Heiraten als Ausländer in Deutschland: Welche Papiere brauchen Ausländer für die Eheschließung?
Inhaltsverzeichnis
- Können zwei Ausländer in Deutschland heiraten?
- Welche Dokumente braucht man als Ausländer, um in Deutschland zu heiraten?
- Kann man mit einem Besuchervisum heiraten?
- Was braucht man für ein Heiratsvisum?
- Welche Aufenthaltserlaubnis braucht man für eine Hochzeit in Deutschland?
- Was versteht man unter einem Ehefähigkeitszeugnis?
In Deutschland gilt für eine Eheschließung normalerweise die §§ 1303 ff. BGB. Wollen Sie als Ausländer in Deutschland heiraten und stammen aus einem Nicht-EU-Land, müssen von Ihnen allerdings noch weitere Gesetze beachtet werden. In diesem Fall spielen auch die Regelung des Landes eine Rolle, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen. Überdies dürfen gegen Sie keinerlei Eheverbote oder Ehehindernisse vorliegen. Keine Probleme gibt es, wenn Sie als Ausländer in Deutschland heiraten wollen und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, vorausgesetzt eine davon ist die deutsche Staatsbürgerschaft.
Als ausländischer Bürger müssen Sie für eine Heirat in Deutschland ein nationales Visum beantragen. Dieses wird für den Zweck der Heirat ausgestellt und hat eine Gültigkeit von drei Monaten.
Solange sich ein Ehepaar nach seiner Heirat in Deutschland aufhält, so lange gelten auch die deutschen Gesetze. Ein Ausländer erwirbt mit seiner Heirat ein Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist bis zu drei Jahren gültig.
In den meisten Fällen verlangt das Standesamt bei einer Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger Dokumente, die beglaubigt und auch auf Deutsch übersetzt sind. Welche Unterlagen genau übersetzt werden müssen, kann Ihnen das zuständige Standesamt erklären.
Können zwei Ausländer in Deutschland heiraten?
Eine Heirat in Deutschland ist auch dann möglich, wenn beide Partner Ausländer sind und keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht. Die Heirat ist vor jedem Standesamt möglich und es ist weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt hier im Land notwendig. Voraussetzung für eine Heirat zwischen zwei Ausländern in Deutschland ist allerdings, dass die in ihrem Heimatland notwendigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt werden können.
Welche Dokumente braucht man als Ausländer, um in Deutschland zu heiraten?
Um als Ausländer in Deutschland überhaupt heiraten zu können, brauchen Sie auf jeden Fall zunächst einmal ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses muss von Ihrem Heimatland ausgestellt werden. Beim Standesamt müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Pass oder Personalausweise von beiden Verlobten. Bei einem Ausländer wird eine beglaubigte Kopie verlangt.
- Original einer Geburtsurkunde, deren Ausstellungsdatum nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Möglich ist auch die Vorlage eine beglaubigte Abschrift.
- Sollte einer der beiden Partner verwitwet sein, so wird eine Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des verstorbenen Ehepartners verlangt.
- Bei Geschiedenen ist eine beglaubigte Scheidungsurkunde notwendig.
- Vorgelegt werden muss vom ausländischen Partner eine Aufenthaltserlaubnis, welche nicht älter als vier Wochen sein darf.
Bei allen notwendigen ausländischen Dokumenten ist vorgeschrieben, dass diese in die deutsche Sprache übersetzt worden sind und entsprechend beglaubigt wurden.
Kann man mit einem Besuchervisum heiraten?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie für die Heirat mit einer Drittstaatsangehörigkeit grundsätzlich ein Visum. Bei diesem Visum handelt es sich um das sogenannte Heiratsvisum. Kein Visum benötigen lediglich EU-Bürger und Bürger, welche aus den sogenannten EFTA-Staaten stammen. Zu den EFTA-Staaten gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Es gibt aber durchaus noch weitere Länder, deren Staatsbürger kein Visum brauchen. Es gibt aber durchaus Unterschiede, ob Sie als Amerikaner heiraten wollen oder ob Sie als Holländer heiraten wollen.
Sie können aber auch mit einem Besuchervisum oder einem Touristenvisum heiraten. Mit einem solchen Visum können Sie sich maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten. Die Heirat mit einem Touristenvisum ist allerdings nicht zu empfehlen. In der Regel verlangt im Anschluss an die Eheschließung die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung für den Nachzug des Ehegatten. Mit einem reinen Touristenvisum erhalten Sie diese Genehmigung in der Regel nicht.
Was braucht man für ein Heiratsvisum?
Um ein Heiratsvisum in Deutschland beantragen zu können, müssen Sie sich vorher beim zuständigen Standesamt für die Eheschließung anmelden. Überdies ist es wichtig, dass beide Verlobten auch die Volljährigkeit erreicht haben. Ein Heiratsvisum ist drei Monate gültig. Sie sollten also auf jeden Fall in diesem Zeitraum die Eheschließung vornehmen. Für die Beantragung von einem Heiratsvisum, egal ob für standesamtlich oder kirchliche Trauung, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Anmeldung zur Eheschließung
- Korrekt und vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Einen gültigen Reisepass
- Biometrische Passbilder
- Einen Nachweis über Deutschkenntnisse vom Niveau A1
- Kopierter Pass der Verlobten oder des Verlobten
- Kopie vom Mietvertrag der Verlobten oder des Verlobten
- Nachweis einer international gültigen Krankenversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland
Welche Aufenthaltserlaubnis braucht man für eine Hochzeit in Deutschland?
Heiraten als Ausländer in Deutschland ist kein Problem, aber heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis ist nicht möglich. Eine beabsichtigte Heirat reicht also nicht aus, um eine solche Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wenn Sie als Ausländer heiraten möchten und nicht schon über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, dann brauchen Sie wie oben beschrieben für die Einreise und die Hochzeit ein Visum. Für den Aufenthalt in Deutschland für den Zweck der Heirat brauchen Sie neben einem gültigen Pass auch einen sogenannten Aufenthaltstitel. Dieser Titel kann im Zuge folgender Maßnahmen erteilt werden:
- Bei Ausstellung von einem Visum zur Einreise
- Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
Tipp: Die Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung erteilt die zuständige Ausländerbehörde. Bei einer Heirat mit einem Ehepartner, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein oder für drei Jahre erteilt. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, in dem sich der Wohnsitz befindet.
Was versteht man unter einem Ehefähigkeitszeugnis?
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland heiraten wollen, muss beim zuständigen Standesamt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Dieses wird von Ihrem Heimatland ausgestellt und muss beglaubigt sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass gegenüber Ihrer Heirat keine Hindernisse bestehen. Es besteht weder ein Mangel an Ehefähigkeit und es besteht für Sie auch kein Eheverbot. Allerdings besteht gegenüber dem Ehefähigkeitszeugnis nur für bestimmte Länder eine absolut uneingeschränkte Anerkennung. Diese Länder sind Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und die Türkei. Das Ehefähigkeitszeugnis von anderen Ländern hat bei Weitem nicht die Qualität der oben genannten Ländern. Vielmehr stellt hier das Zeugnis lediglich eine Art Ledigkeitsbescheinigung dar.
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