Wer hat Anspruch auf Kindergeld und was muss man bei der Beantragung beachten?

In Deutschland zählt das Kindergeld zu den Geldleistungen, welche familienpolitisch begründet sind. Das Kindergeld ist ein Bestandteil vom Familienleistungsausgleich. Es erfüllt seinen Zweck als Sozialleistung und stellt damit eine garantierte Freistellung eines jeden Kindes vom Existenzminimum dar und ist auch so verfassungsrechtlich geregelt. Mit dem Anspruch auf Kindergeld soll vor allem den Familien geholfen werden, die eher zur einkommensschwachen Gruppe gehören. In Deutschland kann jeder für seine auch in Deutschland lebenden Kinder dieses Kindergeld beantragen. Geregelt ist das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz.

Haben auch Ausländer Anspruch auf Kindergeld?

Ausländer, welche in Deutschland leben und dort auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld ist auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich.

Können Kinder auch Kindergeld für sich selbst beantragen?

Es ist nach dem Bundeskindergeldgesetz möglich, dass auch Kinder für sich selbst Kindergeld beantragen. Der Kindergeldantrag kann in diesem Fall beispielsweise dann gestellt werden, wenn die Kinder Vollwaisen sind oder der Ort, an dem sich die Eltern aufhalten, nicht bekannt ist. Voraussetzung ist, dass die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Höhe hat das Kindergeld?

Seit dem Januar 2021 beträgt die Höhe des Kindergeldes in Deutschland für das erste und das zweite Kind im Monat pro Kind 219 Euro. Für Kind Nummer drei gibt es 225 Euro und für jedes weitere Kind beträgt die Höhe 250 Euro im Monat. Es gelten hier bei den Regelungen die Reihenfolge der Geburten. Ein Anzahl von Kindern, die anspruchsberechtigt sind, gibt es nicht. Es gibt auch keinen Bonus, wenn Sie beispielsweise mehr als 5 Kinder haben. Die Anzahl der Kinder erhöht nicht automatisch den Anspruch auf Kindergeld.

Wann hat man Anspruch auf Kindergeld?

Wer hat Anspruch auf Kindergeld und was muss man bei der Beantragung beachten?
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse bzw. Bundesagentur für Arbeit gestellt.

Jeder, der mit seinem Kind in Deutschland lebt und wohnt und dies auch rechtmäßig ist, hat ab der Geburt seines Kindes Anspruch auf Kindergeld. Beantragen müssen Sie das Kindergeld entweder bei der Familienkasse oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierfür benötigen Sie keine Geburtsurkunde.

Wann bekommt man kein Kindergeld mehr?

Bei der Auszahlung vom Kindergeld wird auf sogenannte Altersgrenzen geachtet. Konkret heißt das, die Auszahlungstermine für das Kindergeld gibt es mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Im Normalfall endet dann das Kindergeld spätestens bei Erreichen des 25. Lebensjahres. Dies gilt bis auf einige Ausnahmen auch für die Kinder, die sich zu diesem Zeitpunkt noch

  • in einer Ausbildung oder
  • in einem Studium

befinden.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld ab 18?

Für ein Kindergeld ab 18 Jahren müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sie bekommen es dann nur noch für die Kinder, welche eine Ausbildung absolvieren oder sich in einem Studium befinden.

  • Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren gibt es nur dann, wenn eine „ernsthafte“ Ausbildung betrieben wird. Es dürfen also keine Zweifel bestehen, dass ein angestrebtes Berufsziel erreicht wird. Zweifel wären dann vorhanden, wenn beispielsweise eine Ausbildung in der Regel drei Jahre dauert, ein Kind aber nach fünf Jahren noch immer nicht mit dieser Ausbildung fertig ist.
  • Voller Kindergeldanspruch besteht auch für volljährige Kinder, welche noch in einer allgemeinen Schulausbildung sind oder eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium absolvieren. Zwischen zwei Abschnitten einer Ausbildung, also beispielsweise zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums, besteht für Kinder ab 18 Jahren maximal vier Monate Kindergeldanspruch.
  • Kindergeldanspruch ab 18 Jahren kann auch dann bestehen, wenn eine erste Ausbildung bereits beendet und abgeschlossen ist und eine zweite Ausbildung begonnen wird. Als Voraussetzung müssen hier aber sogenannte schädliche Einkünfte bestehen. Für diese muss eine Mindestarbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche neben der zweiten Ausbildung aufgewendet werden.

