Geburtsurkunde für die Krankenkasse schnell online erledigen – So geht’s!

Bei der Geburtsurkunde handelt es sich um eine Bescheinigung, welche bei der Krankenversicherung sowohl für Mutter als auch Kind eine Rolle spielt. Schon während der Schwangerschaft benötigt die Krankenversicherung die Papiere der Mutter, während die Krankenkasse die Geburtsurkunde des Kindes verlangt, nachdem es geboren wurde. Wir erläutern nachfolgend, was auf Sie zukommt, wenn es heißt, die Krankenkasse will die Geburtsurkunde des Kindes haben und auf welche Unterlagen Sie noch achten müssen, wenn Sie Geld für die Mutterschaft beantragen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Frage, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Ihre Geburtsurkunde, oder aber die Ihres Kindes verloren haben.


Warum ist eine Geburtsurkunde so wichtig?

Wenn ein Kind geboren wird, sind seine Eltern dazu verpflichtet, es binnen einer Woche nach der Geburt ins Geburtenregister eintragen zu lassen. Die Geburtsurkunde enthält seinen Vor- und Familiennamen, sein Geschlecht, sowie die Angaben zu Vater und Mutter. Sie ist für Behördengänge, wozu auch der Antrag auf Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung gehört, unerlässlich. Gleiches gilt auch bei der Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld.


Muss man die Geburtsurkunde beglaubigen lassen?

In einigen Fällen genügt es, wenn eine Kopie der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse eingereicht wird. Fordert die Krankenkasse eine Geburtsurkunde des Kindes von Ihnen, wird hiermit meist die Kopie bezeichnet, es gibt jedoch Ausnahmen. Fragen Sie am besten nach, ob Sie die Geburtsurkunde beglaubigen lassen müssen. So ersparen Sie sich mehr Aufwand und Kosten.


Was hat das Ganze mit Mutterschaftsgeld zu tun?

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird ebenfalls bei der Krankenkasse gestellt. Dies geschieht ungefähr sieben Wochen vor dem berechneten Geburtstermin. Dieses Mal bestehen die nötigen Unterlagen aus einer Bescheinigung, die Ihre Schwangerschaft belegt, sowie Ihrer Geburtsurkunde.


Wann und wofür braucht die Krankenversicherung eine Geburtsurkunde?

Geburtsurkunde für die Krankenkasse schnell online erledigen - So geht's!
Im Normalfall wird Ihr Baby ganz unkompliziert in die Familienversicherung mit aufgenommen.

Wenn ein Kind geboren wurde, steht es zunächst in der Pflicht der Eltern, die es im Geburtenregister eintragen lassen müssen. Da die Ausstellung meist ein paar Tage in Anspruch nimmt, genügt es erst einmal, wenn man das Kind anmelden will, bei der Krankenkasse anzurufen. Es wird schließlich in die Familienversicherung aufgenommen, sofern es sich um die gesetzliche Krankenversicherung handelt. Ein paar Beispiele für die gesetzliche Krankenversicherung, die eine Familienversicherung bieten, sind:

  • AOK
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • DAK
  • HEK

Besteht keine Anmeldung bei der GKV, muss das Kind über die private Krankenversicherung angemeldet werden. Wichtig ist, dass es sich um die PKV des besserverdienenden Elternteils handelt. Wenn Sie Ihr Baby anmelden, kann die private Krankenversicherung unter Umständen eine Gesundheitsuntersuchung anordnen. Dies ist jedoch meist der Fall, wenn zwischen Geburt und Anmeldung mehr Zeit als zwei Monate liegen.

In beiden Fällen genügt es, wenn eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Bezug auf die Geburtsurkunde nachgereicht wird. Ungefähr zwei Wochen später erhalten die Eltern schließlich auch die Versichertenkarte für das Baby.

Tipp: Fragen vor der Geburt klären
Klären Sie am besten vor der Geburt des Kindes alle Bedingungen mit der Krankenversicherung ab, um die Anmeldung des Kindes nicht unnötig zu erschweren.

Es gibt jedoch noch einen anderen Fall, bei dem eine Geburtsurkunde bei der Krankenkasse eine Rolle spielt: Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, sollten Sie etwa sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse einen Antrag auf Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft stellen.

Hierfür benötigen Sie noch keine Geburtsurkunde des Kindes. Jedoch: Die Krankenkasse verlangt eine Geburtsurkunde der zukünftigen Mutter. Dazu kommt eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie schwanger sind und wann Sie das Kind erwarten.

Wird das Original gebraucht oder reicht eine Kopie der Geburtsurkunde für die Krankenversicherung?

Wenn Sie eine Geburtsurkunde für die Krankenkasse beantragen, achten Sie darauf, welche Geburtsurkunde sie haben möchte. Bei den meisten GKV und PKV genügt in der Regel eine Kopie vom Original, oder aber eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde. Fragen Sie am besten nach, bevor Sie ein entsprechendes Exemplar beantragen.

Wie hoch sind die Kosten, wenn Sie eine Geburtsurkunde für die Krankenkasse beantragen?

Die Höhe der Gebühren hängt meist vom zuständigen Standesamt ab. Extra-Kosten für eine Neuerstellung fallen nicht an. Generell beträgt die Ausfertigung der Geburtsurkunde jedoch zwischen zehn und 15 Euro. Die Bestimmungen sind in diesem Bezug auch von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Wenn Sie die Geburtsurkunde online beantragen, erhalten Sie meist umgehend die nötige Information, so dass Sie sich stets über die erforderlichen Gebühren im Klaren sind.

Was tun bei Verlust der Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde gehört glücklicherweise zu den Unterlagen, die man ohne Schwierigkeiten wieder nachfordern kann. Ist man erst einmal im Geburtenregister verzeichnet, ist der Nachdruck problemlos und jederzeit möglich. Dies gilt sowohl, wenn die Geburtsurkunde verloren gegangen ist, oder Sie diese für diverse Behördengänge benötigen. Sie müssen sie dann lediglich neu beantragen, was online lediglich mit ein paar Minuten Aufwand verbunden ist.

Wenn Sie die Urkunde online beantragen möchten, ersparen Sie sich außerdem den zusätzlichen Gang zum Standesamt des Geburtsortes. Sind Sie zum Beispiel weggezogen und das zuständige Standesamt weit entfernt, ist es sehr viel einfacher, wenn Sie sich für das online anfordern entscheiden. Die Geburtsurkunde wird für gewöhnlich wenige Tage später per Post an Sie versendet.

Bildnachweise: © christianchan – stock.adobe.com

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