Trennungsunterhalt: Voraussetzungen, Höhe und Dauer des Unterhalts nach Trennung berechnen
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?
- Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?
- Wie berechnet das Familiengericht das Nettoeinkommen?
- Was ist unter einem Trennungsunterhalt Wohnvorteil zu verstehen?
- Ist Trennungsunterhalt Pflicht?
- Wie viel Unterhalt muss ein Mann der Frau nach Trennung zahlen?
- Wie lange wird der Trennungsunterhalt gezahlt?
- Kann Trennungsunterhalt rückwirkend eingefordert werden?
- Was passiert nach der Scheidung?
- Kann auf den Trennungsunterhalt verzichtet werden?
- Was bedeutet der Unterhaltsvorschuss?
- Wie sieht es bei einer kurzen Ehe aus?
Der Trennungsunterhalt ist bei einer Trennung nicht mit dem Kindesunterhalt zu verwechseln. In bestimmten Fällen hat einer der Ehepartner das Anrecht, einen Trennungsunterhalt gezahlt zu bekommen. Im Rahmen Ihrer Scheidung wird dieses Thema daher aufkommen. Sie können schon vor dem ersten Gesprächstermin ungefähr den Trennungsunterhalt berechnen und so prüfen, welche Zahlungen Sie erhalten oder möglicherweise sogar selbst leisten müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Form des Unterhaltes im Trennungsjahr gezahlt wird. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sich für die Trennung entscheiden, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Unterhaltszahlungen kommen. Dies gilt auch dann, wenn noch keiner der Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist.
Der Trennungsunterhalt ist dafür gedacht, den finanziell abhängigen Ehepartner auch während der Trennung zu unterstützen. Ein Anspruch besteht nur bei Personen, die sich nicht selbst unterhalten können.
Den Trennungsunterhalt berechnen ist nicht so einfach, wie eine Berechnung beim Kindesunterhalt. Es gibt keine rechtlich gültige Tabelle, auf die Sie zurückgreifen können. Die Basis für die Berechnung bilden die Einkünfte während der Ehe.
Ja, auch beim Unterhalt nach der Trennung ist ein Selbstbehalt für den Ehepartner zu berücksichtigen, der möglicherweise Unterhalt zahlen muss.
Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat grundsätzlich der Ehepartner, der während der Ehe weniger verdient hat oder möglicherweise gar kein Einkommen hatte. Es kann von einem Ehegatten nicht verlangt werden, dass dieser direkt nach der Trennung sofort arbeiten geht. Lassen Sie sich scheiden, kann es also sein, dass Sie oder der Partner Anspruch auf eine Unterhaltszahlung haben.
Kostenlos berechnen können Sie einen möglichen Anspruch erst einmal online. Die angegebene Höhe ist hier zwar nicht verbindlich, gibt Ihnen aber einen Rahmen, mit dem Sie weiter arbeiten können. Ob Sie generell einen Trennungsunterhalt beantragen möchten, wenn Ihnen dieser zusteht, steht Ihnen frei. Gezahlt wird er jedoch nur auf Antrag.
Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt erfüllt und nun möchten Sie wissen, wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen können? Im Prinzip wird das Gesamteinkommen geteilt. Allerdings gibt es hier noch den Punkt es Erwerbstätigenbonus zu beachten. Wer für das Einkommen sorgt, der erhält einen Siebtel des Einkommens zusätzlich.
Das heißt, der Unterhaltsanspruch liegt bei drei Siebtel. Möchten Sie einen Unterhaltsrechner einsetzen, sollten Sie aber wissen, dass es sich um den Wert des Nettoeinkommens handelt. Der Wert gilt zudem nur dann, wenn der Unterhaltsempfänger selbst gar kein Einkommen hat.
Verdient ein Partner in Ihrer Ehe 4000 Euro netto und der andere Partner 1.500 Euro netto, dann wird die Berechnung von 2.500 Euro durchgeführt.
Wichtig: Dies ist nur dann der Fall, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Bei einer Trennung mit Kind hat das Kind immer den höchsten Unterhaltsanspruch. Die wichtigste Unterhaltspflicht besteht also dem oder den Kindern gegenüber. Wählen Sie daher einen Rechner mit Kind, um die genaue Höhe berechnen zu können.
