Katholische Trauung: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen der katholisch-kirchlichen Eheschließung

Für viele gilt ihre Hochzeit als der schönste Tag im Leben. Wer sich neben der standesamtlichen Eheschließung noch ein katholisches Eheversprechen in der Kirche geben möchte, sollte rechtzeitig im Voraus zu planen beginnen. Denn um katholisch heiraten zu können, müssen Braut und Bräutigam einige Voraussetzungen erfüllen – unabhängig davon, ob sie sich in Hamburg, München oder Köln das Ja-Wort geben möchten. Was benötigt wird, um eine katholische Ehe schließen zu können, wie sich der Ablauf einer typisch katholischen Trauung gestaltet und was ihr entgegenstehen könnte, wird im Folgenden beleuchtet.


Wann gilt eine katholische Ehe als bestäigt?

Die Ehe ist heilig für die katholische Kirche. Sie gilt als eines der insgesamt sieben Sakramente und erst dann als bestätigt, sofern die Kirche dem Brautpaar ihren geistlichen Segen durch eine katholische Trauung gespendet hat.


Muss es trotzdem eine standesamtliche Trauung geben?

Neben der katholischen Trauung muss in der Regel eine standesamtliche Eheschließung erfolgen. Ausnahmen für eine rein kirchliche katholische Trauung können beim zuständigen Bischof beantragt werden, sind allerdings auch bei Genehmigung zivilrechtlich nicht rechtsgültig.


Welche Besonderheiten gibt es?

Mindestens ein Partner muss zum Zeitpunkt der katholischen Eheschließung Angehöriger der katholischen Kirche sein. Es werden keine gleichgeschlechtlichen Ehen durch den Pfarrer vollzogen. Gegenüber der Eheschließung auf dem Standesamt müssen bei der Trauung in der Kirche zwei Trauzeugen zugegen sein.


Was sind die Voraussetzungen für eine katholische Hochzeit?

Katholische Trauung: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen der katholisch-kirchlichen Eheschließung
Die Ehe ist eines der sieben Sakramente.

Grundsätzlich müssen für den Segen der Kirche bei einer katholisch-kirchlichen Trauung einige strenge Bedingungen eingehalten werden. Die strikten Voraussetzungen gründen auf der hohen Stellung der Eheschließung im katholischen Glauben. Für Katholiken ist das Sakrament der Ehe heilig – ebenso wie die

  • Taufe,
  • Firmung,
  • Eucharistie,
  • Buße,
  • Krankensalbung und
  • Weihe.

Während einige Voraussetzungen strikt einzuhalten sind, können andere in Einzelfällen durch Ausnahmeregelungen umgangen werden.

Zu den obligatorischen Voraussetzungen zählen:

Genug Zeit einplanen
Werden sechs Monate vor der geplanten Hochzeit die Termine für die Traugespräche vereinbart, bleibt genug Zeit, die kirchliche Trauung gemeinsam zu gestalten.
  • Die Trauung im Sinne des katholischen Glaubens muss von beiden künftigen Ehepartnern gewünscht sein.
  • Es werden nur Mann und Frau und keine Paare anderweitiger Lebensformen miteinander verheiratet.
  • Das Ehepaar muss gemeinsam zwei Trauzeugen benennen. Diese müssen keine Katholiken, aber volljährig und voll geschäftsfähig sein.
  • Bei einer katholisch-kirchlichen Eheschließung muss ein Aufgebot bestellt werden. Hier wird die Eheschließung im Vorfeld durch einen öffentlichen Aushang bekannt gegeben.
  • Braut und Bräutigam müssen mit dem trauenden Pfarrer an mindestens zwei Terminen sogenannte Ehevorgespräche führen, die einem näheren Kennenlernen von Brautpaar und Geistlichem dienen. Dieser informiert die Eheleute in spe über das Verständnis der Ehe in katholischem Sinne, nach dem eine Ehe unauflöslich ist, ein Kinderwunsch vorhanden sein und die Erziehung der Kinder zu Katholiken bestätigt werden muss. Das Brautpaar teilt dem Pfarrer bzw. Diakon den gewählten Trauspruch sowie seine Ideen und Wünsche zum Ablauf der Trauung mit. Auch werden Art und Anzahl der Lieder, Texte, Lesungen und Fürbitten festgelegt und das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt, in dem weitere offene Fragen geklärt und personenbezogene Daten notiert werden.

