablegen, damit sie wieder denselben Nachnamen wie ihre Mutter tragen.

Da der Geburtsname aber grundsätzlich unwiderruflich feststeht, ist die Namensänderung beim Kind nach der Scheidung oder die Namensänderung beim Kind nach der Trennung eines Elternteils vom anderen Elternteil nicht möglich. Das Familienrecht bestimmt davon allerdings eine Ausnahme, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle, die eine stichhaltige Begründung erfordern und genau geprüft werden, bevor die Erlaubnis erteilt wird, den Nachnamen abzulegen.

Kann man die Namensänderung des Kindes online beantragen?

Für die Namensänderung Ihres Kindes müssen Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Muster dafür finden Sie im Internet. So können Sie sich vorab darüber informieren, welche Angaben Sie machen müssen. Das Namensänderungsgesetz bestimmt, dass der Antrag schriftlich oder zu Protokoll beim zuständigen Standesamt abgegeben werden muss. Online Anträge werden aber bereits von vielen Standesämtern unterstützt.

Kann man die Namensänderung des Kindes rückgängig machen?

Wird der Name des Kindes geändert, tilgt der neue Name den ursprünglichen Geburtsnamen. Es ist also nicht möglich, die Namensänderung beim Kind rückgängig zu machen. Ist das Kind über 18 und damit volljährig, kann es die Entscheidung seiner Eltern auch nicht selbst rückgängig machen. Die Entscheidung, den Namen zu ändern, sollte daher wohlüberlegt sein. Ist das Kind älter als fünf Jahre wird es daher zur beabsichtigten Namensänderung gehört und darf mitentscheiden.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um eine Namensänderung bei Kindern zu beantragen

Namensänderung des Kindes: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick
Viele Standesämter unterstützen inzwischen Online-Anträge für eine Namensänderung.

Wenn Sie den Geburtsnamen Ihres Kindes nachträglich ändern lassen und einen anderen Namen wählen, müssen Sie im Rahmen des Antrags weitere Dokumente zur Hand haben. In der Regel benötigen Sie die Geburtsurkunde, einen gültigen Ausweis und gegebenenfalls eine Sorgeerklärung der Eltern, wenn diese nicht verheiratet sind.

Kosten: Wie viel kostet die Namensänderung bei Vornamen oder Nachnamen?

Mit einer Namensänderung des Kindes sind Kosten verbunden, die sich jedoch in Grenzen halten. Wenn Sie den Antrag beim Standesamt gestellt haben, müssen Sie mit einem Betrag von circa 30 bis 100 Euro rechnen. Allerdings sollten Sie bei der Namensänderung Ihres Kindes auch die Kosten bedenken, die in der Folge für die Änderung der Dokumente, zum Beispiel für den Reisepass, anfallen.

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