Bis wann bekommt man Kindergeld ohne Ausbildung?

Wer hat Anspruch auf Kindergeld und was muss man bei der Beantragung beachten?
Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch noch nach dem 18. Lebensjahr ausgezahlt.

Es gibt auch Kinder, die volljährig sind und weder eine Berufsausbildung noch ein Studium absolviert haben und dennoch Anspruch auf Kindergeld haben.

  • Die Kinder befinden sich in einer nicht länger als vier Monate dauernden Wartephase zu einem Ausbildungsplatz oder dem Beginn von einem Studium.
  • Kindergeld gibt es für volljährige Kinder für die Dauer einer Erstausbildung oder einem Erststudium.
  • Anspruch auf Kindergeld besteht für volljährige Kinder für die Überbrückungszeit zwischen zwei Abschnitten einer Ausbildung.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht aber maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Der Anspruch wird aber nur über den Status der Ausbildung entschieden und nicht über eine bestimmte Einkommensgrenze.

Wird Kindergeld automatisch ab der Geburt gezahlt?

Kindergeld wird nicht automatisch ab der Geburt bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Eltern das Kindergeld auch beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld hingegen besteht automatisch ab der Geburt von einem Kind. Der Anspruch gilt dabei in vollem Umfang für den Monat, in dem das Baby geboren wird.

Wo muss man den Kindergeld Antrag hinschicken?

Zuständiger Leistungsträger für die Abwicklung vom Kindergeldanspruch und auch dem Zuschlag sind die Familienkassen. Deshalb müssen Sie grundsätzlich auch Ihren Kindergeldantrag an die Familienkasse schicken, die auch für Ihren Wohnort dafür zuständig ist. Dort wird dann über den Anspruch auf das Kindergeld, über einen Kinderzuschlag oder auch über Bewilligungsdauer für beispielsweise Kinder über 18 Jahren entschieden. Den Kindergeldantrag gibt es als Vordruck auf der Seite der Familienkasse oder Sie können eine Online-Beantragung vornehmen.

Ist Kindergeld abhängig vom Einkommen der Eltern?

Anspruch auf Kindergeldzuschlag prüfen:
Allerdings kann bei einem sehr geringen Verdienst, beispielsweise bei Bezug von Arbeitslosengeld 2, ein Kinderzuschlag beantragt werden. Dieser Zuschlag kann bis zu 205 Euro betragen und gibt es für Kinder bis zu einem Alter unter 25 Jahren.

Kindergeld ist eine Zahlung, die vom Einkommen der Eltern völlig unabhängig ist. Allerdings steht das Kindergeld in einem direkten Zusammenhang mit dem sogenannten Kinderfreibetrag. Das bedeutet, dass Sie zwar das volle Kindergeld ausgezahlt bekommen und bei der Steuer die vollen Kinderfreibeträge abrechnen. Das Finanzamt allerdings verrechnet dann das ausbezahlte Kindergeld mit dem Vorteil, den es durch diese Kinderfreibeträge gibt.

Wird Kindergeld bei Nebenjobs gekürzt?

Grundsätzlich hat jedes Kind bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld, wenn bei der Arbeitsagentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter eine Registrierung als Arbeitssuchender vorliegt. Es tut dem Anspruch auf Kindergeld dann auch keinen Abbruch, wenn das anspruchsberechtigte Kind einen Mini-Job ausübt und bis zu 450 Euro dazuverdient. In Sachen Kindergeld gibt es bereits seit dem Jahr 2012 keine Einkommensgrenze mehr. Kindergeld wird grundsätzlich immer dann bezahlt, wenn alle sonstige Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind.

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