Einwohnermeldeamt Nürnberg
Letzte Aktualisierung: 27.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Nürnberg
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Nürnberg wie folgt:
1. Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 -0
Fax: 0911 / 231 -32 83
E-Mail: bam@stadt.nuernberg.de
Öffnungszeiten Montag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Dienstag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Donnerstag: 07:30 - 17:00
Öffnungszeiten Freitag: 07:30 - 15:30
2. Bürgeramt Nord
Großgründlacher Hauptstraße 51
90427 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 -0
Fax: 0911 / 231 -22 21
E-Mail: ban@stadt.nuernberg.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:30
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:30
3. Bürgeramt Ost
Fischbacher Hauptstraße 121
90475 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 -0
Fax: 0911 / 231 -50 80
E-Mail: bao@stadt.nuernberg.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:30
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:30
4. Bürgeramt Süd
Hans-Traut-Straße 8
90455 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 -0
Fax: 0911 / 231 -10 376
E-Mail: bas-leitung@stadt.nuernberg.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Mittwoch: 08:00 - 12:30
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 15:30
Öffnungszeiten Freitag: 08:00 - 12:30
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Nürnberg
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Die Meldebescheinigung - ob einfach oder erweitert - ist mit einer Wohnsitzbesacheinigung gleichzusetzen und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Die erweiterte Bescheinigung enthält jedoch umfassendere Informationen als die einfache Version.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: Sie wird oft für allgemeine Nachweise benötigt, z. B. bei Banken, Versicherungen oder Behörden, die lediglich einen Adressnachweis verlangen.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Sie wird häufig für spezifischere Anliegen benötigt, z. B. bei der Beantragung von Eheschließungen, für steuerliche / juristische Zwecke oder bei Anträgen für ausländische Behörden.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
Über die Urkundenstelle des Einwohnermeldeamts Nürnberg können Sie in der Regel dieselben Dokumente und Urkunden beantragen, wie es auch bei anderen Meldebehörden in Deutschland üblich ist.
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
---|---|
Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Die Beantragung einer Meldebestätigung in Nürnberg ist unkompliziert: Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie diese für eine andere Person beantragen, müssen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der betreffenden Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Nürnberg?
Nürnberg, die zweitgrößte Stadt Bayerns mit rund 540.000 Einwohnern, blickt auf eine lange Geschichte zurück. Im Mittelalter war sie eine bedeutende Handelsmetropole und ein Zentrum des Heiligen Römischen Reiches. Noch heute zeugt die beeindruckende Kaiserburg von dieser historischen Bedeutung.
Besonders bekannt ist Nürnberg für seinen traditionellen Christkindlesmarkt, einen der ältesten und berühmtesten Weihnachtsmärkte der Welt. Auch kulinarisch hat die Stadt viel zu bieten, darunter die berühmten Nürnberger Rostbratwürste und Lebkuchen.
Das Stadtbild vereint historische und moderne Elemente. Neben der gut erhaltenen Altstadt mit dem Schönen Brunnen, der Lorenzkirche und dem Albrecht-Dürer-Haus gibt es auch zahlreiche moderne Kulturstätten wie das Germanische Nationalmuseum.
Ein weiteres prägendes Kapitel der Stadtgeschichte sind die Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg, die heute im Memorium Nürnberger Prozesse thematisiert werden. Trotz ihrer bewegten Geschichte ist Nürnberg heute eine dynamische Stadt mit einer starken Wirtschaft, innovativen Unternehmen und einer lebendigen Kulturszene.