Für eine rechtskräftige Hochzeit muss neben dem kirchlichen Segen vor oder nach der katholischen Trauung eine standesamtliche Beurkundung stattfinden. Zwar werden in Deutschland rein kirchliche Hochzeiten gestattet. Doch selbst bei Vorliegen der erforderlichen Zustimmung des zuständigen Bischofs wird die Ehe zivilrechtlich nicht anerkannt. In Ausnahmefällen können Braut und Bräutigam die katholische Kirche um Sondergenehmigungen ersuchen:

Darf ein Paar katholisch heiraten, wenn nur einer der Partner Kirchenmitglied ist?

  • Ist nur ein Ehepartner Mitglied in der katholischen Kirche, hängt eine Trauung sowohl von der individuellen Situation als auch dem Wohlwollen des zuständigen Pfarrers ab, der hier nach seinem Gewissen entscheiden darf. Nur wenige Konstellationen erfordern die Zustimmung durch einen Bischof:
    • Der Partner ist evangelisch, aus der Kirche ausgetreten oder nicht religiös: Einer katholisch-kirchlichen Eheschließung kann durch den Geistlichen in allen drei Fällen zugestimmt werden, versprechen beide Partner, ihre Kinder katholisch taufen und erziehen zu wollen. Möglich ist auch eine ökumenische Trauung, die gemeinsam von einem evangelischen und katholischen Geistlichen vorgenommen wird.
    • Der Partner gehört einer nicht-christlichen Konfession an: In diesem Fall muss das Generalvikariat des zuständigen Bistums angerufen werden. Die Zustimmung ist in der Regel jedoch eine reine Formalität.

Darf ein Paar katholisch heiraten, wenn einer der Partner geschieden ist?

Im Normalfall ist eine katholische Trauung selbst nach einer standesamtlichen Scheidung einer der Partner nicht mehr möglich. Einzige Ausnahme: Die erste Ehe war nach katholischem Maßstab von Beginn an ungültig. Mögliche Gründe finden sich unter anderem in einer Ablehnung eigener Kinder durch den Expartner, dem Zweifel an einer ewigen Bindung bereits beim Ja-Wort oder einer Eheschließung unter psychischem Druck. Für die notwendige Annullierung der ersten Ehe muss mit der “Sacra Rota ” das zweithöchste Gericht der römisch-katholischen Kirche angerufen und um Zustimmung ersucht werden.

Gibt es weitere Ehehindernisse für eine katholische Trauung?

Katholische Weihung
Bei dem Wunsch nach einer Trauung in einer Privatkapelle sollte im Voraus sichergestellt werden, dass die Kapelle im katholischen Sinne geweiht ist.

Weitere Ehehindernisse können mit dem Wunsch des Brautpaares einhergehen, nicht vom Pfarrer ihrer lokal zuständigen Pfarrei getraut zu werden.

  • Hochzeit in einer fremden Kirche: Möchte das Paar in einer anderen Kirche heiraten, muss es sich beim zuständigen Diakon eigenständig um einen Termin bemühen und vom Pfarrer der Heimatkirche als Traulizenz einen sogenannten Entlass-Schein ausstellen lassen. Bei einer Trauung im Ausland muss dem dortigen Geistlichen zusätzlich ein Protokoll über das Ehevorbereitungsgespräch vorgelegt werden.
  • Wunsch nach einer katholischen Trauung im Freien: Dem Ansinnen des Brautpaares nach einer katholisch-kirchlichen Trauung im Freien wird ausnahmelos nicht entsprochen. Nach katholischem Kirchenrecht muss eine Eheschließung in Kirchen, geweihten Kapellen oder einem anderweitig würdigen Rahmen stattfinden. Aufgrund der fehlenden schriftlichen Definition dieser sonstigen „geeigneten Orte“ sind seitens der Bistümer bislang keine entsprechenden Genehmigungen erteilt worden. Eine Trauung an Bord eines Kreuzfahrtschiffes kann durch eine Sondervereinbarung der Bistümer mit dem Bordgeistlichen gewährt werden, sofern die Zeremonie unter Deck stattfindet. Auch sonstige Trauungen im Freien wie am Strand werden grundsätzlich nicht gestattet.

Was wird für die katholisch-kirchliche Eheschließung benötigt?

Katholische Trauung: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen der katholisch-kirchlichen Eheschließung
Die für Ihre Trauung benötigten Unterlagen können Sie in der Regel problemlos online beantragen.

Welche Unterlagen man für die katholische Hochzeit braucht, ist ebenfalls vorgeschrieben. Folgende Dokumente müssen bei der Trauung von beiden Ehepartnern vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Taufschein (Wird beim zuständigen Pfarramt eine Kopie der Taufbestätigung angefordert, darf diese nicht älter als sechs Monate sein)
  • Bescheinigung der Ehelosigkeit
  • Bescheinigung über die Anmeldung zur Vermählung beim Standesamt bzw. Vorlage des Trauscheins, hat die Trauung bereits stattgefunden
  • Unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll
  • Bestätigung der Traugespräche

Wie läuft eine katholische Trauung ab?

