Geburtsurkunde an den Arbeitgeber schicken: Was der Chef verlangen darf und wie Sie alles online erledigen

Da die Geburtsurkunde einige wichtige Informationen enthält, könnte sie unter Umständen auch für den Arbeitgeber interessant sein. Zum Beispiel im Falle von Elternzeit, oder aber wenn es um den Beitrag zur Pflegeversicherung oder Krankenversicherung geht. Allerdings gibt es durchaus gewisse Vorgaben, unter welchen Umständen man sie dem Arbeitgeber vorlegen muss und wann nicht. Wir klären nachfolgend einmal im Detail, wann Sie eine Geburtsurkunde an den Arbeitgeber schicken sollten, zu welchem Zweck dies dient und was all das mit dem Thema Mutterschaftsgeld zu tun hat.


Darf ein Arbeitgeber die Abgabe der Geburtsurkunde erzwingen?

Für gewöhnlich spielt die Abgabe der Geburtsurkunde nur bei bestimmten Berufen eine Rolle, oder aber wenn ein Kind geboren wird. Dies ist zum Beispiel bei Stellen im öffentlichen Dienst der Fall, denn hier gibt es tarifrechtliche Wirkungen, die vom Alter, sowie dem Geschlecht abhängen. Um eine höchstmögliche Echtheit der Daten zu garantieren, ist eine Geburtsurkunde daher unabdingbar.


Arbeitgeber will Geburtsurkunde vom Kind - Darf er das?

Im Falle von Elternzeit in jedem Fall, da man hiermit die Elternschaft nachweisen kann. Dies wird besonders wichtig, wenn es um die Themen Elternzeit geht, sowie die Abgaben der Beiträge zur Sozialversicherung.


Kann ich die Geburtsurkunde auch online beantragen?

Die Beantragung einer Geburtsurkunde können Sie auch ohne Probleme online erledigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ihre eigene Geburtsurkunde, oder um die Ihrer Kinder handelt.


Warum braucht der Arbeitgeber meine Geburtsurkunde?

Geburtsurkunde an den Arbeitgeber schicken: Was der Chef verlangen darf und wie Sie alles online erledigen
Ihr Arbeitgeber benötigt Ihre Angaben u.a. für die Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern.

Die Geburtsurkunde stellt einen sogenannten Geburts- und Personenstandsnachweis dar, der vom Arbeitgeber unter Umständen benötigt wird, weil er eine beitragsabführende Stelle ist. Das heißt er führt abhängig von Ihrem Lohn und Ihrem Arbeitsvertrag gewisse Beiträge, unter anderem an die

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Berufsgenossenschaft

und andere Behörden ab und muss hierfür ein entsprechendes Dokument besitzen, das sämtliche erforderlichen Angaben enthält. Ohnehin stehen die Behörden häufig im Austausch von personenbezogenen Daten, sofern die Datenübermittlung für bestimmte Funktionen und Leistungen des Staates notwendig ist. Für die behördliche Datenverwertung wird ein starkes öffentliches Interesse vorausgesetzt. Allerdings müssen natürlich auch öffentlichen Stellen und Behörden strenge Vorgaben beim Datenschutz einhalten. Unter datenschutz.org erfahren Sie, wie Behörden mit Ihren Daten umgehen und welche Rechte Ihnen zustehen.

In der Regel geben sich die meisten Arbeitgeber mit einem Personalausweis vom Arbeitnehmer zufrieden, um personenbezogene Daten der Arbeitnehmer zu erfassen. Es gibt jedoch auch Stellen, bei denen die Aushändigung der Geburtsurkunde bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist. Dies ist häufig bei Stellen der Fall, die den öffentlichen Dienst betreffen. Hier kommt zum Beispiel zum Tragen, dass je nach Lebensalter tarifrechtliche Wirkungen eintreten und somit die Echtheit der eigenen Daten von immenser Wichtigkeit ist.

Hier einmal ein paar Beispiele:

  • Sie ziehen in kurzer Zeit mehrfach um.
  • Sie lassen sich scheiden.
  • Ihr Partner verstirbt.

Normalerweise melden Sie solche Ereignisse stets dem Einwohnermeldeamt, oder aber es wird in irgendeinem Register verzeichnet. Stellen Sie sich vor, sie vergessen es, die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis vermerken zu lassen und händigen diesen Ihrem Chef aus. Er erhält somit völlig falsche Informationen, was Ihnen als Arbeitnehmer irgendwann zum Verhängnis werden könnte.

Mit der Aushändigung der Geburtsurkunde sind Sie dagegen auf der sicheren Seite, da die darin befindlichen Angaben einer niedrigeren Fehlerhaftigkeit unterliegen. Nicht umsonst gibt es auch Ausführungen, die einen Hinweisteil enthalten und in dem sämtliche Änderungen verzeichnet sind, die sich im Leben des Arbeitnehmers ereignet haben.

Darf der Arbeitgeber meine Geburtsurkunde verlangen?

Es gibt generell eigentlich keine Pflicht, dass ein Arbeitnehmer seine eigene Geburtsurkunde beim Arbeitgeber einreichen muss. Hierzu darf der Arbeitgeber auch keine Frist setzen. Viele der in einer Geburtsurkunde enthaltenen Daten unterliegen nämlich dem Datenschutz, worauf sich der Beschäftigte auch immer berufen kann.

In manchen Fällen ist es jedoch wenigstens erforderlich, wegen seiner Kinder eine Geburtsurkunde an den Arbeitgeber zu schicken. Meist ist es so und der Arbeitgeber will eine Geburtsurkunde vom Kind, wenn es um bestimmte Themen geht, die wir nachfolgend behandeln.

Muss ich meinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde meines Kindes geben?

Tipp: Mehrere Exemplare ausstellen lassen
Da Sie ohnehin nach der Geburt für die Krankenversicherung eine Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft benötigen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten, lassen Sie sich am besten gleich ein paar Exemplare ausstellen, die sie für die kommenden behördlichen Erledigungen gut brauchen können.

Völlig anders sieht es aus, wenn es um die Themen Mutterschaft und Mutterschutz geht. Rechtlicht gesehen steht jedem Elternteil die Möglichkeit zu, in Elternzeit zu gehen. Wer in Mutterschutz gehen möchte, muss so früh wie nur möglich mit dem Arbeitgeber über Elternzeit reden. Ein idealer Zeitraum entspricht etwa sieben Wochen vor Beginn der Mutterschaft.

Wenn ein Arbeitgeber die Elternzeit bewilligt, erklärt man sich einverstanden damit, dass man auch eine Geburtsurkunde für Elternzeit vorlegt. Dies ist in der Regel dann die Geburtsurkunde des Kindes. Von hoher Wichtigkeit ist sie deshalb, weil man damit die Elterneigenschaft nachweisen kann.

Die Frage ist meist, bis wann die Abgabe genügt und ob dies direkt nach Entbindung geschehen muss. Für gewöhnlich wird nach der Geburt das Kind zunächst ins Geburtenregister eingetragen. Erst danach ist die Ausstellung der Geburtsurkunde möglich.

Zwar befindet sich dann der betreffende Elternteil bereits in Elternzeit, doch sollte man sich so rasch wie möglich darum kümmern, dass man die Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber vorlegen kann. Es kann auch vorkommen, dass es bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, wie mit einer solchen Situation umzugehen ist, es ist jedoch nicht die Regel.

Bildnachweise: © baranq – stock.adobe.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert