Einwohnermeldeamt Gelsenkirchen
Letzte Aktualisierung: 26.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Gelsenkirchen, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Gelsenkirchen
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Gelsenkirchen wie folgt:
1. BÜRGERcenter im Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-3300
Fax: +49 (209) 169-4028
E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
2. BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262
Cranger Straße 262
45891 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-3300
Fax: +49 (209) 169-6610
E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
3. BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-3300
Fax: +49 (209) 169-3133
E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
4. BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
Turfstraße 21
45899 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-3300
Fax: +49 (209) 169-6210
E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Gelsenkirchen
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Die Meldebescheinigung - ob einfach oder erweitert - ist mit einer Wohnsitzbesacheinigung gleichzusetzen und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Die erweiterte Bescheinigung enthält jedoch umfassendere Informationen als die einfache Version.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: Oft ist sie erforderlich, wenn ein allgemeiner Adressnachweis gefordert wird, etwa durch Banken, Versicherungen oder Behörden.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Besonders bei spezifischen Anliegen, wie der Anmeldung einer Eheschließung, steuerlichen oder rechtlichen Fragen sowie bei Anträgen für ausländische Behörden, ist sie von Bedeutung.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
Über die Urkundenstelle des Einwohnermeldeamts Gelsenkirchen können Sie in der Regel dieselben Dokumente und Urkunden beantragen, wie es auch bei anderen Meldebehörden in Deutschland üblich ist.
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
---|---|
Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Wenn Sie in Gelsenkirchen eine Meldebestätigung beantragen möchten, reicht Ihr Personalausweis oder Reisepass aus. Möchten Sie die Bescheinigung für eine andere Person beantragen, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der betreffenden Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Gelsenkirchen?
Gelsenkirchen, mit rund 260.000 Einwohnern, liegt im Herzen des Ruhrgebiets und war einst eine Hochburg der Kohle- und Stahlindustrie. Heute ist die Stadt stark im Strukturwandel begriffen, wobei neue Technologien und Dienstleistungen an Bedeutung gewinnen.
Gelsenkirchen ist weltweit bekannt für den Fußballverein FC Schalke 04, dessen Heimstätte, die Veltins-Arena, zu den modernsten Fußballstadien Europas zählt. Neben dem Fußball hat die Stadt viele Grünflächen, darunter den Nordsternpark, der aus einer ehemaligen Zeche hervorgegangen ist.
Historisch war Gelsenkirchen ein Zentrum der Industrialisierung. Heute setzt die Stadt verstärkt auf erneuerbare Energien und innovative Technologien. Kulturell bietet sie mit dem Musiktheater im Revier eine der bedeutendsten Opernbühnen Deutschlands.
Trotz ihrer industriellen Vergangenheit präsentiert sich Gelsenkirchen heute als moderne Stadt mit vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.