Heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland: Das dürfen Ausländer und Flüchtlinge ohne Papiere
Inhaltsverzeichnis
- FAQ-Box / Das Wichtigste in Kürze
- Kann man ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland heiraten?
- Darf man als Flüchtling heiraten ohne Papiere?
- Wann ist das Standesamt zuständig und wann nicht?
- Unter welchen Voraussetzungen bekommen Ausländer ein Heiratsvisum?
- Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland?
- Welche Unterlagen können Ausländer online beantragen und wo?
- Übersicht: Was dürfen Ausländer ohne Papiere und was nicht?
Wenn Sie gerne heiraten möchten und Ihr Partner nicht aus Deutschland kommt, gibt es einige Dinge, die man dabei beachten muss. Die Vorschriften und Gesetze sind oft sehr undurchsichtig und für Privatpersonen, die nicht täglich mit der Amtssprache konfrontiert sind, meistens nur schwer zu verstehen. Daher sollten Sie im Zweifelsfall rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder die Ausländerbehörde in Anspruch nehmen, die Ihnen genaue Auskunft zu Themen wie Visum und Ausländerrecht geben kann und Ihnen Tipps gibt, wie Sie die Eheschließung mit Ihrem Partner vollziehen können, auch wenn es sich dabei um einen Ausländer handelt.
FAQ-Box / Das Wichtigste in Kürze
Die Geschäftsfähigkeit ist abhängig vom Lebensalter. Geschäftsunfähig sind Kinder unter acht Jahren oder Personen mit Störung ihrer Geistesfähigkeit, die eine freie Willensbestimmung nicht möglich machen. Volle Geschäftsfähigkeit und somit auch Volljährigkeit liegt nach Vollendung vom 18. Lebensjahr vor.
Ohne einen gültigen Pass oder Geburtsurkunden dürfen Sie in Deutschland nicht heiraten.
Ein Heiratsvisum ist ein Visum, das der Eheschließung dient. Das bedeutet, dass der Partner, der nach Deutschland zieht, nicht bereits verheiratet sein darf, aber hier in Deutschland heiraten möchte.
Kann man ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland heiraten?
Grundsätzlich ist heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland möglich und erlaubt. Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie in Deutschland heiraten möchten. Dazu gehören:
- Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Beide Partner müssen geschäftsfähig sein. Was das bedeutet, ist in folgendem Recht geregelt: §1304 BGB.
- Es darf kein Eheverbot für eine der beiden Personen bestehen (beispielsweise durch eine Doppelehe).
- Sie benötigen einen gültigen Pass oder Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung.
- Sie benötigen von beiden Partnern die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
- Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister über die letzte Ehe bzw. die Auflösung durch ein Scheidungsurteil oder durch eine Sterbeurkunde.
- Der Partner aus dem Ausland benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis aus seinem Herkunftsland. Dieses sollte idealerweise in Englisch verfasst sein. Wenn es so etwas im Herkunftsland nicht gibt, kann ein Antrag auf Befreiung beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.
Darf man als Flüchtling heiraten ohne Papiere?
Grundsätzlich dürfen Sie auch als Flüchtling beziehungsweise Asylwerber in Deutschland heiraten, allerdings können Sie nicht als Flüchtling heiraten ohne Papiere. Auch hier benötigen Sie alle Unterlagen, die für eine Heirat in Deutschland erforderlich sind.
Besonders wichtig ist dabei
- der Pass,
- der Staatsangehörigkeitsausweis,
- die Geburtsurkunde und
- das Ehefähigkeitszeugnis.
In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Flüchtlinge ihren Pass während der Flucht verloren haben und sie nur im Besitz einer Duldung oder einer Gestattung für den Aufenthalt sind. Gleichzeitig wollen sie auch keinen Kontakt zu ihrer Botschaft aufnehmen, weil sie Angst vor einer Verhaftung haben. Die Duldung reicht jedoch für die Heirat nicht aus. Flüchtlinge dürfen somit ohne Papiere in Deutschland nicht heiraten.
Die Vorteile sind:
- Der Identitätsnachweis schützt vor Betrügern.
- Der Verdacht auf Scheinehen ist dadurch deutlich geringer.
- Die Person aus dem Ausland hat Anspruch auf die Aussetzung einer Abschiebung, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.
Die Nachteile sind:
- Viele Eheschließungen scheitern an den hohen Voraussetzungen.
- Die Eheschließungen verzögern sich oft sehr lange aufgrund der erforderlichen Dokumente aus dem Ausland.