Wie berechnet das Familiengericht das Nettoeinkommen?
Beim Trennungsunterhalt wird immer von einem bereinigten Nettoeinkommen des Ehemannes oder der Ehefrau gesprochen. Bei der Berechnung der Zahlen kann das Familiengericht bestimmte Richtlinien als Grundlage nehmen, ist aber nicht an strenge Vorgaben gebunden.
Grundlage bildet das Einkommen, das Sie gemeinsam vor der Trennung verdient haben. Hier fließen alle Arten von Einkommen hinein, also auch Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung. Das Einkommen eines Jahres wird dann durch 12 geteilt, um ein monatliches Nettoeinkommen an der Hand zu haben.
Abziehbar von diesem Nettoeinkommen sind unter anderem die folgenden Posten:
- Kosten für die Altersvorsorge
- Aufwendungen, die berufsbedingt entstehen
- Fahrtkosten für die Fahrt zur Arbeit
- Kindesunterhalt
- Krankenversicherung
- Wohnvorteil
Zusätzlich dazu ist der Eigenbedarf zu berücksichtigen, den ein Ehegatte haben muss. Dieser liegt derzeit bei 1.280 Euro monatlich.
Was ist unter einem Trennungsunterhalt Wohnvorteil zu verstehen?
Der Trennungsunterhalt und der Wohnvorteil sind wichtige Punkte. Wenn Ihr Partner aus dem Wohneigentum auszieht, Sie aber darin wohnen bleiben, haben Sie einen Wohnvorteil. Ihr Ehepartner kann eine Nutzungsvergütung berechnen. Durch diese kann sich der Unterhalt nach Trennung beispielsweise ebenfalls reduzieren. Es ist immer empfehlenswert, sich professionelle Hilfe bei der Berechnung des Wohnvorteils zu holen. Die Grundlage dafür stellt der § 1361b BGB dar.
Ist Trennungsunterhalt Pflicht?
Werden Sie zur Zahlung von Unterhalt nach der Trennung aufgefordert oder fordern Sie den Partner auf, kommt es dann zu einer Pflicht, wenn sich der Anspruch auf den Unterhalt ergibt. Ziel des Trennungsunterhaltes ist es, dass für beide Seiten der Standard erhalten bleiben kann, der auch in der Ehe bestand.
Das heißt, selbst dann, wenn Ehegatten ein eigenes Einkommen haben, kann eine Pflicht zur Zahlung bestehen, sollte das Einkommen geringer als Ihr eigenes Netto sein.
Keine Pflicht besteht, wenn Sie Ihren Selbstbehalt unterschreiten würden. Zudem kann auch eine Unterhaltsvereinbarung getroffen werden. Möchten Sie, wenn Sie sich trennen, den Unterhalt nicht durch das Familiengericht berechnen lassen, sondern diesen selbst mit dem Partner festlegen, ist eine Unterhaltseinigung eine Möglichkeit.
Wie viel Unterhalt muss ein Mann der Frau nach Trennung zahlen?
Ob der Mann der Frau eine Unterhaltszahlung zukommen lassen muss, ist abhängig von vielen Faktoren. Möglicherweise ist auch die Frau in Ihrer Ehe Höchstverdiener. In dem Fall muss sie die Unterhaltszahlung durchführen. Die Höhe ist vom gemeinsamen Nettoeinkommen abzüglich der möglichen Kosten abhängig. Daher gibt es hier keine allgemeinen Angaben, die auf jede Ehe zutreffen.
Wie lange wird der Trennungsunterhalt gezahlt?
Gezahlt wird der Trennungsunterhalt so lange, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Dies ist aber nur die grundsätzliche Vorgabe. Es kann in einigen Fällen auch sein, dass die Unterhaltspflicht vor dem Zeitpunkt der Scheidung endet. Mögliche Gründe sind:
- Arbeitsmöglichkeiten: Grundsätzlich muss der Ehegatte, der bisher nicht gearbeitet hat, auch nicht direkt nach der Trennung arbeiten gehen, sondern kann einen Unterhalt fordern. Dies gilt jedoch vor allem dann, wenn Kinder unter drei Jahren zu betreuen sind. Zeigt sich, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner durchaus eine eigene Berufstätigkeit durchführen könnte, dann kann das Gericht ihn dazu auffordern.
