Einwohnermeldeamt Dortmund
Letzte Aktualisierung: 27.01.2025
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einwohnermeldeamt der Stadt Dortmund, zum Beispiel die aktuelle Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Kommentare und Erfahrungen.
» Zum Online-Antrag für Meldebescheinigungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Adresse und Kontaktdaten zu den Einwohnermeldeämtern in Dortmund
Falls Sie eine einfache oder erweiterte Meldebestätigung benötigen, empfehlen wir Ihnen zunächst unser Online-Formular. Für persönliche Besuche vor Ort oder postalische Sendungen erreichen Sie die Einwohnermeldeämter in Dortmund wie folgt:
1. Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13331
Fax: 0231 / 50-11150
E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 07:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
2. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-28855
E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
3. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Brackel
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-24812
E-Mail: bvst-brackel@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
4. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Eving
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-25439
E-Mail: bvst-eving@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
5. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Harkortstraße 58 (Domänenstraße 1)
44225 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-28855
E-Mail: bvst-hombruch@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
6. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Hörde
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-24419
E-Mail: bvst-hoerde@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
7. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Huckarde
Rahmer Straße 15
44369 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-28433
E-Mail: bvst-huckarde@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
8. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-10941
E-Mail: bvst-luetgendortmund@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
9. Bürgerdienste - Bezirksverwaltungsstelle Mengede
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Telefon: 0231 / 50-13332
Fax: 0231 / 50-28080
E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Tipp: Sie benötigen eine einfache oder Detaillierte Meldebescheinigung? Nutzen Sie jetzt den bequemen Online-Antrag von Antrag24.de.
2. Häufig gestellte Fragen zum Einwohneramt Dortmund
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung wird benötigt, um die Anmeldung an einer Adresse in Dortmund nachzuweisen. Die einfache Variante der Wohnsitzbescheinigung enthält Basisinformationen, während die erweiterte Fassung zusätzliche Angaben zur gemeldeten Person bereithält.
Einfache Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbescheinigung- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
Verwendungszweck: Sie wird oft für allgemeine Nachweise benötigt, z. B. bei Banken, Versicherungen oder Behörden, die lediglich einen Adressnachweis verlangen.
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister- Vor- und Nachname
- Frühere Namen
- Doktorgrad (sofern vorhanden)
- Ordensname / Künstlername (sofern vorhanden)
- Geburtsdatum
- Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- Aktuelle Anschrift (sowohl für Haupt- als auch Nebenwohnung)
- Frühere Anschriften
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lebenspartnern, Ehepartnern oder Kindern (je nach Anfrage)
Verwendungszweck: Besonders bei spezifischen Anliegen, wie der Anmeldung einer Eheschließung, steuerlichen oder rechtlichen Fragen sowie bei Anträgen für ausländische Behörden, ist sie von Bedeutung.
Welche Meldebescheinigungen kann ich beantragen?
In der Regel können Sie bei allen Meldebehörden in Deutschland - also auch beim Einwohnermeldeamt Dortmund - folgende Unterlagen, Dokumente und Urkundentypen über die Urkundenstelle beantragen:
Art der Meldebescheinigung | Online-Antrag bei Antrag24.de |
---|---|
Einfache Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Erweiterte Meldebescheinigung | zum Online-Antrag |
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen ergibt sich aus § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie der entsprechenden Verordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundeslandes Bayern. Das Einwohnermeldeamt des Bezirks, der Stadt oder des Landkreises ist dann für die Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigt?
Die Beantragung einer Meldebestätigung in Dortmund ist unkompliziert: Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie diese für eine andere Person beantragen, müssen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der betreffenden Person.
Welche Dienstleistungen werden angeboten?
3. Was ist das Besondere an der Stadt Dortmund?
Dortmund ist mit über 590.000 Einwohnern die größte Stadt des Ruhrgebiets und ein bedeutendes Wirtschafts- und Kulturzentrum in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt war lange von Kohle- und Stahlindustrie geprägt, hat sich aber in den letzten Jahrzehnten zu einem modernen Technologie- und Dienstleistungsstandort gewandelt.
Ein Wahrzeichen Dortmunds ist das Dortmunder U, ein ehemaliges Brauereigebäude, das heute als Zentrum für Kunst und Kreativität dient. Fußball spielt eine große Rolle in der Stadt, denn der BVB Borussia Dortmund gehört zu den erfolgreichsten Fußballvereinen Deutschlands. Das Signal Iduna Park, eines der größten Stadien Europas, ist eine Pilgerstätte für Fans.
Neben dem Fußball bietet Dortmund zahlreiche kulturelle Attraktionen. Das Deutsche Fußballmuseum, das Museum für Kunst und Kulturgeschichte sowie der Westfalenpark mit dem Florian-Turm gehören zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten. Auch das Konzerthaus Dortmund zieht internationale Künstler an.
Trotz seiner industriellen Vergangenheit ist Dortmund eine sehr grüne Stadt mit vielen Parks und dem nahegelegenen Ruhrgebiet-Industriewald, der sich perfekt für Outdoor-Aktivitäten eignet.