Namensänderung online beantragen: diese Unterlagen und Erklärungen werden benötigt
Inhaltsverzeichnis
- Was kann man alles ändern und welche Voraussetzungen gelten?
- Wie formuliere ich einen Antrag auf Namensänderung?
- Namensänderung nach Hochzeit: neuen Ehenamen bestimmen
- Namensänderung nach Scheidung: den alten Nachnamen ablegen
- Namensänderung Kind: wenn Vorname oder Nachname des Kindes geändert werden soll
- Kann ich eine Namensänderung online beantragen?
- Nach erledigter Änderung des Namens: wo melden und welche Dokumente neu ausstellen lassen?
Eine Namensänderung in Deutschland ist unter vielen Voraussetzungen möglich. So darf der Nachname nicht nur nach einer Heirat oder Scheidung geändert werden. Es gibt weitere Gründe, die auch für die Änderung des Vornamens vorliegen können. Um eine Namensänderung beantragen zu können, müssen bestimmte Unterlagen und Erklärungen vorhanden sein. Zu beachten ist: eine Namensänderung rückgängig machen ist nicht möglich.
In Deutschland gibt es das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Dieses erhielt die Abkürzung NamÄndG und definiert detailliert, wann ein Antrag auf eine Namensänderung möglich ist.
Das Namensänderungsgesetz definiert, wo der Antrag auf Änderung des Namens zu stellen ist. Hierbei handelt es sich um die Verwaltungsbehörde, bei der die betreffende Person ihren Wohnsitz angemeldet hat.
Die Kosten fallen unterschiedlich hoch aus, und zwar abhängig vom Namen, der geändert werden soll. Im Höchstfall liegen die Namensänderung Kosten zwischen 255 und 1000 Euro.
Was kann man alles ändern und welche Voraussetzungen gelten?
Im Gesetz für Namensänderung wird vermerkt, dass sowohl der Vorname als auch der Nachname geändert werden kann. Allerdings muss ein triftiger Grund vorliegen, der nicht nur vom Betroffenen als wichtig angesehen wird:
- der vorhandene Name ist lächerlich und die betroffene Person wird aus diesem Grund öfter gehänselt
- der Name ist anstößig
- Schwierigkeiten bei der Aussprache oder in der Schreibweise
- Namensänderung nach Einbürgerung, wenn der frühere Name verboten war
Eine Änderung des Vornamens jedoch läuft wesentlich komplizierter ab. Auch hier gelten die bisher erwähnten Gründe. Zu beachten wäre, dass das Recht der Eltern auf Vergabe eines Vornamens erlischt, sobald dieser nach der Geburt eingetragen wurde. Trotzdem kann der Vorname unter folgenden Voraussetzungen geändert werden:
- ein zweiter Vorname darf laut Personenstandsgesetz zum ersten Vornamen bestimmt werden
- die Reihenfolge des Vornamens ändern kann notwendig werden, wenn der erste Vorname zu Problemen führt
Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
Um den Nachnamen oder den Vornamen ändern zu lassen, muss der eigene Wohnsitz in Deutschland liegen. Hierbei muss nicht immer eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen. Auch ein Staatenloser kann den Namen ändern lassen. Anders verhält es sich eventuell bei Ausländern, die in Deutschland wohnen. Hier könnte es sein, dass die Namensänderung im Heimatland beantragt werden muss.
Welche Namensänderung Kosten fallen an?
Die Namensänderung Vorname kann Kosten bis zu 255 Euro nach sich ziehen. Eine Namensänderung Nachname könnte Namensänderung Kosten von bis zu 1000 Euro verursachen. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung diverser Unterlagen und Dokumente, zum Beispiel bei der Namensänderung Führerschein. Hier lohnt sich die Erstellung einer Checkliste, um einen Überblick über die Namensänderung Kosten zu behalten. Die Bescheinigung über die Namensänderung ist immer kostenlos.
Muss ich den Führerschein nach der Namensänderung umschreiben lassen?
