Einwohnermeldeamt Krefeld
Letzte Aktualisierung: 27.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Krefeld, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Krefeld
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Krefeld wie folgt:
1. Bürgerbüro Bockum
Uerdinger Straße 585
47800 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
2. Bürgerbüro Fischeln
Kölner Straße 517
47807 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
3. Bürgerbüro Hüls
Hülser Markt
47839 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
4. Bürgerbüro Linn
Andreasmarkt 8
47809 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Mittwoch: 9:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 15:30 Uhr
5. Bürgerbüro Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 16:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 16:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Öffnungszeiten Donnerstag: 8:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
6. Bürgerbüro Oppum
Maybachstraße 177
47809 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
7. Bürgerbüro Nord-West
Kempener Allee 168
47803 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
8. Bürgerbüro Süd
Virchowstraße 130
47805 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
9. Bürgerbüro Traar
Kemmerhofstraße 321
47802 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
10. Bürgerbüro Uerdingen
Am Marktplatz 1 (derzeit Oberstraße 13)
47829 Krefeld
Telefon: 02151 / 86-0
Fax: 02151 / 86-1111
E-Mail: ema@krefeld.de
Öffnungszeiten Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:15 - 16:00 Uhr
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Krefeld
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Sowohl die einfache als auch die erweiterte Meldebescheinigung bestätigen die Anmeldung einer Person an einer bestimmten Adresse - auch Wohnsitzbescheinigung genannt. Der Unterschied liegt darin, dass die erweiterte Version weitergehende Angaben enthält, die über die reine Wohnanschrift hinausgehen.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: Oft ist sie erforderlich, wenn ein allgemeiner Adressnachweis gefordert wird, etwa durch Banken, Versicherungen oder Behörden.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Sie wird häufig für spezifischere Anliegen benötigt, z. B. bei der Beantragung von Eheschließungen, für steuerliche / juristische Zwecke oder bei Anträgen für ausländische Behörden.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
Das Beantragen von Urkunden und Dokumenten ist in Deutschland meist bei jeder Meldebhörde möglich. Auch das Einwohnermeldeamt Krefeld stellt Ihnen über die Urkundenstelle verschiedene Unterlagen aus.
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
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Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Die Beantragung einer Meldebestätigung in Krefeld ist unkompliziert: Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie diese für eine andere Person beantragen, müssen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der betreffenden Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Krefeld?
Krefeld, oft als "Samt- und Seidenstadt" bezeichnet, liegt am linken Niederrhein und zählt etwa 227.000 Einwohner. Ihre industrielle Geschichte ist eng mit der Textilherstellung verknüpft, die die Stadt vor allem im 18. und 19. Jahrhundert zu Wohlstand führte.
Heute präsentiert sich Krefeld als eine vielseitige Stadt mit einer Mischung aus Historie, Kultur und moderner Wirtschaft. Die Burg Linn, eine mittelalterliche Wasserburg, zählt zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Auch das Deutsche Textilmuseum erinnert an die reiche Vergangenheit der Stadt.
Krefeld bietet zudem viel Grün: Der Kaiserpark, der Stadtwald und der Elfrather See sind beliebte Erholungsgebiete. Auch der Sport hat hier Tradition – der Krefelder EV gehört zu den bekanntesten Eishockeyvereinen Deutschlands. Die Stadt punktet mit einer verkehrsgünstigen Lage in der Nähe von Düsseldorf und einer hohen Lebensqualität.