Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick

Im Zuge der Globalisierung und Reisefreiheit finden in Deutschland immer mehr Hochzeiten zwischen deutschen und ausländischen Staatsbürgern statt. Nach der Heirat hat der ausländische Staatsbürger das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben. Hierfür müssen beide Partner nachweislich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen und die in ihrem Land geltenden Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen. Daneben obliegt die Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat der Vorlage verschiedenster Nachweise und Dokumente. Wir beantworten in diesem Artikel verschiedene auf das deutsche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgesetz sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht basierende Fragen.


Gilt eine Aufenthaltserlaubnis als unbefristet?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufenthaltserlaubnis (nicht zu verwechseln mit der deutschen Staatsbürgerschaft nach Heirat) um einen befristeten Aufenthaltstitel. Diesen in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) umzuwandeln, bedarf mehrerer Voraussetzungen. Unter anderem muss der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren einen rechtskräftigen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU oder andere) besitzen sowie einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichende Deutschkenntnisse vorzuweisen haben.


Wo muss man eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen?

Anlaufstelle für den Antrag einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz ist die Ausländerbehörde in dem Bezirk, in welchem sich der Antragsteller für gewöhnlich aufhält. Viele Behörden halten auf ihren Websites entsprechende Formulare zum Download bereit, die vor dem Termin ausgefüllt werden können.


Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Heirat mit Deutschem benötigt?

Abgesehen von einer persönlichen Vorsprache beider Ehepartner sind für die Vorlage des entsprechenden, ausgefüllten Formulars, jeweils ein aktuelles biometrisches Foto, ein gültiges Ausweispapier sowie fallabhängig weitere Unterlagen notwendig. Alle Dokumente in ausländischer Sprache müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.


Nach wie vielen Jahren Ehe bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis wegen Heirat?

Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick
Eine Aufenthaltserlaubnis kann direkt nach der Eheschließung beantragt werden.

Ein ausländischer Ehepartner hat direkt nach der offiziellen Eheschließung den Anspruch, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Anschließend muss er oder sie für die Dauer von einem bis drei Jahren – die Entscheidung wird von der zuständigen Ausländerbehörde getroffen – mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis in einer ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland leben.

Passiert dies nicht, wird der zunächst befristet genehmigte Aufenthalt in aller Regel widerrufen und der oder die Betroffene kann zur Ausreise aufgefordert werden. Wie lange es bis zu diesem Stichtag dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Hält die Ehe drei Jahre und mehr, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis – auch als Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bezeichnet – beantragt werden, für die allerdings weitere Auflagen erfüllt werden müssen.

Aufenthaltserlaubnis beantragen nach Heirat – so geht’s

Tipp: Gemeinsamer Wohnsitz
Um als eheliche Lebensgemeinschaft zu gelten, sollten beide Ehepartner einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Zwar gibt es verschiedene triftige Gründe, die dem entgegenstehen können, wie etwa die regelmäßige Arbeit in einer anderen Stadt, jedoch ist zu beachten, dass die Ausländerbehörde in den Fällen für gewöhnlich Nachforschungen anstrengt. Aufgrund dieser Ermittlungen kann sich das Antragsverfahren deutlich verzögern.

Direkt nachdem sich beide Ehepartner das „Ja-Wort“ gegeben haben, kann gemäß deutschem Aufenthaltsrecht ein entsprechender Titel bei der zuständigen Ausländerbehörde erworben werden. Dabei ist es unerheblich, ob in Deutschland geheiratet oder im Ausland geheiratet wurde.

Liegen alle erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen vor, begibt sich der ausländische Ehepartner zur Ausländerbehörde und bekommt dort zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die nach dem Ablauf der Frist in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zubilligung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein?

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen zu können, müssen im Vorfeld zahlreiche grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

  • das Erreichen des 18. Lebensjahrs
  • der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
  • die Versicherung, dass beide Partner in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen
  • der Beleg, dass der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache mächtig ist (Grundkenntnisse gemäß Sprachniveau A1)
  • der Ausschluss schwerwiegender Ausweisungsgründe sowie eines etwaigen Einreise- und Aufenthaltsverbots

Achtung! Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich nicht gleichzeitig um eine Arbeitserlaubnis. Vielmehr muss die Arbeitserlaubnis offiziell in der Aufenthaltserlaubnis dokumentiert werden, um Gültigkeit zu haben.

Welche Papiere braucht man zum Heiraten als Ausländer?

Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen: Alle Unterlagen und Voraussetzungen im Überblick
Ohne die benötigten Unterlagen ist eine Eheschließung in Deutschland nicht möglich.

