Einwohnermeldeamt Bremen
Letzte Aktualisierung: 26.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Bremen, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Bremen
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Bremen wie folgt:
1. BürgerServiceCenter-Mitte
Pelzerstraße 40
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-88666
Fax: 0421 361-89460
E-Mail: bscmitte@buergeramt.bremen.de
Öffnungszeiten Montag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Dienstag: 07:30 - 12:00
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:30 - 13:00
Öffnungszeiten Donnerstag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Freitag: 07:30 - 12:00
2. BürgerServiceCenter-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Telefon: 0421 361-88644
E-Mail: bscnord@buergeramt.bremen.de
Öffnungszeiten Montag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Dienstag: 07:30 - 12:00
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:30 - 11:45
Öffnungszeiten Donnerstag: 07:30 - 12:00
Öffnungszeiten Freitag: 07:30 - 12:00
3. BürgerServiceCenter-Stresemannstraße
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Telefon: 0421 361-88696
E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 17:00
Öffnungszeiten Dienstag: 07:00 - 12:00
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 11:45
Öffnungszeiten Donnerstag: 07:00 - 12:00
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00
4. Referat Meldeangelegenheiten
Pfalzburger Straße 69a
28207 Bremen
Telefon: 0421 115
Fax: 0421 361-2104
E-Mail: zentralemeldebehoerde@buergeramt.bremen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Bremen
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung wird benötigt, um die Anmeldung an einer Adresse in Bremen nachzuweisen. Die einfache Variante der Wohnsitzbescheinigung enthält Basisinformationen, während die erweiterte Fassung zusätzliche Angaben zur gemeldeten Person bereithält.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: Sie wird oft für allgemeine Nachweise benötigt, z. B. bei Banken, Versicherungen oder Behörden, die lediglich einen Adressnachweis verlangen.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Diese Behörde wird oft bei besonderen Anliegen konsultiert, zum Beispiel für Heiratsanträge, steuerliche oder juristische Vorgänge oder für Anträge, die ausländische Behörden betreffen.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
Wenn Sie bestimmte Dokumente oder Urkunden benötigen, können Sie diese in der Regel bei jeder Mledebehörde in Deutschland beantragen – so auch beim Einwohnermeldeamt Bremen über die zuständige Urkundenstelle.
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
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Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Um eine Meldebestätigung in Bremen zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Falls Sie im Auftrag einer dritten Person handeln, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht erforderlich sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Bremen?
Bremen, mit rund 570.000 Einwohnern, ist eine der traditionsreichsten Städte Deutschlands und bildet zusammen mit Bremerhaven das kleinste Bundesland. Die Stadt blickt auf eine lange Geschichte als Hansestadt zurück und ist bis heute ein bedeutender Handels- und Logistikstandort.
Wahrzeichen der Stadt sind das UNESCO-Welterbe Rathaus mit Rolandstatue sowie die weltberühmten Bremer Stadtmusikanten. Das Schnoorviertel mit seinen verwinkelten Gassen und die Böttcherstraße sind beliebte Touristenziele.
Als Standort großer Unternehmen, darunter Airbus und Beck’s, ist Bremen wirtschaftlich stark aufgestellt. Zudem beherbergt die Stadt eine renommierte Universität und ist ein bedeutendes Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik.