Namensänderung Nachname: Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags

Wer in Deutschland seinen Nachnamen ändern möchte, muss nicht gleich unbedingt heiraten. Es gibt viele Gründe für Namensänderung, die allesamt im deutschen Recht im sogenannten Namensänderungsgesetz geregelt sind. Jedes Land hat hier seine eigenen Gesetze und der Weg zu einem neuen Nachnamen funktioniert in Deutschland anders als beispielsweise in der Schweiz oder in Österreich.


Kann jeder einfach seinen Nachnamen wechseln?

Für die Änderung des Nachnamens sind nur aus wichtigen Gründen zulässig. Ob so ein Grund vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall die zuständige Behörde.


Wie und wo kann ich die Namensänderung beantragen?

Dazu müssen Sie im Standesamt beziehungsweise Einwohneramt ihrer Stadt einen entsprechenden Antrag stellen. Die Kosten dafür variieren sehr stark und sind vom Bearbeitungsaufwand abhängig.


Können auch Asylberechtigte oder Flüchtlinge in Deutschland ihren Namen ändern lassen?

Ja, allerdings benötigen sie dafür zusätzliche Dokumente zur Antragseinreichung.


Was sind die Gründe einer Namensänderung Nachname?

Namensänderung Nachname: Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags
Ein Nachname lässt sich nur unter Angabe wichtiger Gründe ändern.

Die Gründe für eine Namensänderung können bei vielen Menschen sehr unterschiedlich sein. Nachnamen lassen sich laut Namensänderungsgesetz jedenfalls nur dann ändern, wenn auch ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Das ist laut einer Verwaltungsvorschrift vor allem dann der Fall, wenn der Name anstößig ist, lächerlich klingt, er Anlass zu Wortspielen gibt oder er sich wie beispielsweise ein polnischer Nachname nur schwer schreiben oder aussprechen lässt. Hier geht es vor allem um eine Namensänderung Schreibweise Nachname, obwohl der Name danach in der Aussprache noch gleich klingt.

Auch Familiennamen wie Schuster, Müller oder Schmidt, die so häufig sind, dass sie leicht verwechselt werden können, dürfen geändert werden. Die Letztentscheidung, ob der Namensänderung stattgegeben wird, trifft aber immer die zuständige Behörde. Die Gründe für die Namensänderung Nachname können auch psychischer Natur sein. Wenn Sie beispielsweise als Kind sexuell missbraucht wurden und deshalb den Namen der Eltern als Erwachsener nicht mehr tragen möchten, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Änderung stellen.

Ein anderer möglicher Grund ist es, den Namen als Ausländer nach der Einbürgerung ändern zu lassen, weil Sie im Sinne der Eingliederung einen Namen haben möchten, bei dem man die ausländische Herkunft nicht gleich erkennen kann.

Ein neuer Nachname kann auch für ein Kind nach Scheidung oder bei einem Pflegekind beziehungsweise einer Adoption beantragt werden. Bei Scheidungskindern kann der Familienname auf den des Elternteils geändert werden, das ein alleiniges Sorgerecht hat, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Auch bei einem Pflegekind kann ein neuer Nachname von den Eltern der neuen Familie beantragt werden, wenn es zum Wohl des Kindes beiträgt.

Wo beantragt man eine Namensänderung Nachname?

Wer in Deutschland, egal ob beispielsweise in Bremen, Kiel oder Berlin, seinen Nachnamen ändern möchte, muss sich dafür an die Namensänderungsbehörde seiner Stadt beziehungsweise seiner Gemeinde wenden. Die ist in den meisten Fällen im Einwohneramt oder im Standesamt angesiedelt. Die Namensänderung muss bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragt werden.

Tipp: Ausnahme Transsexualität
Etwas anders funktioniert die Änderung des Nachnamens, wenn Sie aus Gründen der Transsexualität Ihren Namen ändern möchten. In diesem Fall entscheidet das jeweilige Amtsgericht darüber, ob Ihr Nachname geändert werden darf.

Wie formuliere ich einen Antrag auf Namensänderung?

Für den schriftlichen Antrag der Namensänderung stellt die Behörde ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Auf dem Formular sind unter anderem die folgenden Angaben erforderlich:

  • Diverse Angaben zum Antragsteller (unter anderem Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vertretungsrecht für Minderjährige)
  • Angaben zu den Eltern (unter anderem Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Heiratsdatum, Heiratsort, Sterbedatum, Sterbeort)
  • Begründung des Antrages: Hierfür können Sie auf dem Formular einen Freitext verfassen. Überlegen Sie sich Ihre Begründung gut und lassen Sie sich im Vorfeld eventuell rechtlich beraten, damit Ihnen hier keine Fehler passieren, die zu einer Ablehnung des Antrags führen könnten.

Nachdem Sie das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt haben, müssen Sie bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter es in Gegenwart des zuständigen Sachbearbeiters unterschreiben und dann gemeinsam mit den dafür zusätzlich erforderlichen Dokumenten einreichen. Die zuständige Stelle bearbeitet daraufhin ihren Antrag und führt die dafür erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei werden unter anderem Auskünfte von der Schuldnerberatung, der Polizei und gegebenenfalls von weiteren Stellen eingeholt.

Welche Dokumente werden für den Antrag auf Namensänderung benötigt?

Für die Antragstellung der Namensänderung ist eine Vielzahl an Dokumenten erforderlich. Doch nicht jeder benötigt dafür die gleichen Dokumente. Daher haben wir an dieser Stelle eine Checkliste erstellt, mit der Sie sehen können, welche Dokumente Sie genau benötigen:

Zweck Dokumente Erforderlich in folgenden Fällen
Nachweis zur Staatsangehörigkeit bzw. zum Status Meldebescheinigung, Kopie des deutschen Passes oder Personalausweises, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis Bei deutschen Staatsangehörigen
Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass beziehungsweise Passersatz Bei Staatenlosen
Eintrag der Ausländerbehörde im Pass beziehungsweise Passersatz Bei Heimatlosen und bei Asylberechtigten
Nachweis zum Wohnsitz Bescheinigung der Meldebehörde In allen Fällen erforderlich
Bescheinigung der Hauptwohnung Bei mehreren Wohnsitzen erforderlich
Persönliche Nachweise Abstammungsurkunde (oder alternativ: beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages oder Abschrift des Familienbuches) In allen Fällen erforderlich
Heiratsurkunde (oder alternativ: Abschrift des Familienbuches) Nur bei verheirateten Antragstellern erforderlich
Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit eventuellem Sorgerechtsbeschluss Bei minderjährigen Kindern aus geschiedenen Ehen
Führungszeugnis Bei Antragstellern, die über 14 Jahre alt sind
 Vertretungsbefugnis Bestellung zum Vormund, Betreuer oder Pfleger Bei Antragstellungen für beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Personen
Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes Bei Antragstellungen für beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Personen

Was kostet eine Namensänderung Nachname?

Tipp: Nach der Genehmigung
Sobald Ihrem Antrag auf Namensänderung stattgegeben wurde und Sie einen neuen Nachnamen erhalten haben, müssen Sie auch diverse Dokumente wie beispielsweise Ihren Führerschein ändern lassen. Diese Änderungen erfolgen nicht automatisch, sondern müssen von Ihnen selbst beantragt werden. Die Behörde teilt die Namensänderung allerdings von selbst weiteren Institutionen wie der Meldebehörde und dem zuständigen Standesamt mit.

Für die Änderung des Nachnamens verlangen die Behörden bis zu 1.022 Euro. Die Minimumkosten dafür liegen hingegen nur bei 2,50 Euro. Diese Preisspanne ergibt sich vor allem deshalb, weil sich die Gebühren nach dem Aufwand des zu bearbeitenden Antrages richten. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie ihn von selbst zurückziehen, müssen Sie trotzdem mindestens ein Zehntel bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Gebühr bezahlen.

Achtung: Für die Änderung Ihrer weiteren Dokumente fallen noch weitere Kosten an. Kalkulieren Sie hierfür beim Personalausweis mit etwa 30 Euro, für den Führerschein mit etwa 20 bis 40 Euro und für die Zulassungsbescheinigung Ihres Autos mit etwa 10 bis 20 Euro.

Wie funktioniert eine Namensänderung Nachname bei Kindern?

Hier ist vor allem entscheidend, ob das Kind über 18 oder das Kind unter 18 Jahre alt ist. Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist, wird die Namensänderung sehr schwierig, weil dann auch hier ein guter Grund vorliegen muss.

Namensänderung Nachname: Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags
Auch der Nachname von Kindern kann unter Umständen geändert werden.

Bei einem Kind unter 18 gibt es unterschiedliche Voraussetzungen:

  • Bei einer Adoption ist eine Änderung meistens kein Problem.
  • Bei einem Pflegekind muss zumindest ein wichtiger Grund vorliegen. Es reicht hier aber schon aus, dass kein Interesse daran besteht, dass das Kind den Namen der ursprünglichen Familie behält.
  • Bei Scheidungen gestaltet sich die Namensänderung schwierig: Die bloße Tatsache, dass die Eltern geschieden sind, reicht hier nicht aus. Selbst dann nicht, wenn das Kind den Nachnamen der Person trägt, die nicht sein leiblicher Elternteil, beispielsweise der Stiefvater ist.
  • Nach Hochzeit ist es dagegen einfacher, eine Namensänderung des Kindes zu beantragen. Dafür muss das Kind mit seinem leiblichen Elternteil und dem neuen Ehepartner in einem neuen Haushalt leben. Zuständig ist hier das Familiengericht.
  • Ein uneheliches Kind muss bei der Geburt automatisch den Nachname der Mutter annehmen. Trotzdem kann ein uneheliches Kind als Baby Nachname den Namen des Vaters erhalten, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind.

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