Die gute Nachricht: Die Kosten für das Umschreiben des Führerscheins aufgrund einer Namensänderung können Sie sich sparen. Laut Bußgeldrechner, dem Portal für das deutsche Verkehrsrecht, drohen keine Bußgelder und es gibt auch keine gesetzliche Pflicht, einen Führerschein nach einer Namensänderung umzutauschen. Wenn Sie den Führerschein nicht umschreiben möchten, sollten Sie dennoch ein weiteres Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen, um bei einer Führerscheinkontrolle Ihre “neue Identität” nachweisen zu können.
Wie formuliere ich einen Antrag auf Namensänderung?
Um Namensänderung beantragen zu können, muss dieser richtig formuliert werden. So sollte unbedingt Bezug auf das Namensänderungsgesetz genommen werden. Um den Antrag begründen zu können, darf auf die vorhandenen Gründe des Namensänderungsgesetzes Bezug genommen werden. Keinesfalls wird als Grund akzeptiert, dass der eigene Name nicht gefällt. Zudem muss angegeben werden, ob es sich um eine Namensänderung Nachname oder eine Namensänderung Vorname handelt. Transgender lassen oft den Vornamen ändern, weil das Geschlecht durch eine OP verändert wurde.
Welche Unterlagen werden beim Antrag auf Namensänderung benötigt?
Zusätzlich zur schriftlichen Begründung für Namensänderung müssen beim Antrag auf Namensänderung dem Standesamt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nachweis über den dauerhaften Wohnsitz in Deutschland
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Kopie des Geburtsregisters (Geburtsurkunde)
- beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, falls die Person verheiratet oder geschieden ist
- Führungszeugnis ab dem 14. Lebensjahr
- Bestätigung, ob bereits der Name geändert wurde
Ein Standesamt bietet den Service an, diese Unterlagen zu besorgen.
Namensänderung nach Hochzeit: neuen Ehenamen bestimmen
Die meisten Brautpaare entscheiden sich bereits vor der Hochzeit, welcher Name nach der Eheschließung verwendet werden soll. Hierbei kommen folgende Ideen infrage:
- jeder Ehepartner behält seinen eigenen Nachnamen
- ein Ehepartner nimmt den Namens seines Partners an
- es wird ein Doppelname festgelegt
Wer sich zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht entscheiden kann, der hat auch die Möglichkeit, eine Namensänderung nach der Hochzeit vornehmen zu lassen. Auch hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Namensänderung nötig. Wichtige Gründe, die im Gesetz für Namensänderung erwähnt werden, müssen nicht vorliegen. Einzige Voraussetzung liegt darin, dass ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden muss.
Namensänderung nach Scheidung: den alten Nachnamen ablegen
Eine Scheidung stellt immer eine belastende Situation dar. Aus diesem Grund ist es kein Wunder, wenn geschiedene Partner nach der Trennung wieder ihren alten Nachnamen annehmen möchten. Anhand dieser Situation kann die Ehe ein Stück weit verarbeitet und vergessen werden. Voraussetzungen für eine Namensänderung nach Scheidung sind:
- rechtskräftig geschiedene Ehe, die per Scheidungsurkunde oder Scheidungsurteil nachgewiesen werden muss
- Vorlage beglaubigter Abschriften aus dem Eheregister
- Vorlage des Personalausweises
Wer bereits zum zweiten Mal verheiratet war, hat die Wahl, ob er seinen Geburtsnamen oder den Nachnamen der ersten Ehe annimmt. Im Zusammenhang einer Namensänderung Nachname nach der Scheidung muss zwingend bedacht werden, dass gemeinsame Kinder ihren Nachnamen behalten. Diese Situation könnte nicht nur in offiziellen Angelegenheiten, sondern besonders für die Kinder selbst zu Problemen führen.
Namensänderung Kind: wenn Vorname oder Nachname des Kindes geändert werden soll
Den Nachnamen eines Kindes zu ändern ist wesentlich einfacher als eine Namensänderung Vorname:
- Heiraten die Eltern nach der Geburt und nehmen die Ehepartner einen gemeinsamen Nachnamen an, so erhält auch das Kind nach Hochzeit diesen Nachnamen.
- sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Innerhalb eines Monats nach der Geburt kann der Nachname des Vaters bestimmt werden, falls das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.
