Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen: Jetzt offizielle Urkunden online beantragen

Mit dem unabhängigen Service von Antrag24.de können Sie die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, etc. bequem online und unter Einhaltung der Datenschutzsstandards sicher anfordern. Zwar bieten einige Standesämter mittlerweile selbst ein Online-Formular an, jedoch nicht flächendeckend und oftmals sehr kompliziert.

Für unsere Dienstleistung erheben wir je Urkunde eine Pauschale von 34,90 € (+ 10,00 € je Zusatzexemplar). Die Pauschale enthält sämtliche vom Standesamt erhobenen Gebühren und Versandkosten.

Schritt 1 von 4:
Angaben zum Dokument
Schritt 2 von 4:
Angaben zur Person

Hinweis: Bitte geben Sie im Folgenden die persönlichen Daten der Person(en), die auf der Urkunde erscheinen soll(en) ein.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: So können Sie diese online beantragen

Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für Ihre Hochzeit? In diesem Ratgebertext erklären wir Ihnen zunächst, um was es sich bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister handelt und wozu Sie diese benötigen. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie am besten die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online beantragen können.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Eine Definition

Bei der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister handelt es sich um eine Personenstandsurkunde, welche alle Informationen und Daten wiedergibt, die im Standesamt im Rahmen einer Geburt eingetragen werden. Heutzutage erhalten Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister als einen beglaubigten Ausdruck des elektronischen Personenregisters. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gibt nicht nur Aufschluß über die Angaben zur Geburt, wie z.B. Geburtszeit oder Angeben zu den Eltern, sondern sie gibt auch Auskunft über alle späteren Änderungen des Personenstandes. Solche Änderungen können zum Beispiel Namensänderungen oder Adoption sein. Kurz zusammengefasst gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil bzw. ohne Hinweis folgende Angaben wieder:

Merke: In den Geburtenregistern, die bis zum 31.12.2008 erstellt wurden, sind zusätzlich folgende Daten enthalten:
  • Wohnort,
  • Beruf ggf. akademischer Grad der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ohne Hinweisteil Diese Informationen gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil zusätzlich
Vor- und Familienname des Kindes Tag der Eheschließung der Eltern
Geschlecht des Kindes Ort der Eheschließung der Eltern
Geburtstag Ggf. Tod des Kindes
Geburtsort  
Vor- und Familienname der Eltern (ggf. Geburtsname)  
Religion der Eltern ggf. des Kindes  
MERKE: Wenn Sie Geburtenregister einsehen die ab dem 01.01.2009 erstellt wurden, könnten zusätzlich folgende Hinweise enthalten sein:
  • Auflösung der Ehe des Kindes
  • Geburt eines Kindes des Kindes

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Dafür wird sie benötigt

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen Sie um Ihre Eheschließung beim Standesamt anzumelden: Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung müssen Sie und Ihr Partner jeweils eine Abschrift aus dem Geburtenregister der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten vorlegen. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein. Somit müssen Sie die Geburtenregister Gültigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung im Blick haben.

Der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und einer Geburtsurkunde

Der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und einer Geburtsurkunde kann wie folgt festgehalten werden: Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister schließt aus, dass es sich bei den Verlobten um Blutsverwandte handelt. Im Gegensatz zur Geburtsurkunde gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Auskunft über eine Adoption und kann somit eine mögliche Verwandtschaft ausschließen.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen

Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen möchten, benötigen Sie lediglich:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (beglaubigte Kopien, falls das Dokument postalisch angefragt wird)
  • Im Falle einer Abholung durch einen Vertreter benötigen Sie neben des Ausweises des Vertreters, den Ausweis / Reisepass des Antragstellers sowie eine schriftliche Vollmacht, aus welcher hervorgeht, dass die bevollmächtigte Person vom Antragsteller beauftragt wurde. So kann Ihr auch Ihr Vertreter Ihren Registerauszug beantragen.

 

So beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen möchten, gibt es verschiedene Wege dies zu tun (z.B. die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online anfordern). Im Folgenden haben wir Ihnen die verschiedenen Arten aufgelistet und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten erläutert.

Art d. Beantragung Erläuterung Vorteile Nachteile
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online anfordern Über Online Services gestaltet sich die Beantragung der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister als schnell und unkompliziert. Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online anfordern möchten, müssen die persönlichen Daten lediglich in ein Online Formular eingegeben werden. Das Anschreiben an das jeweilige Standesamt wird automatisch generiert und anschließend an das Standesamt online übermittelt. SIe müssen in diesem Fall keine Mühen auf sich nehmen.
  • schnell
  • Daten werden direkt an das Standesamt übermittelt
  • Schreiben wird automatisch generiert
  • -
Postalische Beantragung Es gibt ebenfalls die Möglichkeit die Beantragung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister postalisch vorzunehmen. Diesbezüglich verfassen Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt, welches Ihre Geburt bescheinigt hat. In diesem Schreiben bitten Sie um die Übersendung der Abschrift. Folgende Angaben sollte das formlose Schreiben beinhalten:
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Zu welchem Anlass die Urkunde benötigt wird (z. B die Abschrift für Eheschließung)
  • Wenn möglich Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Sie müssen nicht persönlich erscheinen
  • Zeitaufwand hinsichtlich Verfassen des Anforderungsschreibens
  • Längere Wartezeit
Persönliche Beantragung Wenn Sie die Möglichkeit haben bei Ihrem Standesamt persönlich vorzusprechen, ist diese Möglichkeit natürlich sehr naheliegend, um die Geburtenregister Abschrift zu beantragen. Auch können SIe einen Vertreter beauftragen, der für SIe die Urkunde bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes beantragt.
  • Urkunde wird meist sofort ausgestellt
  • Kostet Zeit
  • Meist sind kurzfristige Termine nicht möglich
Merke: Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann nur von dem Standesamt ausgefertigt werden, welches Ihre Geburt beurkundete.

Wichtige Fragen rund um das Thema: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Am Ende unseres Ratgebertexts möchten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister klären.

Wo kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragt werden?

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann ausschließlich bei dem Standesamt beantragt werden, welches Ihre Geburt beurkundet hat.

Was sind die Kosten eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Kosten, welche bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister fällig werden, belaufen sich auf 10-12 Euro.

Wie lange benötigt das Standesamt um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen?

Generell ist es schwierig zu sagen, wie lange das Standesamt benötigt, um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister auszufertigen. Bei manchen Standesämtern können Sie die Urkunde sofort mitnehmen. Jedoch sind die meisten Standesämter so ausgelastet, dass sich die Bearbeitungszeit auf einige Wochen ausdehnt. Allgemein können Sie mit einer Wartezeit von ca. 3-5 Werktagen rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Geburtenregister Gültigkeit hinsichtlich einer Eheschließung lediglich sechs Monate beträgt. Termine sollten Sie frühzeitig beantragen, wenn Sie

  • aus dem Geburtenregister Berlin
  • aus dem Geburtenregister München
  • aus dem Geburtenregister Hamburg
  • oder aus dem Geburtenregister Köln

eine Abschrift benötigen.

 

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