- Durch Beglaubigungen entstehen teilweise sehr hohe Kosten.
Wann ist das Standesamt zuständig und wann nicht?
Standesamt | Andere Institution | |
---|---|---|
Anmeldung zur Eheschließung | Ja | |
Reservierung Trautermin | Ja | |
Prüfung der erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung | Nein | Oberlandesgericht |
Legalisierung der Dokumente aus dem Ausland | Nein | Deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Landes (Botschaft bzw. Konsulat) |
Eheschließung | Ja | |
Ausstellung der Eheurkunde | Erhalten Sie vom Standesamt unmittelbar nach der Trauung |
Unter welchen Voraussetzungen bekommen Ausländer ein Heiratsvisum?
Ausländer können ein Heiratsvisum in Deutschland beantragen. Darunter versteht man ein Visum, das nur für den Zweck der Eheschließung ausgestellt wird. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes D-Visum und nicht um ein Schengenvisum. Wenn Sie das Heiratsvisum nur benötigen, um in Deutschland zu heiraten und dann wieder in einem anderen Land leben möchten, können Sie hingegen auch ein Schengenvisum beantragen.
Beim Heiratsvisum handelt es sich grundsätzlich um ein Visum für einen langen Aufenthalt. Nicht alle Ausländer benötigen jedoch ein Visum. Staatsbürger aus Island, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Dänemark, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Luxemburg, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Bulgarien, Portugal, Rumänien, Spanien, Malta und Zypern können die Eheschließung direkt beim Standesamt beantragen, nachdem sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben.
Sollten Sie oder Ihr Partner aus , Kanada, USA, Brasilien, Australien, El Salvador, Neuseeland, Japan, Südkorea oder Israel kommen, benötigen Sie zwar ebenfalls ein Heiratsvisum, sie können es aber auch nach der Einreise in Deutschland beantragen.
In allen Fällen können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Sie beantragen die Eheschließung beim Standesamt.
- Der Standesbeamte informiert Sie daraufhin, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise das Ehefähigkeitszeugnis und auch eventuelle Scheidungsurteile aus einer vorherigen Ehe.
- Wenn Sie alle vollständigen Unterlagen eingereicht haben, bestätigt Ihnen das Standesamt den Eheschließungstermin.
- Daraufhin können Sie bei der ansässigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland einen Visumsantrag stellen.
- Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: Pass, Passbilder, Kopie vom Passes oder vom Personalausweises des deutschen Partners, schriftliche Bestätigung vom Standesamt, Nachweis von grundlegenden Sprachkenntnissen anhand eines Deutschtests.
- Die Botschaft übermittelt daraufhin den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
- Der in Deutschland lebende Verlobte wird zu dem persönlichen Gespräch in die Ausländerbehörde eingeladen.
- Die Ausländerbehörde fordert in diesem Gespräch weitere Nachweise, wie beispielsweise eine Ledigkeitsbescheinigung oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.
- Die Ausländerbehörde erteilt die Zustimmung, wenn keine Zweifel über die Ernsthaftigkeit der Absicht bestehen und leitet Ihren Antrag an die deutsche Botschaft zurück.
- Die deutsche Botschaft stellt Ihnen daraufhin das Heiratsvisum aus.
Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland?
Nachdem Sie in Deutschland geheiratet haben, können Sie auch eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese kann ganz einfach bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Im Regelfall erhalten Sie hierfür auch die Zustimmung, selbst wenn Sie beide gerade Leistungen aus Hartz IV beziehen, denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nicht vom Einkommen abhängig.
Die erstmalige Aufenthaltserlaubnis wird dabei zunächst für ein bis drei Jahre erteilt und ist mit der Auflage verbunden, dass der Ehepartner aus dem Ausland an einem sogenannten Sprach- und Integrationskurs teilnimmt. Wenn Sie in weiterer Folge in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine sogenannte Arbeitserlaubnis. Früher handelte es sich dabei um ein eigenes Dokument, heute wird das durch einen Eintrag in Ihrem Aufenthaltstitel geregelt. Diesen bekommen Sie nach einem sogenannten Zustimmungsverfahren durch die Agentur für Arbeit.
Die erstmalige Aufenthaltserlaubnis wird nicht gleich in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren umgewandelt, sondern lässt sich nach 2 Jahren entsprechend verlängern. Erst nach dieser weiteren Befristung erhalten Sie eine unbefristete Arbeitserlaubnis, wenn Sie als ausländischer Ehepartner folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht straffällig geworden sein.