Ausländische Ehewillige müssen in aller Regel folgende Unterlagen vorlegen, wenn Sie in Deutschland heiraten und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten:

Selbstverständlich ist auch ohne Pass keine rechtmäßige Eheschließung möglich. Je nach Behörde können zudem noch weitere Unterlagen verlangt werden.

Soll auf der Basis der Heirat eine Familie zusammengeführt werden, müssen zusätzlich zu den grundlegenden Dokumenten mindestens diese vorgelegt werden:

  • Visum/ Visumsantrag des Auswärtigen Amts
  • Pass/ Personalausweisweis
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • formlose Einladung des Familienmitglieds, das bereits in Deutschland lebt

Übrigens: Viele erforderliche Unterlagen, wie etwa:

  • beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunden (mit oder ohne Scheidungsvermerk) (national und international)
  • Scheidungsurkunden
  • internationale Geburtsurkungen
  • Sterbeurkunden (national und international)

lassen sich ganz bequem online bestellen.

Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis?

Wer einen Aufenthaltstitel beantragen oder eine Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte, der muss mit ungefähren Kosten in Höhe von 90,00 bis 100,00 Euro rechnen. Ein unbefristeter Aufenthalt (nach Einhaltung der vorgeschriebenen Frist) schlägt mit circa 113,00 und 147,00 Euro zu Buche. Grundsätzlich können die Kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Sie überschreiten allerdings nicht die 250,00-Euro-Marke. Unter anderem als Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder Student hat man die Möglichkeit, sich von den Kosten befreien zu lassen.

Welche Gründe können zu einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen?

In der folgenden Tabelle fassen wir einige wichtige Gründe für Sie zusammen, die der Bewilligung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen können:

Ablehnungsgrund  Beispiele
bezogen auf „aktives Handeln“

 

  • Identitätstäuschung
  • Urkundenunterschlagung
  • Angabe falscher Tatsachen
  • Widerstand oder Abtauchen gegenüber Maßnahmen, die die Beendigung des Aufenthalts mit sich bringen
  • Straffälligkeit
bezogen auf „schädliches Unterlassen“

 

  • Angabenverweigerung
  • Unterlassung der Vorlage von zwingend benötigten Dokumenten
  • Weigerung der Mitwirkung bei identitätsfeststellenden Maßnahmen

Ist heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Personen ohne Aufenthaltserlaubnis heiraten. Im besten Fall liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und diese wird nach der Hochzeit beantragt. Wenn der Ehepartner in Deutschland um Asyl gebeten hat und sein Status auf Duldung steht, ist zudem das Heiraten mit Duldung (beziehungsweise Heiraten mit Aufenthaltsgestattung) in der Theorie realisierbar. Man kann generell sogar einen abgelehnten Asylbewerber heiraten, um dessen Abschiebung zu verhindern, sowie eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat mit einem Asylbewerber beantragen.

Tipp: Anwaltlichen Rat einholen
Wenn EU-Bürger Nicht-EU-Bürger mit Duldungsstatus heiraten möchten, ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der die grundlegenden Fragen beantwortet. Er sollte sowohl das deutsche Recht in Bezug auf eine Heirat als auch das Ausländerrecht zu seinen Fachgebieten zählen.

In der Praxis stellt sich das Heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis jedoch als äußerst problematisch dar: Es muss nämlich zwingend ein gültiges Ausweispapier (das in insbesondere bei Flüchtlingen oftmals verloren gegangen ist) beziehungsweise ein Identitätsnachweis (zum Beispiel Geburtsurkunde) sowie alle für die Eheschließung erforderlichen Dokumente vorliegen. Des Weiteren stellt sich die wichtige Frage, ob der ausländische Ehepartner aus einem visapflichtigen Land nach der Eheschließung die Möglichkeit hat, ein Visum in seinem Heimatland zu beantragen, welches für die Aufenthaltserlaubnis unabdingbar ist.

Aufenthaltserlaubnis nach Heirat im Ausland: Besonderheiten bei der Anerkennung von Auslandsehen

Selbstverständlich haben zukünftige Eheleute die Möglichkeit, Ihre Ehe im Ausland zu schließen. Grundsätzlich besteht im Hinblick auf die Aufenthaltserlaubnis kein Anerkennungsunterschied. So gibt es beispielsweise bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Heirat in Dänemark oder in anderen europäischen Staaten keine zusätzlich zu beachtenden Regeln. Ebenso verhält es sich dann, wenn ein EU-Bürger mit einem Drittstaatsangehörigen verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Nicht-EU-Ausländer geschlossen wird. Es gelten die maßgeblichen Kriterien, wie etwa die fristgerechte Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Ehepartner einiger Staatsangehörigkeiten für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.

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