Eine katholisch-kirchliche Trauung wird immer als Heilige Messe durchgeführt. Das Brautpaar entscheidet, ob sie mit einer Eucharistiefeier in einen Gottesdienst eingebettet oder auf einen reinen Wortgottesdienst reduziert werden soll.

Ablauf einer Eucharistiefeier

Tipp: Wortgottesdienst
Während eine Eucharistiefeier durch einen Pfarrer oder Priester durchgeführt werden muss, kann ein Wortgottesdienst auch von einem Diakon vorgenommen werden.

Eröffnung:

  • Der Pfarrer empfängt das Brautpaar vor der Kirche
  • Das Brautpaar hält Einzug in die Kirche
  • Der Geistliche spricht das Eröffnungsgebet, begrüßt die Anwesenden und leitet mit Kyrie und Tagesgebet über zum Wortgottesdienst mit
    • Lesungen und Gesängen
    • Ansprache/Predigt

Trauung:

  • Das Brautpaar bestätigt seine Bereitschaft zur christlichen Ehe
  • Der Pfarrer segnet die Eheringe
  • Abnahme des Trauversprechens und Bestätigung der Eheschließung
  • Eucharistiefeier (Gabenbereitung, Vaterunser, Sanctus, Abendmahl, Hochgebet)
  • Lesung katholischer Texte (vom Pfarrer, Brautpaar, Familie oder Freunden)
  • Segen
  • Fürbitten (vom Pfarrer, Brautpaar, Familie oder Freunden)
  • Vaterunser, Schlussgebet, Dankeslied
  • Trauzeugen und Pfarrer unterzeichnen die Trauungsdokumente
  • Segnung zum Abschluss des Gottesdienstes
  • Auszug der Frischvermählten aus der Kirche

Bei einem reinen Wortgottesdienst wird auf die Eucharistiefeier verzichtet.

Wie lange dauert eine katholische Trauung?

Durch den verkürzten Ablauf nimmt eine Hochzeit als Wortgottesdienst rund 45 bis 60 Minuten in Anspruch, eine heilige Messe mit Eucharistiefeier in der Regel eine bis eineinhalb Stunden. Im Maximalfall kann sie sich auf zwei Stunden ausdehnen. Abhängig ist dies unter anderem vom Wunsch des Brautpaares nach musikalischer Untermalung durch Chor oder Orchester.

Weitere Fragen rund um eine katholisch-kirchliche Trauung

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Grundsätzlich fallen für eine kirchliche Trauung keine Kosten an. Es sollten allerdings Aufwendungen für Dekorationen wie Blumenschmuck sowie freiwillige Ausgaben für die Musiker oder Spenden bedacht werden.

Wo sitzt die Braut bei der kirchlichen Trauung?

In der Kirche sitzt die Braut links neben ihrem zukünftigen Ehemann, beim Auszug aus der Kirche schreitet sie an seiner rechten Seite.

Welche Lieder werden beim Gottesdienst gespielt?

Das Brautpaar entscheidet im Voraus, ob es sich eine musikalische Begleitung durch Sänger oder einen Organisten wünscht. Auch die Hochzeitsgesellschaft kann in den Gesang einbezogen werden. Je nach Dauer und Ablauf können bis zu elf Lieder in den Gottesdienst integriert werden; üblicherweise erklingt als Minimum beim Einzug, Ringwechsel und Auszug aus der Kirche Musik., so zum Beispiel

  • Mendelssohn Bartholdys Hochzeitsmarsch
  • Clarkes Trumpet Voluntary
  • Wagners Brautchor aus Lohengrin
  • Bachs Sinfonia Kantate No. 156

Zu typisch katholischen Kirchenliedern zum Mitsingen zählen bei einer Trauung unter anderem

  • Nun jauchzt dem Herren alle Welt
  • Singet, danket unserm Gott

Katholische Rituale rund um die Hochzeitsfeier

Der große Tag ist mit dem Auszug der Frischvermählten aus der Kirche nicht vorbei. Ob in Bayern, Berlin oder Frankfurt: Auch auf der anschließenden Feier gibt es typische Bräuche, die in der Tradition des katholischen Glaubens stehen und das Glück des Brautpaares komplettieren sollen – vom Werfen des Brautstraußes über das Entzünden der Hochzeitskerze bis zur Eröffnung der Tanzfläche mit einem Walzer.

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