- wird das Sorgerecht nach der Geburt beschlossen, so wird für die Namensänderung Kind ein ein Zeitraum von drei Monaten gewährt.
- nach diesem Zeitraum kann ebenfalls der Nachname des Vaters zum Nachnamen des Kindes bestimmt werden, wenn beide Eltern zustimmen oder das gemeinsame Sorgerecht nachträglich beschlossen wird.
- wird ein Kind adoptiert, kann ebenfalls ein Antrag auf Namensänderung in Deutschland gestellt werden.
- heiraten die Eltern später, so erhält das Kind nach Hochzeit automatisch den gemeinsamen Familiennamen. Kinder ab 5 Jahren müssen dem jedoch zustimmen.
- Pflegekind: Pflegeeltern können eine Namensänderung beantragen, wenn das Kind hiermit einverstanden ist. Hier könnte die psychische Gesundheit den Ausschlag geben.
Lassen sich die Eltern scheiden, so kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Namensänderung Kind nach Scheidung beantragt werden:
- der vorhandene Nachname ruft beim Kind eine Traumatisierung hervor und es soll die psychische Gesundheit erhalten bleiben
- das Kind wurde von dem Elternteil misshandelt, dessen Nachnamen es trägt
- es liegt ein Grund vor, der im Namensänderungsgesetz erwähnt wird
In allen anderen Fällen ist es leider nicht möglich, nach der Scheidung den Nachnamen des Kindes zu ändern, nur weil sich der Name der Mutter ändert. Eine Ausnahme liegt vor, falls das Kind psychische Probleme hat, wenn die Mutter einen anderen Nachnamen trägt.
Gibt es weitere Möglichkeiten, den Nachnamen des Kindes zu ändern?
Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor und heiratet die Mutter, so kann per Einbenennung das Kind den neuen Familiennamen der Mutter annehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt der Mutter und dessen Ehemannes lebt. Liegt ein gemeinsames Sorgerecht mit dem leiblichen Vater vor, so muss dieser der Namensänderung zustimmen. Alternativ können zwei Nachnamen bestimmt werden.
Wie kann der Vorname des Kindes geändert werden?
Das deutsche Namensrecht besagt, dass Eltern eine Frist von einem Monat zusteht, falls sie sich bei der Geburt des Kindes nicht auf einen Vornamen einigen können. Ist dieser einmal eingetragen, lässt er sich nicht mehr so schnell ändern. Um erfolgreich eine Namensänderung beantragen zu können, müssen die Gründe vorliegen, die im Namensänderungsgesetzes definiert wurden.
Kann ich eine Namensänderung online beantragen?
Generell gilt, dass ein Antrag auf Namensänderung immer beim zuständigen Standesamt abgegeben werden muss. Viele Standesämter, besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg bieten den Service an, den Antrag online abzugeben. Solch ein Antrag kann oft online ausgefüllt werden. Trotzdem ist es wichtig, persönlich beim Standesamt vorbeizugehen, um die notwendigen Unterlagen und Dokumente abzugeben. Beim online beantragen wird jedoch Zeit gespart, da der Gang zum Standesamt nur einmal nötig wird.
Nach erledigter Änderung des Namens: wo melden und welche Dokumente neu ausstellen lassen?
Abgesehen davon, dass jeder eine Namensänderung beantragen muss, führt diese Situation zu weiteren Anträgen: Der geänderte Nachname muss auf jedem Dokument wie Personalausweis und Reisepass geändert werden. Weitere Papiere, die nach der Vorlage der Bescheinigung über Namensänderung geändert werden müssen:
- Fahrzeugschein
- Sozialversicherungsausweis
- Grundbuch
- Namensänderung Führerschein
Hinzu kommt, dass auch die Krankenkasse, die Bank und die Sparkasse informiert werden muss.
Weitere Institutionen, denen man eine Namensänderung mitteilen muss, lauten:
- Grundbuchamt
- Rentenversicherung
- Finanzamt
Es empfiehlt sich, eine Checkliste zu erstellen, um keine Institution zu vergessen.
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