Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: So können Sie diese online beantragen
Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für Ihre Hochzeit? In diesem Ratgebertext erklären wir Ihnen zunächst, um was es sich bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister handelt und wozu Sie diese benötigen. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie am besten die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online beantragen können.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Eine Definition
Bei der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister handelt es sich um eine Personenstandsurkunde, welche alle Informationen und Daten wiedergibt, die im Standesamt im Rahmen einer Geburt eingetragen werden. Heutzutage erhalten Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister als einen beglaubigten Ausdruck des elektronischen Personenregisters. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gibt nicht nur Aufschluß über die Angaben zur Geburt, wie z.B. Geburtszeit oder Angeben zu den Eltern, sondern sie gibt auch Auskunft über alle späteren Änderungen des Personenstandes. Solche Änderungen können zum Beispiel Namensänderungen oder Adoption sein. Kurz zusammengefasst gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil bzw. ohne Hinweis folgende Angaben wieder:
Merke: In den Geburtenregistern, die bis zum 31.12.2008 erstellt wurden, sind zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Wohnort,
- Beruf ggf. akademischer Grad der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
MERKE: Wenn Sie Geburtenregister einsehen die ab dem 01.01.2009 erstellt wurden, könnten zusätzlich folgende Hinweise enthalten sein:
- Auflösung der Ehe des Kindes
- Geburt eines Kindes des Kindes
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Dafür wird sie benötigt
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen Sie um Ihre Eheschließung beim Standesamt anzumelden: Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung müssen Sie und Ihr Partner jeweils eine Abschrift aus dem Geburtenregister der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten vorlegen. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein. Somit müssen Sie die Geburtenregister Gültigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung im Blick haben.
Der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und einer Geburtsurkunde
Der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und einer Geburtsurkunde kann wie folgt festgehalten werden: Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister schließt aus, dass es sich bei den Verlobten um Blutsverwandte handelt. Im Gegensatz zur Geburtsurkunde gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Auskunft über eine Adoption und kann somit eine mögliche Verwandtschaft ausschließen.
Diese Unterlagen benötigen Sie, um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen möchten, benötigen Sie lediglich:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (beglaubigte Kopien, falls das Dokument postalisch angefragt wird)
- Im Falle einer Abholung durch einen Vertreter benötigen Sie neben des Ausweises des Vertreters, den Ausweis / Reisepass des Antragstellers sowie eine schriftliche Vollmacht, aus welcher hervorgeht, dass die bevollmächtigte Person vom Antragsteller beauftragt wurde. So kann Ihr auch Ihr Vertreter Ihren Registerauszug beantragen.
So beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen möchten, gibt es verschiedene Wege dies zu tun (z.B. die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online anfordern). Im Folgenden haben wir Ihnen die verschiedenen Arten aufgelistet und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten erläutert.
Merke: Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann nur von dem Standesamt ausgefertigt werden, welches Ihre Geburt beurkundete.
Wichtige Fragen rund um das Thema: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Am Ende unseres Ratgebertexts möchten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister klären.
Wo kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragt werden?
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann ausschließlich bei dem Standesamt beantragt werden, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Was sind die Kosten eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Kosten, welche bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister fällig werden, belaufen sich auf 10-12 Euro.
Wie lange benötigt das Standesamt um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen?
Generell ist es schwierig zu sagen, wie lange das Standesamt benötigt, um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister auszufertigen. Bei manchen Standesämtern können Sie die Urkunde sofort mitnehmen. Jedoch sind die meisten Standesämter so ausgelastet, dass sich die Bearbeitungszeit auf einige Wochen ausdehnt. Allgemein können Sie mit einer Wartezeit von ca. 3-5 Werktagen rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Geburtenregister Gültigkeit hinsichtlich einer Eheschließung lediglich sechs Monate beträgt. Termine sollten Sie frühzeitig beantragen, wenn Sie
- aus dem Geburtenregister Berlin
- aus dem Geburtenregister München
- aus dem Geburtenregister Hamburg
- oder aus dem Geburtenregister Köln
eine Abschrift benötigen.