- Einkommen: Während der Trennungszeit kann sich das Einkommen der unterhaltsberechtigten Person ändern. Ist dies der Fall, muss der Unterhalt neu berechnet werden und entfällt möglicherweise ganz.
- Neue Partnerschaft: Hat der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine neue Partnerschaft und wirkt diese gefestigt, wird der Trennungsunterhalt ebenfalls vorzeitig ausgesetzt. Dafür muss mit dem neuen Lebenspartner aber eine Lebensgemeinschaft nachweisbar sein.
Kann Trennungsunterhalt rückwirkend eingefordert werden?
Wie lange kann Trennungsunterhalt rückwirkend gefordert werden und geht das überhaupt? Ein Ehepartner muss nur dann den Trennungsunterhalt zahlen, wenn er dazu aufgefordert wurde. Sie müssen also den Trennungsunterhalt beantragen. Dadurch ist eine rückwirkende Forderung grundsätzlich nicht möglich.
Zu zahlen ist der Betrag ab dem Zeitpunkt, an welchem dem Ehepartner die Aufforderung zugestellt wurde. Dabei ist es unerheblich, wie lange Sie schon getrennt leben.
Was passiert nach der Scheidung?
Nur, weil die Scheidung rechtskräftig geworden ist, heißt dies nicht, dass ein Ehepartner keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat. Es handelt sich hierbei dann jedoch nicht mehr um den Trennungsunterhalt. Sie haben dann die Möglichkeit, einen nachehelichen Ehegattenunterhalt einzufordern oder diesen vielleicht auch zahlen zu müssen. Haben sich die Verhältnisse beim Einkommen nicht geändert, ist die Höhe des nachehelichen Unterhaltes gleich. Eine Neuberechnung kann aber eingefordert werden.
Kann auf den Trennungsunterhalt verzichtet werden?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den Unterhalt, möchten aber darauf verzichten? Das geht nicht. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass für ihn Kosten entstehen, weil Sie dann möglicherweise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das heißt: Kann der Ehegatte Trennungsunterhalt zahlen, Sie möchten diesen aber nicht in Anspruch nehmen, haben Sie kein Anrecht auf Sozialleistungen.
Was bedeutet der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss hat nichts mit dem Trennungsunterhalt zu tun. Es handelt sich hierbei um die Möglichkeit, Kindesunterhalt durch den Staat zu erhalten, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Ziel ist es, dass Sie die Kosten, die Ihnen durch die Kinder entstehen, dennoch tragen können. Der Unterhaltsvorschuss muss jedoch durch den Unterhaltspflichtigen an den Staat erstattet werden.
Wie sieht es bei einer kurzen Ehe aus?
Es kann natürlich sein, dass Ihre Ehe nicht lange gehalten hat und Sie vielleicht auch erst einige Wochen zusammengewohnt haben. Der Trennungsunterhalt soll jedoch dafür sorgen, dass für einen der Ehegatten kein Nachteil aus der Trennung entsteht, wenn er ein deutlich geringeres Einkommen hat. Es sollen im Trennungsjahr die Lebensstandards für beide Partner gehalten werden können, die auch vorher schon bestanden.
Haben Sie nun erst eine kurze Zeit zusammengelebt, dann hat das höhere Einkommen noch keinen so starken Einfluss auf die Lebensverhältnisse des Ehepartners genommen, der bisher weniger verdient hat. In dem Zusammenhang kann das Familiengericht auch entscheiden, dass kein Anspruch auf den Trennungsunterhalt besteht.
Wichtig: Möchten Sie Unterhalt in Anspruch nehmen, sollten Sie dies auch beim Familiengericht begründen können. Fordern Sie den Ehepartner auf, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dazu können Sie die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen. Anhand dieser Angaben kann auch eine Berechnung stattfinden, die dann als Basis für den Trennungsunterhalt herangezogen wird.
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