Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: Die wichtigsten Informationen
Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit der Beantragung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister. Wir informieren Sie nicht nur, um welches Dokument es sich bei der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister handelt, sondern geben Ihnen auch nützliche Hinweise, wie und wo Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen können. Außerdem erfahren Sie den Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister und einer Eheurkunde.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: Eine Definition
Seit dem 01.01.2009 wird das deutsche Eheregister in elektronischer Form geführt: Somit ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ein Ausdruck, welcher anschließend von dem Standesamt, welches Ihre Ehe beurkundet hat, beglaubigt wird. Im Anschluss an die Eheschließung werden folgende Informationen in Form einer Personenstandsurkunde, nach §15 des PStG in Form des Eheregisters, festgehalten:
- Tag der Eheschließung
- Ort der Eheschließung
- Vor-und die Familiennamen der Ehegatten
- Geburtstag/-ort der Ehegatten
- Auf Wunsch des Ehegatten: Konfession
- Die nach der Eheschließung geführten Vornamen und Familiennamen der Ehegatten.
- Gegebenenfalls die Auflösung der Ehe (zum Beispiel: Scheidung)
Die Heiratsurkunde im Vergleich zur beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister
Der nachfolgende Abschnitt befasst sich mit dem Unterschied zwischen Eheurkunde und Eheregister: Im Gegensatz zur Eheurkunde hält eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Änderungen fest, welche im Rahmen der Ehe durchgeführt wurden. Diese Änderungen können z.B. Namensänderungen der Ehepartner oder die Auflösung der Ehe sein. Bei der Auflösung der Ehe werden auch weitere Informationen wie Daten zur Scheidung oder Tod des Ehepartners erfasst. Die Eheurkunde wird auf Basis der Eintragungen, welche in das Eeheregister vorgenommen wurden, ausgefertigt.
Die verschiedenen Arten der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister
In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die beiden Versionen einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister erläutert und deren Unterschiede beleuchtet.
Bitte beachten Sie: Falls Sie das erste Mal heiraten sollten, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, welche Sie dem Standesamt der Eheschließung vorlegen müssen.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: So wird diese beantragt
Genauso wie eine Heiratsurkunde können Sie eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister bei dem Standesamt beantragen, welches Ihre Ehe beurkundete. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei den meisten Standesämtern ein Termin vereinbaren müssen, um Ihre Urkunden zu beantragen. Sobald Sie das Standesamt persönlich konsultieren, benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument, wie einen Personalausweis oder Reisepass. Sie können auch, abgesehen von Ihrem Ehepartner, einen Vertreter zum Standesamt schicken, welcher die Beantragung der Urkunde in Ihrem Namen vornimmt. Jedoch benötigt Ihr Stellvertreter neben seines gültigen Ausweisdokumentes, auch eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht. Des Weiteren muss dem Standesamt neben der Vollmacht auch Ihr Personalausweis oder Reisepass in Kopie vorgelegt werden.
Wer darf eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen?
Das Eheregister einsehen bzw. einen Registerauszug beantragen dürfen, neben der beiden Ehegatten, auch enge Verwandte wie z.B. die Kinder der Ehegatten. Bei ferner Verwandtschaft oder Personen ohne Verwandtschaft müssen diese ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Es gibt verschiedene Arten eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister zu beantragen
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister kann heutzutage auf verschiedenste Arten beantragt werden. Wir haben Ihnen in der nachfolgenden Tabellen die wichtigsten Arten aufgelistet und Vor- und Nachteile gegenübergestellt.
Bitte beachten Sie: Die Eheregister Abschrift kann nur von dem Standesamt vorgenommen werden, welche Ihre Ehe erstmals beurkundet hat.
Wichtige Fragen rund um das Thema beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch wichtige Fragen beantworten, welche häufig mit dem Thema der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister aufkommen.
Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister?
Eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister kann ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt werden, welches Ihre Ehe erstmals beurkundete. Somit kann es sein, dass das Standesamt der Eheschließung nicht mit dem Standesamtes des Wohnortes übereinstimmt.
Was kostet eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister?
Hinsichtlich der Kosten müssen Sie etwa mit 10-12 Euro rechnen.
Wie lange benötigt das Standesamt für die Bearbeitung?
Generell können Sie davon ausgehen, dass das Standesamt etwa 3-5 Werktage benötigt, um die Abschrift zu bearbeiten. Jedoch ist dies stark von der Auslastung des jeweiligen Standesamtes abhängig. So kann es sein, dass Sie bei stark frequentierten Standesämtern, wie z.B. Berlin, München, Köln oder Hamburg, länger auf die Urkunde warten müssen. Wenn Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister persönlich und vor Ort beantragen, können Sie diese meistens gleich mitnehmen.