Einwohnermeldeamt Aachen
Letzte Aktualisierung: 26.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Aachen
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Aachen wie folgt:
1. Bürgerservice Bahnhofplatz
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
2. Bürgerservice Katschhof
Katschhof 1
52062 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
3. Bezirksamt Brand
Paul-Küpper-Platz 1
52078 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
4. Bezirksamt Eilendorf
Eilendorfer Str. 1
52080 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
5. Bezirksamt Haaren
Germanusstraße 32-34
52080 Aachen
Telefon: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
E-Mail: bezirksamt.haaren@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
6. Bezirksamt Kornelimünster/Walheim
Kornelimünsterstr. 1
52076 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
7. Bezirksamt Laurensberg
Laurensbergerstr. 1
52074 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
8. Bezirksamt Richterich
Richtericherstr. 1
52068 Aachen
Telefon: 0241 432-0
Fax: 0241 432-1099
E-Mail: bezirksamt.richterich@mail.aachen.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Aachen
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung wird benötigt, um die Anmeldung an einer Adresse in Aachen nachzuweisen. Die einfache Variante der Wohnsitzbescheinigung enthält Basisinformationen, während die erweiterte Fassung zusätzliche Angaben zur gemeldeten Person bereithält.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: In vielen Fällen dient sie als Nachweis, beispielsweise bei Banken, Versicherungen oder Behörden, die einen Wohnsitz bestätigen möchten.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Diese Behörde wird oft bei besonderen Anliegen konsultiert, zum Beispiel für Heiratsanträge, steuerliche oder juristische Vorgänge oder für Anträge, die ausländische Behörden betreffen.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
Das Einwohnermeldeamt Aachen bietet Ihnen – wie alle Meldebehörden in Deutschland – die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen, Dokumente und Urkunden über die Urkundenstelle zu beantragen.
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
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Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Die Beantragung einer Meldebestätigung in Aachen ist unkompliziert: Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie diese für eine andere Person beantragen, müssen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der betreffenden Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Aachen?
Aachen, die westlichste Großstadt Deutschlands, liegt im Dreiländereck zu Belgien und den Niederlanden und zählt rund 250.000 Einwohner. Die Stadt ist vor allem für ihren imposanten Aachener Dom bekannt, der als erstes deutsches Bauwerk in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde. Als Krönungsstätte deutscher Könige im Mittelalter spielte Aachen eine zentrale Rolle in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches.
Gegründet von den Römern, ist Aachen auch für seine heißen Thermalquellen berühmt, die bereits in der Antike genutzt wurden. Heute verbindet die Stadt ihre historische Bedeutung mit modernem Wissenschaftsgeist, insbesondere durch die renommierte Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH), eine der führenden technischen Universitäten Europas.
Das Stadtbild Aachens vereint historische Bauwerke mit einer lebendigen studentischen Atmosphäre. Neben dem Dom zählen das Rathaus, die Elisenbrunnen und das Ludwig Forum für Internationale Kunst zu den Sehenswürdigkeiten. Zudem ist Aachen für seine Printen, eine Art Lebkuchen, weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.