- Sie benötigen gute Kenntnisse der deutschen Sprache und müssen in der Lage sein, sich in das deutsche Gesellschaftssystem integrieren zu können.
- Der Lebensunterhalt Ihres Partners muss gesichert sein.
- Sie müssen krankenversichert sein.
- Sie müssen mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben und die ursprünglich befristete Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens 5 Jahren bestehen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben, in der Sie auch die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Sollten Sie sich während dieser Zeit scheiden lassen, ist der ausländische Ehepartner verpflichtet, die Ausländerbehörde davon in Kenntnis zu setzen. In der Regel erhalten Sie daraufhin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Dauer von einem Jahr, auch wenn Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben und kein eigenes Einkommen nachweisen können. In wenigen Ausnahmefällen wird dieses Aufenthaltsrecht auch noch um ein weiteres Jahr verlängert. Sollten Sie dann allerdings noch immer nicht die Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration erfüllen, wird Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert und Sie erhalten einen Bescheid, dass Sie Deutschland bis zu einer bestimmten Frist wieder verlassen müssen.
Achtung: Für die Aufenthaltserlaubnis nach Heirat im Ausland (zum Beispiel in Dänemark) müssen Sie vor der Einreise das Visumsverfahren zum Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft durchlaufen.
Welche Unterlagen können Ausländer online beantragen und wo?
Nicht für alle Unterlagen ist der Gang zu einer Behörde oder auf ein Amt erforderlich. Die Online-Dienste variieren dabei je nach zuständigem Standesamt. Grundsätzlich können Sie aber folgende Unterlagen für die Eheschließung online (gegen Gebühr) bei Ihrem jeweiligen Standesamt beantragen:
- Geburtsurkunden
- Urkunden für Eheschließung
- Urkunden für eingetragene Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunden
- Termin zur Anmeldung der Eheschließung
- Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung
Bei den folgenden Unterlagen ist ein Online-Antrag nicht oder nur eingeschränkt möglich:
- Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes: Muss beim Geburtsstandesamt im jeweiligen Heimatland erworben werden.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister im Ausland: Zuständig ist das Standesamt im Heimatland. Ob dieser Dienst online angeboten wird, ist von Land zu Land unterschiedlich.
- Rechtskräftige Scheidungsurteile aus dem Ausland: Wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde, müssen die Dokumente von einem vereidigten Übersetzer von Urkunden übersetzt werden.
- Sterbeurkunden aus dem Ausland: Auch hier ist das Standesamt des jeweiligen Heimatlandes zuständig. In vielen Ländern ist der Antrag online möglich, leider jedoch nicht überall.
Übersicht: Was dürfen Ausländer ohne Papiere und was nicht?
Wer in Deutschland lebt und keine Papiere hat, weil er beispielsweise seinen Pass auf der Flucht verloren hat, ist unterschiedlichen Bestimmungen unterworfen und gegenüber Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Staatsbürgerschaft haben, eingeschränkt. Denn rechtlich ist die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt nicht erlaubt und daher strafbar, zumindest wenn kein Asylantrag gestellt wurde.
Beispielsweise dürfen Asylwerber in Deutschland nur dann arbeiten, wenn sie mindestens drei Monate in Deutschland leben und der Arbeitgeber keine anderen Beschäftigten aus Deutschland, der EU oder unter den anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten für die Stelle findet. Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten dürfen Asylbewerber dann uneingeschränkt arbeiten.
Die Eheschließung ist ebenfalls nicht ohne einen gültigen Pass erlaubt. Die Duldung für den Aufenthalt ist hier als Nachweis nicht ausreichend. Bei Ordnungswidrigkeiten droht den betroffenen Personen die sofortige Abschiebung. Das Problem ist hier nicht die eigentliche Straftat, sondern die Tatsache, dass die Person illegal im Land ist und diese Tatsache nun durch die Behörden entdeckt wurde.
Wenn sich Sie oder Ihr Partner ohne gültige Papiere in Deutschland aufhalten, sollten Sie eine Flüchtlingsberatungsstelle aufsuchen. Diese bieten Rat und Tat im Umgang mit Ämtern und bei allen auftretenden Problemen im Alltag von Flüchtlingen. Die Beratung ist dabei vertraulich und kostenlos. Hilfe erhalten Sie ebenfalls von der Flüchtlingsberatung der deutschen Anwaltshotline, bei der sie in wenigen Minuten kostenlos telefonische Rechtsberatung von erfahrenen Anwälten bekommen.
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